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STANDPUNKT/151: Kein Deal mit der Türkei über Menschenrechte (RAV)


Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. - 03.08.2016

Kein Deal mit der Türkei über Menschenrechte

Gemeinsame Presseerklärung von Jurist_innen- und Bürgerrechtsorganisationen


Der RAV und neun weitere Jurist*innen- und Bürgerrechtsorganisationen fordern angesichts der aktuellen massiven Menschenrechtsverletzungen in der Türkei im Rahmen der Kundgebung "Kein Deal mit der Türkei über Menschenrechte" vor dem Kanzleramt von der Bundesregierung:

• einen sofortigen Abschiebestopp für die Türkei zu erlassen;

• sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass die willkürlichen und politisch motivierten Verhaftungen, Entlassungen oder Suspendierungen sofort aufgehoben werden;

• vom Präsidenten der Türkei und seiner Regierung mit Nachdruck zu verlangen, dass der Rechtsstaat und die Demokratie in der Türkei umgehend wieder hergestellt werden;

• die Konsultationsgespräche mit Vertreter*innen des türkischen Geheimdienstes auszusetzen;

• die Wiederherstellung der richterlichen Unabhängigkeit und der freien Berufsausübung von Rechtsanwält*innen, Staatsanwält*innen und die Freiheit der Medien in der Türkei einzufordern.

Sie erklären dazu:

Mit der Entlassung von über 70.000 Staatsbediensteten, unter ihnen tausende Richter*innen und Staatsanwält*innen, von denen über 2000 festgenommen wurden, setzt sich in rasantem Tempo eine Entwicklung fort, die wir bereits seit Jahren beobachten: Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung werden politisch missliebige, oder die eigene Machtposition gefährdende Gruppen, Rechtsanwält*innen, Journalist*innen, Akademiker*innen, Politiker*innen und Gewerkschafter*innen und nun auch Richter*innen, Staatsanwält*innen und Lehrer*innen strafrechtlich verfolgt und ihrer Ämter enthoben. Festgenommene werden öffentlich zur Schau gestellt, teilweise mit deutlichen Folterspuren, eine Lynchjustiz wird gebilligt und über die Wiedereinführung der Todesstrafe wird ernsthaft nachgedacht. Anwält*innen erhalten keinen Zugang zu den Gefängnissen und ihren Mandant*innen.[1]

Als das türkische Verfassungsgericht Ende Februar 2016 die angeordnete Untersuchungshaft gegen zwei Journalisten aufhob, die die staatliche Unterstützung militanter Islamisten in Syrien öffentlich gemacht hatten, drohte der türkische Präsident Erdogan bereits den Richter*innen: "Ich sage es offen und klar, ich akzeptiere das nicht und füge mich der Entscheidung nicht, ich respektiere sie auch nicht" [2]. Dieser Drohung hat er jetzt Taten folgen lassen.

Die Entlassungen von fast einem Viertel der gesamten Richterschaft - die offenbar bereits vor dem Putschversuch des 15. Juli 2016 vorbereitet wurden - hebt die Unabhängigkeit der Justiz auf. Die Gewaltenteilung ist mit der Verhängung des Ausnahmezustandes nun auch rechtlich nicht mehr gewährleistet. Die Türkei als demokratischer Rechtsstaat existiert seit dem 16. Juli 2016 nicht einmal mehr als potemkinsches Dorf.

Am 21. Juli 2016 verkündete die türkische Regierung, nicht mehr an die EMRK gebunden zu sein [3]. Dass die Türkei - die sich faktisch schon unter formaler Anerkennung der EMRK systematisch über die Garantien der Menschenrechtskonvention hinwegsetzte - diese nunmehr suspendiert, lässt das Schlimmste befürchten.

Es zeigt aber vor allem, dass die türkische Regierung den türkischen Staat auch nicht als eine die Menschenwürde achtende Grundordnung versteht. Die jüngsten Ereignisse verdeutlichen vielmehr den seit Jahren von der AKP offensiv betriebenen Umbau der Türkei nach einem Programm, welches auf religiöse Intoleranz und die gewaltsame Durchsetzung ihrer Interessen gründet.

Wir als Jurist*innen- und Bürgerrechtsorganisationen versuchen, unter den gegebenen Umständen die Zusammenarbeit mit unseren demokratischen und fortschrittlichen Schwesterorganisationen in der Türkei fortzusetzen; und wir werden uns weiterhin uneingeschränkt für die Unabhängigkeit der Justiz und der Anwaltschaft in der Türkei einsetzen.


Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen, Humanistische Union, IALANA, Internationale Liga für Menschenrechte, Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., Neue Richtervereinigung e.V., Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen


Darüber hinaus fordern RAV, VDJ, Internationale Liga für Menschenrechte, IALANA, Komitee für Grundrechte und Demokratie und Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen:

  • anzuerkennen, dass es sich bei der Türkei nicht um einen sicheren Drittstaat für Flüchtlinge handelt,
  • darauf hinzuwirken, den "Flüchtlingsdeal" der EU mit der Türkei vor diesem Hintergrund aufzukündigen,
  • von Verfolgung bedrohten Gruppen in der Türkei in Deutschland Schutz zu gewähren,
  • die Konsultationsgespräche mit Vertretern des türkischen Geheimdienstes und den polizeilichen Datenaustausch mit der Türkei auszusetzen und
  • die Unabhängigkeit von Justiz, Anwaltschaft und Rechtspflege in der Türkei offen einzufordern.


Anmerkungen:

[1] http://www.amnesty.de/2016/7/18/tuerkei-nach-dem-putsch-menschenrechte-ernsthaft-gefahr?destination=startseite

[2] http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/tuerkei-lange-haftstrafen-fuer-regierungskritike-journalisten-14219395.html

[3] SZ, Nach Putschversuch Türkei will Europäische Menschenrechtskonvention teilweise aussetzen:
http://www.sueddeutsche.de/politik/nach-putschversuch-festnahmen-in-der-tuerkei-zehntausende-entlassungen-inhaftierte-ohne-rechte-1.3085149

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Quelle:
Pressemitteilung vom 3. August 2016
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4 | 10405 Berlin
Telefon +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57
E-Mail: kontakt@rav.de
Internet: www.rav.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. August 2016

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