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NAHOST/311: Parlamentswahlen im Irak - Minderheiten warten auf Gerechtigkeit


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 11. Mai 2018

Parlamentswahlen im Irak (12.05.) - GfbV entsendet Beobachter - Yeziden, Christen, Mandäer und andere Minderheiten warten auf Gerechtigkeit und Gleichberechtigung


Göttingen, den 11. Mai 2018 - Anlässlich der Parlamentswahlen im Irak am kommenden Samstag (12.5.) appelliert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) an die großen irakischen Parteien, endlich den Forderungen der zahlenmäßig kleineren Volksgruppen wie der Yeziden, Christen, Mandäer und Shabak nach Gerechtigkeit und Gleichberechtigung mehr Gehör zu schenken. "Yeziden, Christen und andere Minderheiten, die durch die Angriffe des Islamischen Staates (IS) viel gelitten haben, müssen besser geschützt und stärker an den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen beteiligt werden", erklärte der GfbV-Nahostreferent Kamal Sido am Freitag in Göttingen. "Für sie ist es besonders wichtig, dass alle Bestimmungen der irakischen Verfassung umgesetzt werden, denn dazu gehört auch das Recht, sich in ihren jeweiligen Siedlungsgebieten selbst zu verwalten."

Die Yeziden fordern seit Jahren Selbstverwaltung für ihr Kerngebiet Sinjar im äußersten Nordwesten des Irak. Durch den Angriff des IS im August 2014 wurden zwar fast alle der dort lebenden rund 400.000 Yeziden von dort vertrieben. Viele Frauen wurden verschleppt, versklavt und vergewaltigt. Viele Yeziden würden in den Sinjar zurückkehren, wenn sie ihre Angelegenheiten dort selbstbestimmter regeln und gleichzeitig auf wirksamen Schutz durch Sicherheitskräfte der Zentralregierung oder Kurdistans vertrauen könnten. Auch die christlichen Assyrer/Chaldäer/Aramäer in der so genannten Ninive-Ebene im Norden und Osten der nordirakischen Stadt Mossul fordern eine Autonomie für diese Region.

Zu den bevorstehenden Parlamentswahlen hat die GfbV mit Dr. Mirza Dinnayi einen deutsch-yezidischen Beobachter in den Irak entsandt. Er wird in Irakisch-Kurdistan im Norden des Landes stichprobenartig prüfen, ob die Wahlen korrekt frei und geheim durchgeführt werden. Vor rund sechs Monaten hatte es am 25. September 2017 in Irakisch-Kurdistan ein Unabhängigkeitsreferendum gegeben. Damals stimmten 93 Prozent der Kurden für die Loslösung ihres Landesteils vom Irak. Die vom amtierenden Ministerpräsidenten Haider al-Abadi geführte irakische Zentralregierung schloss daraufhin die internationalen Flughäfen in Kurdistan, übernahm die Kontrolle über die Grenzübergänge zwischen dem Landesteil und den Nachbarländern und erlangte mit Hilfe der schiitischen Milizen von Hashd al-Shaabi die Kontrolle über die umstrittenen Gebiete einschließlich der erdölreichen Provinz Kirkuk.

Die Bürger des Irak entscheiden am Samstag, wer in den Repräsentanten-Rat einzieht. Seine 329 Mitglieder werden den Präsidenten sowie den Premierminister wählen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. Mai 2018
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Mai 2018

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