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LATEINAMERIKA/062: Honduras - Wählen zwischen Angst und Schrecken


Fian - Pressemitteilung vom 01.12.2009
Internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht, sich zu ernähren

Honduras: Wählen zwischen Angst und Schrecken

Die Bundesregierung darf die Wahl nicht anerkennen


Heidelberg/Köln, 1. Dezember 2009. Am vergangenen Sonntag wurde in Honduras die umstrittene Präsidentenwahl durchgeführt. Eine Delegation internationaler Menschenrechtsorganisationen hat die Lage vor Ort beobachtet. Ein Klima der Angst, Einschüchterung und politischen Verfolgung beherrschte den Wahlprozess. Die deutsche Regierung darf dies nicht ignorieren. FIAN fordert die Bundesregierung daher auf, die Wahlen nicht anzuerkennen.

FIAN hat in der vergangenen Woche an einer Kommission des Internationalen Observatoriums für Menschenrechte in Honduras teilgenommen. Die Kommission dokumentierte Menschenrechtsverletzungen in der Wahlwoche: Gegner des Putsches wurden systematisch eingeschüchtert. Putschkritische Medien wie der Fernsehkanal 36 wurden bedroht und abgeschaltet. Der Koordinator der Demokratiebewegung in Nacaome, Gradis Espinal, wurde am 24. November von Militärs festgenommen, entführt und wenige Stunden später tot aufgefunden. Die de facto Regierung und Staatsanwaltschaft drohten gegen Nichtwähler strafrechtlich vorzugehen. Die Armee erstattete Anzeige gegen den renommierten Menschenrechtler Andrés Pavón, weil er dazu aufgerufen hatte, nicht an der Wahl teilzunehmen. Dem Priester Andres Tamayo, der seit zweiundzwanzig Jahren in Honduras lebte und international als einer der bekanntesten Umweltschützer des Landes geachtet wird, wurde die Staatsbürgerschaft entzogen, weil er zur Wahlenthaltung aufgerufen hatte.

Auch die Welle der willkürlichen Verhaftungen dauert an. Am Wahltag wurden zwei internationale Menschenrechtsbeobachter des lateinamerikanischen Kirchenrates verhaftet. Am Sonntag wurde eine genehmigte Demonstration in San Pedro Sula von staatlichen Sicherheitskräften unterdrückt und mit Tränengas auseinander getrieben. Der Oberste Gerichtshof geht mit disziplinarischen Mitteln gegen Richter vor, die den Staatsstreich als solchen bezeichnen. Die Sonderstaatsanwältin für Menschenrechte gab an, dass seit dem Putsch zwar mehrere Hundert Anzeigen wegen Menschenrechtsverletzungen eingegangen seien, sie bislang aus Kapazitätsgründen aber nur in sieben Fällen Strafantrag stellen konnte.

"Es ist unmöglich, in diesem Klima faire und demokratische Wahlen abzuhalten", sagt Martin Wolpold-Bosien, der mit dem Menschenrechtsobservatorium vor Ort war. "Bundesregierung und Europäische Union sollten an ihrem bisherigen Standpunkt festhalten: zuerst kommt die Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung. Wer die Wahlen bedingungslos anerkennt, folgt der Strategie der Putschisten". Nach Ansicht vieler Beobachter sollten die Wahlen den Putschisten dazu dienen, den Putsch im Nachhinein zu legitimieren und sich für die Zukunft faktisch Straffreiheit zu sichern. "Der Putsch in Honduras ist ein Präzedenzfall für Rechtstaatlichkeit und Demokratie in der Region", gibt Wolpold-Bosien zu Bedenken. "Die Militärs in Guatemala beobachten mit Interesse, unter welchen Bedingungen ein Putsch erfolgreich und schließlich mit internationaler Anerkennung durchgeführt werden kann."


Der vorläufige Bericht des Menschenrechtsobservatoriums (in spanischer Sprache) ist ab 2.12. erhältlich unter:
www.fian.de


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Quelle:
Pressemitteilung vom 1. Dezember 2009
Herausgeber: FIAN-Deutschland e.V., Briedeler Straße 13, 50969 Köln
Tel.: 221/702 00 72, Fax: 0221/702 00 32
E-Mail: fian@fian.de
Internet: www.fian.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Dezember 2009