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NAHOST/354: Verfolgung religiöser Minderheiten im Jemen


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 13. Oktober 2019

Verfolgung religiöser Minderheiten im Jemen

Todesurteil und Verbot der Bahai'i-Religion drohen


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) warnt vor der Aufrechterhaltung des Todesurteils gegen den Bahai'i Hamed bin Haydara. Denn die Entscheidung im Berufungsverfahrens, die am 15. Oktober 2019 verkündet werden soll, wird weitreichende Folgen für die Bahai'i im Jemen haben: "Neben dem Todesurteil gegen Haydara fordert die klagende Staatsanwaltschaft Maßnahmen, um den Bahai'i die Ausübung ihrer Religion im Jemen gänzlich zu verbieten", erklärt Lina Stotz, GfbV-Referentin für ethnische, religiöse und sprachliche Minderheiten und Nationalitäten. "Damit droht die Abschiebung sämtlicher Bahai'i aus dem Jemen sowie die Beschlagnahmung ihrer Besitztümer." Zudem sei der Fall richtungsweisend für 25 weitere derzeit laufende Strafverfahren gegen jemenitische Bahai'i.

Haydara ist Angehöriger der religiösen Minderheit der Bahai'i, die seit der Islamischen Revolution im Iran 1979 systematisch verfolgt werden. Unter der vom Iran unterstützten Herrschaft der Huthis in Teilen des Jemen hat sich diese Verfolgung auch dort ausgebreitet. "Das drohende Todesurteil macht das Ausmaß der systematischen Verfolgung der Bahai'i im Jemen greifbar. Eine solche Verfolgung aufgrund von Religionszugehörigkeit ist absolut inakzeptabel", so Stotz. "Wir fordern die sofortige Freilassung von Hamed bin Haydara und den anderen willkürlich inhaftierten Bahai'i."

Haydara befindet sich seit Dezember 2013 in Haft. Seit dem 2. Januar 2018 liegt ein Todesurteil gegen ihn vor. Die offizielle Anklage basiert auf unbegründeten Vorwürfen der Apostasie und der Spionage für Israel. Faktisch geschah seine Verurteilung durch ein Huthi-Sondergericht aufgrund seines religiösen Glaubens. Huthi-Führer Abdel-Malek al-Houthi denunzierte den Glauben der Bahai'i in einer Rede im Jahr 2018 als teuflische und islamfeindliche Sekte. Willkürliche Verhaftungen und Folter sind der traurige Alltag dieser religiösen Minderheit. Die Sondergerichte der Huthis sind nicht Teil der international anerkannten Regierung von Präsident Abd Rabbo Mansur Hadi.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. Oktober 2019
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Oktober 2019

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