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ATTAC/1707: Gemeinnützigkeit - Attac begründet Klage


Attac Deutschland - Pressemitteilung
Frankfurt am Main, 2. Juni 2016

Gemeinnützigkeit: Attac legt Klagebegründung vor

Politisches Engagement erlaubt / Finanzbehörden legen Gesetz zu eng aus


Das politische Engagement von Attac gegen die neoliberale Globalisierung steht der Gemeinnützigkeit des Netzwerks nicht entgegen. Anders als von den Finanzbehörden behauptet, verbietet das Gesetz gemeinnützigen Vereinen keine politischen Aktivitäten, sondern schließt lediglich die Förderung von Parteien aus. Das ist die Kernaussage, mit der Attac nun seine Klage gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit vor dem Hessischen Finanzgericht begründet hat.

"Die Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne [...] der Abgabenordnung ist, wie auch ein Blick auf andere unzweifelhaft gemeinnützige Organisationen zeigt, ohne politische Aktionen, ohne Einflussnahme auf die politische Willensbildung überhaupt nicht denkbar", heißt es in der 15-seitigen Klagebegründung (www.attac.de/klagebegruendung). Das betreffende Gesetz, die Abgabenordnung, verbietet gemeinnützigen Organisationen daher lediglich Tätigkeiten, die "unmittelbar oder mittelbar einer Unterstützung oder Förderung politischer Parteien" dienen.

Dennoch schreiben die Finanzministerien im Bund und den Ländern den Finanzämtern einen deutlich restriktiveren Umgang mit zivilgesellschaftlichem Engagement vor. So beharrt das Finanzamt Frankfurt darauf, dass gemeinnützige Organisationen nur ausnahmsweise zur politischen Willensbildung beitragen dürften. Dazu stellt Attac in der Klagebegründung fest: "Für diese Position findet sich keine Begründung im Gesetzeswortlaut, sie ist am Gesetzeswortlaut vorbei entwickelt worden." Das Finanzgericht wird entscheiden müssen, ob die Exekutive das Gesetz falsch auslegt.

In der Klagebegründung legt Attac dar, dass seine Aktivitäten vom gemeinnützigen Zweck der Förderung des demokratischen Staatswesens gedeckt sind sowie der Bildung dienen. Zur gemeinnützigen politischen Bildung gehöre es auch, "die Öffentlichkeit über die Gefahren einer zu stark deregulierten und globalisierten Wirtschaft zu informieren".

Dirk Friedrichs vom Vorstand des Attac-Trägervereins: "Für eine funktionierende Demokratie ist eine aktive und politisch streitbare Zivilgesellschaft unabdingbar. Bürgerschaftliches Engagement für eine gerechte Gesellschaft ist per se politisch. Attac engagiert sich für eine strenge Regulierung der Finanzmärkte, die gerechte Verteilung des globalen Reichtums, umfassende soziale Sicherheit und gerechten Welthandel. Wir verteidigen das Gemeinwohl gegenüber den mächtigen Einzelinteressen der Banken und Konzerne. Das ist politisch - und gemeinnützig."

Attac wird in dem Prozess vertreten durch Dr. Till Müller-Heidelberg, Fachanwalt für Steuerrecht.


Hintergrund:

Mit der Behauptung, Attac sei zu politisch, entzog das Finanzamt Frankfurt dem Netzwerk am 14. April 2014 die Gemeinnützigkeit. Insbesondere der Einsatz für eine Finanztransaktionssteuer oder eine Vermögensabgabe diene keinem gemeinnützigen Zweck, hieß es zur Begründung. Attac legte umgehend Einspruch ein, den das Finanzamt nach mehr als anderthalb Jahren im Januar 2016 zurückwies. Attac hat daraufhin Klage gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit eingereicht.

Die Entscheidung des Finanzamts bedeutet, dass die Mitglieder und Unterstützer der Attac-Arbeit ihre Beiträge und Spenden nicht mehr von der Steuer absetzen können. Dennoch sind nach dem Entzug der Gemeinnützigkeit viele Menschen unter dem Motto "Jetzt erst recht" dem globalisierungskritischen Netzwerk beigetreten. Auch die Anzahl und Höhe der Spenden ist angestiegen.

Gemeinsam mit anderen Organisationen hat Attac die Gründung der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" angestoßen, die im Juli vergangenen Jahres die Arbeit aufgenommen hat. Der Allianz haben sich mehr als 60 Vereine und Stiftungen angeschlossen - darunter neben Attac beispielsweise auch Brot für die Welt, Amnesty International, Medico International, Oxfam, Terres des Hommes und Campact.


Was ist Attac?:

Attac ist die Abkürzung für die französische Bezeichnung "Association pour une Taxation des Transactions Financières pour l'Aide aux Citoyens - auf Deutsch: "Vereinigung zur Besteuerung von Finanztransaktionen im Interesse der Bürger/innen". Ausgehend von der Forderung nach einer Entwaffnung der Finanzmärkte befasst sich das Netzwerk mit der gesamten Bandbreite der Probleme neoliberaler Globalisierung. Attac setzt sich ein für eine stärkere demokratische Kontrolle der Wirtschaft; Politik soll sich an den Leitlinien von Gerechtigkeit, Demokratie und ökologisch verantwortbarer Entwicklung ausrichten. Weltweit haben sich Attac rund 90.000 Menschen in 50 Ländern angeschlossen. Attac Deutschland - im Jahr 2000 in Frankfurt am Main gegründet - hat mehr als 29.000 Mitglieder, 170 Regionalgruppen sowie mehr als 100 Mitgliedsorganisationen, deren Spannweite von den Gewerkschaften Verdi und GEW über den Umweltverband BUND oder die katholische Friedensorganisation Pax Christi bis hin zu kapitalismuskritischen Gruppen reicht.


Weitere Informationen:

Klagebegründung (PDF):
www.attac.de/klagebegruendung

Zusammenfassung (PDF):
www.attac.de/lesehilfe-klagebegruendung

"Dokumentation: Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac Deutschland durch das Finanzamt Frankfurt" (PDF):
www.attac.de/dokumentation

Webseite "Jetzt erst recht - Attac bleibt gemeinnützig":
www.attac.de/jetzt-erst-recht

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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. Juni 2016
Attac Deutschland, Pressestelle
Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069/900 281-31; Fax: 069/900 281-99
E-Mail: presse@attac.de
Internet: www.attac.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2016

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