Schattenblick →INFOPOOL →EUROPOOL → FAKTEN

GRENZEN/028: Urteil zur EU-Asylzuständigkeitsregelung Dublin II (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 21. Dezember 2011

EuGH: Urteil zur EU-Asylzuständigkeitsregelung Dublin II

PRO ASYL: Zweite schallende Ohrfeige für die europäische Asylpolitik

Deutsche Drittstaatenregelung, das Konzept der "normativen Vergewisserung", ist unionsrechtswidrig


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute ein Urteil zur Auslegung der EU-Asylzuständigkeitsregelung - der sogenannten Dublin II-Verordnung - gefällt und klargestellt, dass Überstellungen von Asylsuchenden nicht in einen anderen Mitgliedstaat erfolgen dürfen, in dem für sie die Gefahr besteht, unmenschlich behandelt zu werden. Eine klare Absage erteilte der Gerichtshof nationalstaatlichen Regelungen wie in Deutschland, die eine unwiderlegliche Sicherheitsvermutung beinhalten. "Das Unionsrecht lässt keine unwiderlegbare Vermutung zu, dass die Mitgliedstaaten die Grundrechte der Asylbewerber beachten," so der EuGH.

In anderen Worten: Ein blindes Abschieben, ohne dass sich ein Gericht mit den Verhältnissen in dem anderen Mitgliedsland befasst, ist nicht im Einklang mit EU- Recht. Der deutsche Gesetzgeber muss nunmehr den Weg frei machen und durch eine Gesetzesänderung gewährleisten, dass Schutzsuchenden ein effektiver Rechtsschutz gegen eine Abschiebung in einen anderen EU-Mitgliedstaat gewährt wird.

Das bedeutet: § 34 a des Asylverfahrensgesetzes ist zu streichen. Nach diesem Paragrafen ist in Deutschland bis heute per Gesetz der einstweilige Rechtschutz bei sogenannten Dublin-Überstellungen untersagt. Dieser unionsrechtswidrige Zustand muss mit dem EuGH-Urteil nun beendet werden.

Nach dem bahnbrechenden Grundsatzurteil des Menschenrechtsgerichtshofes in Straßburg (EGMR) im Januar 2011 endet das Jahr mit einer zweiten schallenden Ohrfeige für die verfehlte europäische Asylpolitik. Der EGMR hat in diesem Grundsatzurteil die Abschiebung nach Griechenland im Falle eines afghanischen Asylsuchenden für menschenrechtswidrig erklärt.

Mehr Rechtsstaatlichkeit und höhere Schutzstandards in Asylverfahren in Deutschland und in der gesamten EU ein, muss die Folge des heutigen Urteils sein.

Die alte deutsche Drittstaatenregelung, das Konzept der "normativen Vergewisserung", ist unionsrechtswidrig und damit historisch überholt.


Hinweis: Die Presseerklärung des EuGH finden Sie hier:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2011-12/cp110140de.pdf


*


Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 21. Dezember 2011
Postfach 160 624, 60069 Frankfurt/M.
Telefon: +49 069 - 23 06 88, Fax: +49 069 - 23 06 50
E-Mail: proasyl@proasyl.de
Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Dezember 2011