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ATTAC/1970: Zum Antrag des Europäischen Gerichtshofs - CETA nicht kompatibel mit der Demokratie


Attac Deutschland - Pressemitteilung
Frankfurt am Main, 29. Januar 2019

Attac zu EuGH-Antrag: CETA nicht kompatibel mit der Demokratie

Bereits mehr als 270.000 Menschen fordern grundsätzliches Aus für Konzern-Sonderklagerechte (ISDS)


Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs ist der Meinung, dass Sonderklagerechte für Konzerne (ISDS) in CETA kompatibel mit EU-Recht seien. Sein Antrag ist nicht bindend. Das endgültige Urteil kann davon noch abweichen und folgt in einigen Monaten.

Dazu erklärt Roland Süß vom globalisierungskritischen Netzwerk Attac: "Für uns ist klar, dass Sonderklagerechte für Konzerne nicht kompatibel mit der Demokratie, dem Klimaschutz sowie Sozial- und Arbeitsrechten sind. Wie zahlreiche Fälle zeigen, schränken sie den politischen Handlungsspielraum von Regierungen für dringend notwendige Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, von Beschäftigten und für die Verringerung von Ungleichheit ein. Unser politischer Kampf gegen Sonderklagerechte für Konzerne geht weiter." (1)

Attac fordert daher, ISDS grundsätzlich in allen EU-Verträgen abzuschaffen. Eine vergangene Woche gestartete EU-weite Petition "Menschenrechte schützen - Konzernklagen stoppen!" fordert neben dem Aus für ISDS auch verbindliche Regeln, mit denen Konzerne weltweit für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden können. Sie wurde bereits von mehr als 270.000 Menschen unterzeichnet (www.attac.de/menschenrechte-schuetzen).


Anmerkung:
(1) Siehe zum Beispiel neue Studie von Powershift: Under Pressure: Mit Konzernklagen gegen Umweltschutz:
http://bit.ly/2G8mgnZ

Weitere Informationen:
Kampagne "Menschenrechte schützen - Konzernklagen stoppen!":
www.attac.de/menschenrechte-schuetzen
Hintergrundinformationen zu CETA:
www.attac.de/ceta

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Quelle:
Attac Deutschland, Pressestelle
Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069/900 281-31; Fax: 069/900 281-99
E-Mail: presse@attac.de
Internet: www.attac.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2019

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