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BERICHT/027: Gemischte Aussichten auf die Zukunft der Bürgerrechte (Mitteilungen)


MITTEILUNGEN Nr. 202, II - Oktober 2008
Humanistische Union für Aufklärung und Bürgerrechte

Gemischte Aussichten auf die Zukunft der Bürgerrechte

Die Herausgeber des Grundrechte-Reports reflektierten ihre
eigene Arbeit auf einer gemeinsamen Tagung.

Von Sven Lüders


Heribert Prantl, Jutta Roitsch-Wittkowsky, Rosemarie Will und Reinhard Kreissl diskutierten zum Auftakt der Tagung am 23. Mai 2008 über das Verhältnis von Staat und Bürger sowie Chancen der Bürgerrechtsbewegung.

Seit nunmehr elf Jahren legen deutsche Bürger- und Menschenrechtsorganisationen gemeinsam einen Grundrechte-Report vor. Die jährlich erscheinenden Berichte liefern nicht nur ein Bild der Verfassungswirklichkeit, sondern auch eine Beschreibung der deutschen Bürgerrechtsbewegung. In den Berichten werden verschiedene Schwerpunkte und Sichtweisen deutlich, die Spannbreite reicht von der Unterstützung des zivilen Protests, über die anwaltliche Vertretung betroffener BürgerInnen und Musterklagen bis zur politischen Lobbyarbeit und der Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren. Welche Bedeutung haben diese Methoden für die Bürgerrechtsarbeit, wie verhalten sie sich zueinander?

Um ihre eigene Arbeit zu reflektieren, haben sich in diesem Jahr die Herausgeber des Grundrechte-Reports zu einer gemeinsamen Veranstaltung entschlossen.

Die Tagung am 23. und 24. Mai stand unter dem etwas provokanten Titel "Sicherheitsstaat am Ende". Dieser zielte einerseits auf die zunehmenden sicherheitsstaatlichen Überwachungsvorhaben, den Sicherheitsstaat in seiner schrittweisen Vollendung. Zugleich wollte die Tagung eine Bilanz der uneingelösten Versprechen, der Schattenseiten des Sicherheitsdenkens bieten. Mehr als 200 Teilnehmer folgten der Einladung und diskutierten über die Auswüchse der Sicherheitspolitik und die Zukunft der Bürgerrechte. Den Auftakt am Freitagabend bildeten Referate von Heribert Prantl und Reinhard Kreissl sowie eine erste Podiumsrunde. Am Samstag folgten Arbeitsgruppen mit zahlreichen Experten zu den verschiedenen Themenfeldern der Bürgerrechtsarbeit. Zum Abschluss widmete sich eine zweite Podiumsrunde den Perspektiven der Bürgerrechtsarbeit.


Heribert Prantl: Recht sichert Freiheit

Mit einer nüchternen Bilanz der deutschen Verfassungswirklichkeit im Jahre 2008 eröffnete Heribert Prantl seinen Vortrag über den "Staat und die Bürger(rechte). Zum Stand eines Verhältnisses": "Der Staat und viele seiner Organe, der Staat und ein Teil seiner Gewalten haben den Stolz auf die Grund- und auf die Freiheitsrechte verloren und an deren Stelle das Vorurteil gesetzt, man müsse diese - die Grund- und Freiheitsrechte - um mehr Sicherheit willen kleiner machen. Und so kommt es, dass das grundrechtliche Fundament unseres Gemeinwesens, dass das sicher geglaubte, nicht mehr sicher ist." Prantl machte neben jener "Politik der Angst" eine zweite Ursache für den Erosionsprozess der Grundrechte aus: den Rückzug des Staates aus der sozialpolitischen Verantwortung. Die zunehmende Armut und soziale Verunsicherung, die Ausgrenzung zahlreicher Randgruppen und Benachteiligter zehre an der demokratischen Substanz unserer Gesellschaft, degradiere aufrechte Bürger zu Hartz IV-Empfängern. Ein nachhaltiges Engagement für eine freie Gesellschaft setze voraus, dass sich Bürgerrechtsorganisationen auch der Gerechtigkeitsfragen annehmen. Wie das allerdings geschehen soll, ließ Heribert Prantl offen.

