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MUMIA/684: Mumia Abu-Jamal trotz Lebensgefahr ins Gefängnis zurückverlegt (Netzwerk gegen die Todesstrafe)


Bundesweites Netzwerk gegen die Todesstrafe
Pressemitteilung vom 3. April 2015

Mumia Abu-Jamal trotz Lebensgefahr ins Gefängnis zurückverlegt

Isolationspolitik der Gefängnisbehörden dauert an


Am Mittwochabend, den 1. April, Ortszeit 19 Uhr abends, wurde der Journalist Mumia Abu-Jamal erneut verlegt - diesmal zurück auf die Krankenstation des Gefängnisses SCI Mahanoy in Frackville, Nord-Pennsylvania. Wieder erfuhren sowohl Angehörige als auch Verteidigung erst viele Stunden später davon, nämlich am Mittag des nächsten Tages.

Zwei Tage zuvor war Abu-Jamal nach einer plötzlichen Bewusstlosigkeit in ein öffentliches Krankenhaus in der Nähe des Gefängnisses, das Schuylkill Medical Center in Pottsville, überstellt worden - Diagnose: Zuckerschock. Das ist - unbehandelt - eine lebensgefährliche Erkrankung. Begrüßenswert daran ist, dass das Gefängnis die ungewöhnliche Maßnahme einer Verlegung ergriffen hatte.

Skandalös an dem gesamten Vorgang ist jedoch zweierlei:

1. Obwohl Abu-Jamal seit Anfang Januar bereits einmal ohnmächtig war und dann wochenlang an schweren Hautausschlägen litt, und obwohl 3 Bluttests gemacht wurden, diagnostizierte das Gefängniskrankenhaus nicht die schwere Diabetes, an der er offenbar erkrankt ist. Dabei ist die Suche danach US-amerikanischen Bluttests Standard.

2. Niemand, weder Angehörige noch Verteidigung, wurden von der Verlegung in das öffentliche Krankenhaus informiert. Sie wurde zufällig bekannt, weil am Montagmittag zwei Mitglieder des Verteidigungsteams Abu-Jamal besuchen wollten, nachdem er am Telefon "sehr schlecht geklungen" hatte.

Johanna Fernandez, Mitglied der Verteidigung dazu: "Diese Krise macht deutlich, dass die Gesundheitsversorgung in amerikanischen Gefängnissen eine Menschenrechtsverletzung ist. Wäre er rechtzeitig behandelt worden, wäre diese Lage gar nicht erst eingetreten. Damit steht er leider absolut nicht allein."

Die von der Gefängnisleitung verordnete Abschottungspolitik hält an. Zwar durften nach über 24stündigen internationalen Telefonprotesten Abu-Jamals Ehefrau Wadiya, seine beiden Brüder und sein Sohn ihn schließlich für jeweils 30 Minuten sehen - danach verweigerte die Gefängnisleitung aber weitere Besuche für die kommenden 6 Tage.

Der deutsche und der internationale PEN, deren Ehrenmitglied Abu-Jamal ist, haben erklärt, dass sie sich um den Fall kümmern werden.

EU-Parlamentsmitglied Sabine Lösing hat einen Protestbrief an die Gefängnisleitung und Gouverneur Tom Wolf geschickt. Die US-Botschaft in Berlin hat den Vorfall zur Kenntnis genommen.

Familienangehörige und Verteidigung von Abu-Jamal verlangen Zugang zu dem Gefangenen. Die Unterstützer fordern darüber hinaus, dem Drama der lebenslänglichen und Langzeitgefangenschaft endlich ein Ende zu machen und alle Gefangenen über 55 Jahren zu entlassen.


Das bundesweite Netzwerk gegen die Todesstrafe steht im ständigen Kontakt mit Abu-Jamals US-Unterstützern und der Verteidigung.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 03.04.2015
Bundesweites Netzwerk gegen die Todesstrafe
Haus der Demokratie · Greifswalder Straße 4 · Berlin
Kontakt: Annette Schiffmann
E-Mail: anna.schiff@t-online.de
Internet: www.freiheit-fuer-mumia.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2015

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