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BERICHT/1096: Ziegenhals - Kaufvertrag mit Gedenkstätten-Eigentümer überprüfen (ETG)


Freundeskreis Ernst-Thälmann-Gedenkstätte e. V. Ziegenhals - 21. Februar 2010

Ziegenhals:
TLG muss Kaufvertrag mit Gedenkstätten-Eigentümer überprüfen!


Wir, der Freundeskreis "Ernst-Thälmann-Gedenkstätte" e.V., Ziegenhals, werden nun, nachdem unsere Verfassungsklage vor dem LVG Brandenburg abgewiesen wurde, die Überprüfung des Verkaufs, bzw. Kaufs der Immobilie, auf der sich die Ernst-Thälmann-Gedenkstätte in Ziegenhals befindet, auf Rechtmäßigkeit und Gültigkeit weiterverfolgen. Wir begannen bereits 2008/2009 mit dieser Überprüfung und unterbrachen sie, um uns ganz der Verfassungsklage zu widmen.

Dabei fanden wir, u.a. durch zwei Berichtsanforderungen an den Haushaltsausschuss des Bundestages über Frau Gesine Lötzsch (MdB, Die Linke), heraus, dass die Gültigkeit des Kaufvertrages zwischen der Treuhand Liegenschaft Immobilien GmbH (TLG Immobilien GmbH) und dem derzeitigen Eigentümer Gerd Gröger (inzwischen pensionierter Ministerialbeamter Brandenburgs aus dem Bauministerium) nicht mehr gegeben ist - diesem Vertrag wurde die Geschäftsgrundlage entzogen. Und zwar durch Herrn Gröger selbst.

Hintergrund ist der Fakt, dass Herr Gröger die Immobilie, auf der sich die "Ernst-Thälmann-Gedenkstätte" befindet, wissentlich mit der Auflage ersteigerte, dass der öffentliche Zugang zur Gedenkstätte weiterhin gewährleistet werden musste und muss. Der Eigentümer erwirkte allerdings Abriss- und Baugenehmigungen, um die denkmalgeschützte antifaschistische Gedenkstätte in Ziegenhals zu zerstören und an ihrer Statt, sog. "Sommervillen" zu errichten. Damit hat der Eigentümer klar gegen die vertraglichen Verpflichtungen verstoßen. Das ist nun nichts prinzipiell Neues. Gegenüber Medienvertreter/innen sagte Herr Gröger stets: "Ich vertrete meinen Eigentümerstandpunkt." Den Pflichten eines Eigentümers, die er einzuhalten sich mit dem Kauf der Immobilie verpflichtet hatte, kam er dabei nie nach. So kam es bereits zu mehreren Denkmalschändungen, Diebstählen, sowie Wetterschäden an den Gebäuden und Exponaten. Außerdem: Das ganze Areal befindet sich in einem unansehnlichen und für eine Gedenkstätte, die Widerstandskämpfern gegen das Hitlerregime gewidmet ist, unwürdigen Zustand.
Der öffentliche Zugang und der Erhalt der Gedenkstätte, das sind Gegenstände des Kaufvertrages zwischen der TLG Immobilien GmbH und Herrn Gröger. Die Nichteinhaltung dieser Auflagen stellt einen Vertragsbruch dar. Die TLG Immobilien GmbH ist nun aufgerufen, vom Kaufvertrag zurückzutreten und damit den Weg frei zu machen, damit es endlich eine würdige Lösung für ein ehrendes Gedenken an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der "Ziegenhalser Tagung" gibt.

Wir, der Freundeskreis, haben die Gedenkstätte von 1990 bis 2002 öffentlich zugänglich gemacht. Wir haben sie ehrenamtlich betreut, regelmäßige Öffnungszeiten organisiert, Führungen angeboten und kleinere bauliche Maßnahmen durchgeführt. Dabei wurden und werden wir von vielen Menschen im In- und Ausland, seit nun 20 Jahren durch Spenden und anhaltende Solidarität unterstützt.
Wir stehen nach wie vor bereit, um die denkmalgeschützte Ernst-Thälmann-Gedenkstätte am authentischen Ort endlich wieder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Wir haben seit acht Jahren auf eine große Spendenkampagne verzichtet. Diese behalten wir uns für den Fall vor, dass sich Möglichkeiten für einen Neuanfang in Ziegenhals ergeben.

[...]


Am Sonnabend, den 20. März 2010 wird es unseren zweiten Protestzug, mit Autokorso, Kundgebungen und vielem mehr, geben!
Nähere Informationen folgen. (...)


Max Renkl
(Freundeskreis Ernst-Thälmann-Gedenkstätte e.V., Ziegenhals)


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Quelle:
Freundeskreis "Ernst-Thälmann-Gedenkstätte" e. V., Ziegenhals
Fürstenwalder Weg 11, 15711 Königs-Wusterhausen
Email: vorstand@etg-ziegenhals.de
Internet: www.etg-ziegenhals.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Februar 2010