Im Hauptteil seines Vortrags verfolgte er dann den rasanten Abbau rechtsstaatlicher Sicherheit. Die terroristischen Anschläge des 11. September 2001 hätten dazu geführt, dass westliche Staaten ihr klassisches Strafrecht vergiftet, einen unkontrollierbaren Sicherheitsapparat aufgebaut und zivilisatorische Hemmschwellen wie das Folterverbot überschritten haben. Die moderne Sicherheitspolitik stehe in ihrem Irrationalismus der Hexenverfolgung des Mittelalters in nichts nach: "So genügte jahrhundertelang das bloße Gerücht, jemand sei mit dem Teufel im Bunde, um sie gefangen zu setzen, zum Geständnis zu zwingen und dann zu verbrennen. Heute genügt das Gerücht, es sei jemand mit Bin Laden im Bunde, um Streubomben über ganzen Landstrichen abzuwerfen. Was dem Weißen Haus sein Bin Laden, das war dem Vatikan über Jahrhunderte der Teufel." Prantl skizzierte, wie heute die Wahrnehmung realer Gefahren durch mediale Verzerrungen erschwert, wie Gefahren politisch instrumentalisiert und übersteigert werden, um das verängstigte Publikum anschließend mit inquisitorischen Praktiken zu erlösen. Als Gegenstrategie setzte Heribert Prantl auf aufklärerische Tugenden: Man müsse die Ängste und Sorgen der Menschen ernst nehmen, zugleich aber die Vereinfachungen und Kurzschlüsse der Sicherheitspolitiker aufzeigen. Er forderte die Einhaltung absoluter Grenzen staatlichen Handelns, nur so werde der reale Kern des Rechts auf Sicherheit deutlich: "Recht sichert Freiheit".


Reinhard Kreissl: Die Politik der Bilder

Im zweiten Referat widmete sich Dr. Reinhard Kreissl (Universität Wien) den Strategien der öffentlichen Inszenierung von Sicherheitsfragen. "Wir glauben, was wir sehen und andersherum sehen wir, was wir glauben. Das weiß auch die Politik. Und sie nutzt es, im Großen wie im Kleinen." Kreissl stellte zwei Mechanismen vor, deren sich die Politik der Angst bedient: Einerseits werde das Bedrohungsszenario in einer Art "low intensity"-Strategie permanent durch Meldungen und Bilder mutmaßlicher Terroristen, neuer Sicherheitslücken etc. aufrecht erhalten. Hierbei spiele die suggestive Kraft der Bilder eine entscheidende Rolle. Sie erinnern uns täglich daran, dass die Gefahr buchstäblich überall lauert, wir uns nie sicher fühlen können. Die Inszenierung beruhe zweitens auf dem privilegierten Blick der Sicherheitsbehörden. Deren Informationspolitik entscheide, was als Sicherheitsrisiko wahrgenommen wird. Kreissl skizzierte im Anschluss, wie diese Bedrohungsszenarien durch eine Politik der Rückversicherung ('Wir tun alles Menschenmögliche gegen den schlimmsten denkbaren Fall.'), durch die mediale Darstellungen von Verbrechen ('Warum haben staatliche Behörden das zugelassen?') und die vollmundigen Versprechungen der Sicherheitsindustrie ('Risiken lassen sich technisch vermeiden.') verstärkt werden.

Die Kritik der Sicherheitspolitik sah Reinhard Kreissl in einem Dilemma: Damit sie nicht zur Erfüllungsgehilfin der Angst werde, dürfen sie die Macht der Überwachungsapparate nicht für bare Münze nehmen. Wer immer wieder vor dem Überwachungsstaat warne, bestärke damit nur die präventive Paranoia. Andererseits erfordere die große Zahl neuer Überwachungsgesetze aber eine Zuspitzung und Verkürzung, wenn man deren Gefahren medial vermitteln wolle. Wie aber kann man einen beständig sinkenden Grenznutzen der Überwachung skandalisieren, ohne in einem Zustand permanenter kritischer Dauererregung abzustumpfen? Auf die Kraft der besseren Argumente mochte Kreissl hierbei nicht vertrauen. Angesichts der hegemonialen Macht des Sicherheitsdenkens forderte er dazu auf, die Dinge neu zu denken: "Jede gute Gegenstrategie, so sie denn eine Chance haben will, muss versuchen, sich von der Logik dieser Bilder zu befreien."


Die Bilder zurechtrücken - die Arbeitsforen

Gelegenheiten, sich von der Logik des Sicherheitsdenkens zu befreien, boten vor allem die sechs Foren, in denen am Samstag die Schwerpunkte der Bürgerrechtsarbeit vorgestellt wurden. Die Spannbreite der Themen reichte von der Risikologik des Präventionsdenkens (und dessen inkonsequenter Anwendung), der exekutiven Unterwerfung der Demonstrationsfreiheit unter die öffentliche Sicherheit und Ordnung, über die Vermischung ziviler, polizeilicher und militärischer Konfliktbewältigungen im In- und Ausland und den strukturellen Wandel der Sicherheitsbehörden bis zur fortgesetzten Sonderbehandlung von MigrantInnen sowie den Gründen für die partielle Blindheit der Bürgerrechtsbewegung für Probleme der Grundsicherung und Teilhabe. Die Berichte aus den Foren finden sich im Internet dokumentiert.

