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RUSSLAND/089: Schröder an der Verfolgung der Tschetschenen mitverantwortlich


Presseerklärung vom 22. November 2007

"....man könnte von einer Mitverantwortung von Altbundeskanzler Schröder an der Verfolgung der Tschetschenen sprechen"


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) bedauert die massiven Angriffe von Altbundeskanzler Gerhard Schröder und Vize-Kanzler Frank-Walter Steinmeier gegen die Außenpolitik der Bundeskanzlerin. "Diese Angriffe überraschen vor allem deshalb so sehr, weil Angela Merkel versucht, Interessenspolitik mit Prinzipien von Humanität und Menschenrechten in Einklang zu bringen", erklärte der GfbV-Generalsekretär Tilman Zülch am Donnerstag. Gerhard Schröder dagegen habe mit einigen seiner engsten Mitarbeiter während seiner Amtszeit alles unternommen, um Wladimir Putins verbrecherische Politik des Genozids an den Tschetschenen zu verschleiern. Insofern könnte man von einer Mitverantwortung des Altbundeskanzlers an der Verfolgung der Tschetschenen sprechen. Die russischen Menschenrechtler Elena Bonner und Sergej Kowaljow hatten die Vernichtung von mehreren zehntausend Tschetschenen als Völkermord bezeichnet. Für den tschechischen Präsidenten Vaclav Havel waren diese Verbrechen die "Liquidierung eines kleinen Volkes".

Nachdem der russische Präsident den Tschetschenien-Krieg am 29.02.2000 für beendet erklärt hatte, verkündete Verteidigungsminister Rudolph Scharping am selben Tag den Abschluss von 33 gemeinsamen deutsch-russischen Militärprojekten, darunter die Ausbildung russischer Offiziere an der Bundeswehrhochschule in Hamburg.

Einige Tage später entsandte die Bundesregierung ein dreiköpfiges Team unter Leitung von BND-Chef Dr. August Hanning in die völlig zerstörte tschetschenische Stadt Gudermes. Nicht etwa um den Bomben- und Mord-Terror gegen die Zivilbevölkerung zu untersuchen und Schuldige zu benennen, sondern um mit russischen Tätern vor Ort Informationen über Terrorismus auszutauschen. Zur gleichen Zeit hatte Putin der UN-Beauftragten Mary Robinson die Einreise nach Tschetschenien untersagt. Der russische Geheimdienst FSB war damals von verschiedenen durchaus kompetenten Stellen beschuldigt worden, im August 1999 jene Terroranschläge auf Wohnhäuser in Moskau unternommen zu haben, die Putins Tschetschenien-Feldzug auslösten.

Die GfbV hatte Bundeskanzler Schröder und Verteidigungsminister Scharping am 10. April 2000 vorgeworfen, mit dieser Politik schlimme Assoziationen an einen dunklen Teil der deutschen Vergangenheit, nämlich an den Hitler-Stalin-Pakt und die gemeinsame Niederwerfung osteuropäischer Völker zu wecken. Dazu gehörte seiner Zeit auch die enge Zusammenarbeit zwischen NKWD und Gestapo.

Nur durch eine Strafanzeige beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe konnte die GfbV 2005 verhindern, dass der mutmaßliche Kriegsverbrecher und sogenannte tschetschenische Vize-Präsident Ramzan Kadyrow als Staatsgast von Bundeskanzler Schröder gemeinsam mit Präsident Wladimir Putin beim Ehrenmal für die sowjetischen Opfer des Nationalsozialismus in Hannover einen Kranz niederlegen durfte. Dank der Anzeige wagte Kadyrow nicht, nach Deutschland zu kommen. Seit 2004 war er nach verschiedenen Schätzungen für drei Viertel der zahlreichen Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien verantwortlich. Kadyrow hatte sein Amt durch Wahlfälschungen erlangt.

Den russischen Präsidenten Wladimir Putin hatte die GfbV bei seinem Besuch in der niedersächsischen Landeshauptstadt zahlreicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Tschetschenien beschuldigt wie Massenvergewaltigung und Vertreibung, systematische Verfolgung der Intelligenz, Liquidierung von Menschenrechtlern, Bombardements von Flüchtlingstrecks, Krankenhäusern, Ambulanzen, Kindergärten, Schulen und Moscheen.


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Quelle:
Presseerklärung Göttingen/Berlin, 22. November 2007
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2007