Schattenblick →INFOPOOL →BÜRGER/GESELLSCHAFT → TERRE DES FEMMES

BERICHT/083: Große Koalition unternimmt lediglich kleine Schritte gegen Genitalverstümmelung


Terre des Femmes - Pressemitteilung vom 02.07.2009

Große Koalition unternimmt lediglich kleine Schritte gegen Genitalverstümmelung


Gestern Nacht hat der Bundestag die Rechte von Opfern weiblicher Genitalverstümmelung und Kindesmisshandlung gestärkt. Mit dem Ruhen der Verjährung bis zum Erreichen der Volljährigkeit in Fällen der Misshandlung Schutzbefohlener ist in Zukunft eine Strafverfolgung bis zum 28. Lebensjahr der Betroffenen möglich. Misshandlungen in den ersten acht Lebensjahren eines Kindes waren bisher verjährt bevor die Opfer volljährig waren - und die TäterInnen somit häufig geschützt.

"So sehr wir diesen Schritt, der allen Kindern in Deutschland zugute kommt, begrüßen, so sehr sind wir jedoch enttäuscht, dass die Große Koalition keine weiteren Schritte zur Verhinderung weiblicher Genitalverstümmelung und zur Rechtsklarheit beschlossen hat", so Irmingard Schewe-Gerigk, TERRE DES FEMMES-Vorstandsvorsitzende und Mitinitiatorin des gestern im Bundestag abgelehnten Gruppenantrags. In ihm hatten 91 Abgeordnete verschiedener Fraktionen die Einstufung weiblicher Genitalverstümmelung als schwere Körperverletzung befürwortet. Darüber hinaus sah der Antrag vor, dass Genitalverstümmelungen an in Deutschland lebenden Mädchen auch dann strafverfolgt werden können, wenn sie im Ausland stattfinden. TERRE DES FEMMES geht davon aus, dass in Deutschland über 5.000 Mädchen der Gefahr ausgesetzt sind, heimlich hierzulande oder während einem Ferienaufenthalt im Heimatland der Eltern an ihren Genitalien verstümmelt zu werden. In 28 afrikanischen Ländern, im Süden der Arabischen Halbinsel und in Teilen Asiens ist die Praktik noch weit verbreitet.

Um Fälle weiblicher Genitalverstümmelung zu verhindern, fordert TERRE DES FEMMES von der Bundesregierung mehr Mittel für die Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema.
Mit der Kampagne KEIN SCHNITT INS LEBEN! setzt sich TERRE DES FEMMES dafür ein, dass

mehr Beratungsangebote für betroffene Frauen und ihre Familien geschaffen werden.
ÄrztInnen, Hebammen, LehrerInnen, ErzieherInnen, MitarbeiterInnen in Behörden, Polizei und Justiz zum Thema sensibilisiert werden.
die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen für alle Kinder in Deutschland verpflichtend gemacht werden und dass diese genitale Check-ups enthalten.
ÄrztInnen es melden müssen, wenn Mädchen bereits verstümmelt sind. Dann sind jüngere Schwestern extrem gefährdet und müssen wirksam geschützt werden.

Weitere Informationen zur aktuellen TERRE DES FEMMES-Kampagne gegen Genitalverstümmelung KEIN SCHNITT INS LEBEN! unter:
www.frauenrechte.de


*


Quelle:
Pressemitteilung vom 02.07.2009
Terre des Femmes
Menschenrechte für die Frau e. V.
Konrad-Adenauer-Str. 40, 72072 Tübingen
Telefon: 07071/79 73 0, Telefax: 07071/79 73 22
E-Mail: info@frauenrechte.de
Internet: www.frauenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juli 2009