Der bunte Strauß an Themen, der in den Foren diskutiert wurde, zeigt die Vielfalt der Bürgerrechtsbewegung - und zugleich ein Problem. Es findet sich heute kaum eine Bürgerrechtsorganisation in Deutschland, die diese thematische Spannbreite qualifiziert bearbeiten kann. Allein die Auswüchse des Gefahrenbegriffs im Polizei- und Geheimdienstrecht, der rasante Umbau der Bundeswehr und ihre neuen Aufgaben oder die immer schärferen Sicherheitskontrollen und Aufenthaltsbeschränkungen von MigrantInnen haben zu einer starken Spezialisierung innerhalb der Bürgerrechtsszene geführt. Das erschwert nicht nur den Dialog miteinander, sondern kann u.U. dazu führen, dass verschiedene Probleme zueinander in Konkurrenz geraten.


Zwischen Selbstzweifel und Außenwahrnehmung: Diskussionen um die Bedeutung von Recht & Medien

Um die Wahrnehmbarkeit und Wirksamkeit bürgerrechtlichen Engagements kreisten dann auch die beiden Podiumsrunden der Tagung. Natürlich gab es dabei Kritik an den Medien, deren politische Berichterstattung sich zuweilen auf die Darstellung von Beziehungskrisen beschränke ('Die Stimmung in der Koalition'), ebenso wie Klagen darüber, dass bürgerrechtliche Positionen in der politischen Öffentlichkeit eine Minderheitenposition einnehmen. Gegen zu viel Selbstmitleid erinnerte Heribert Prantl an die eigene Verantwortung: "Wenn bürgerrechtliche Themen keine öffentliche Empörung mehr hervorrufen, sind wir selber daran schuld. Punkt!" Auf der Suche nach den eigenen Versäumnissen fanden sich zahlreiche Ansatzpunkte, wie Bürgerrechtsbewegungen mehr Aufmerksamkeit erzielen können:

Das Verhältnis von politischem Anliegen und Information:
NGOs stellen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit oft ihre eigenen Positionen und Forderungen in den Vordergrund und wundern sich, wenn diese von den Medien nicht wahrgenommen werden. Bürgerrechtliche Positionen finden sich meist in einer Minderheitenposition, noch dazu zählen Bürgerrechtler nicht zu den politischen Entscheidungsträgern - für viele Medien Gründe genug, derartige Stellungnahmen nicht wiederzugeben. Mehr Chancen auf eine mediale Wahrnehmung haben Bürgerrechtsorganisationen, wenn sie zu ihren Themen Nachrichten generieren können (z.B. bei Musterklagen), oder wenn es ihnen gelingt, ihr Fachwissen für Medien aufzubereiten und als Hintergrundinformationen verfügbar zu machen. Anders gesagt: Bürgerrechtsorganisationen müssen zu Berichterstattern in eigener Sache werden. Dabei spielt nicht nur die Art der Darstellung eine entscheidende Rolle - exemplarische Einzelfallgeschichten lassen sich besser "verkaufen" als Forderungskataloge -, auch die Kontinuität in der öffentlichen Darstellung eines Themas sollte nicht vernachlässigt werden. Als Beispiel berichtete Ulrich Finckh, langjähriger Leiter der Zentralstelle für Kriegsdienstverweigerung, von den Auswirkungen einer kontinuierlichen öffentlichen Kommentierung einzelner Verfahren auf die öffentliche Wahrnehmung der Kriegsdienstverweigerung.

Mediale Aufmerksamkeit ist keine Einbahnstraße:
Um ihre Anliegen zu präsentieren, sollten Bürgerrechtler verstärkt darauf achten, welche Themen in der Öffentlichkeit auf Interesse stoßen. Dass soll nicht zu medialem Populismus verleiten, die vorhandenen Sensibilitäten können Bürgerrechtler aber für sich nutzbar machen. In den letzten Jahren finden sich zahlreiche Beispiele dafür, dass Einschränkungen von Bürgerrechten nicht widerstandslos hingenommen werden: Die Auseinandersetzungen um die Demonstrationen gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm haben vielleicht die Globalisierungskritik in den Hintergrund treten lassen, lieferte für viele Beteiligte aber eine bittere Lektion für die Schwäche der Demonstrationsfreiheit. Die breite Ablehnung der Online-Durchsuchungen von Computern zeigte, dass entgegen allen Vorurteilen viele Menschen ihren PC als wichtigen Bestandteil ihrer Intimsphäre verstanden wissen wollen. Schließlich belegt das anhaltende Engagement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, dass sich an dieser Überwachung der Kommunikation eine neue Generation von Internetnutzern politisiert und organisiert, die wesentlichen Anteil daran hat, dass die Vorratsdatenspeicherung sicherlich zu den meistdiskutierten und umstrittensten Überwachungs- gesetzen der letzten Jahre gehörte. Reinhard Kreissl wies darauf hin, dass zahlreiche weitere Themen - etwa die Fragen des Urheberrechts oder der Verteilung digitaler Kulturgüter - einer bürgerrechtlichen Entdeckung harren.

Funktionswandel des Rechts:
Ein immer wiederkehrendes Thema auf der Tagung war die rechtspolitische Ausrichtung der Bürgerrechtsorganisationen. Die Diskussionen erinnerten hier zuweilen an ein Spiel mit vertauschten Rollen. Während die Vorratsdatenspeicherung zur bisher größten Massenbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht führte, bei der über 34.000 Menschen ihren Protest rechtspolitisch artikulierten; während die letzten Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts (etwa zur Online-Durchsuchung) auf großes Publikumsinteresse stießen und zu politischen Events gerieten, deren Informations- und politischer Streitwert gerade von Nichtjuristen anerkannt wurde - währenddessen mehrten sich auf der Tagung die kritischen Stimmen aus den Reihen der Bürgerrechtler, die vor einer Überbewertung des Rechts warnten. Heiner Busch forderte beispielsweise, dass Bürgerrechtsorganisationen stärker hinterfragen sollten, welche Funktion ihr rechtspolitisches Engagement habe. Dies betreffe nicht nur die Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren (wo kritische Stellungnahmen meist auf taube Ohren stoßen), sondern auch den Ertrag von Musterklagen oder Verfassungsbeschwerden. Dahinter steht die Erfahrung, dass sicherheitspolitische Entscheidungen wie die Einführung von Online-Durchsuchungen kaum verfassungsrechtlich aufzuhalten sind. Die Karlsruher Entscheidungen zur Online-Durchsuchung oder der KfZ-Kennzeichenfahndung kämen im Nachhinein einem roten Teppich gleich, der den Innenministern den Weg für neue Überwachungsgesetze ebne - für Gesetze, die sich dann auch noch mit dem Prädikat "verfassungskonform" schmücken dürften. Zugleich wies Wolfgang Kaleck darauf hin, dass sich Bürgerrechtler mit einer rein juristisch formulierten Kritik in Fachdiskussionen begeben, die von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen werden. Die bürgerrechtliche Kritik müsse thematisch breiter aufgestellt werden, um andere soziale Gruppen anzusprechen. So berechtigt beide Warnungen sind, muss daran erinnert werden, dass sich der Rechtsschutz gegen Überwachungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren zu einem eigenständigen Medium der politischen Kommunikation entwickelt hat. Verfassungsbeschwerden können heute weiterführende politische Diskussionen auslösen, Bürgerrechtler sollten diese Kernkompetenz nicht leichtfertig aufgeben.

Neben vielen Anregungen, was in der alltäglichen Bürgerrechtsarbeit besser gemacht werden könne, hinterließ die Tagung auch offene Fragen, die zu weiteren Diskussionen anregen: So konnte die sympathische Idee, der politisch-medialen Inszenierung von Sicherheitsrisiken eine alternative Bildsprache entgegen zu setzen, noch nicht mit konkreten Vorschlägen untermauert werden. Wie lassen sich Grundrechtsverletzungen (einmal abgesehen von der Folterdiskussion) in eine freiheitliche Bildsprache übersetzen, die pointieren muss und zugleich den Angstdiskurs vermeiden will? Wie können Bürgerrechtsorganisationen neue Medien und Aktionsformen aufgreifen, um sich insbesondere der jüngeren Generation zu öffnen? Wie kann es gelingen, die im Internet vorhandenen Potentiale einer Gegenöffentlichkeit und des politischen Protests so zu verdichten, dass sie mehr Einfluss auf politische Diskussionen in der "realen Welt" gewinnen? Wie können Bürgerrechtsorganisationen neben den klassischen Protestformen ihren Handlungsspielraum erweitern?


Sven Lüders ist Geschäftsführer der Humanistischen Union


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Quelle:
Mitteilungen der Humanistischen Union e.V.
Nr. 202, II - Oktober 2008, S. 9-11
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. November 2008