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NAHOST/099: Syrien - Absurde Vorwürfe gegen Maschal Tamo


Presseerklärung vom 22. September 2008

Syrien: Absurde Vorwürfe gegen Maschal Tamo

Syrisch-kurdischem Menschenrechtler droht lebenslange Haft mit Zwangsarbeit


Dem syrisch-kurdischen Menschenrechtler Maschal Tamo droht nach Informationen der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) lebenslange Haft mit Zwangsarbeit. Nach Paragraph 298 des syrischen Strafgesetzbuches werde ihm diese harte Strafe auferlegt, wenn das Gericht in Damaskus ihn wegen des angeblichen Versuchs, einen Bürgerkrieg anzuzetteln, schuldig spricht.

"Doch diese Vorwürfe, die unserem Gewährsmann jetzt gemacht werden, sind absurd! Maschal Tamo lehnt jede Form von Gewalt zur Lösung politischer Fragen kategorisch ab", erklärte der GfbV-Nahost-Experte Kamal Sido am Montag. Offenbar solle der mutige Menschenrechtler mundtot gemacht werden. Der sechsfache Vater berichtete der GfbV regelmäßig über die Lage der Kurden in Syrien. Ihm werde jetzt außerdem unterstellt, er habe die staatliche Autorität und nationale Identität geschwächt und verletzt und somit den Tatbestand von Paragraph 285 erfüllt.

Maschal Tamo war in der Nacht vom 14. auf den 15. August 2008 in der Stadt Ain al-Arab im Norden Syriens von einer Patrouille des syrischen Geheimdienstes verschleppt worden. Seinen Angehörigen wurde tagelang jede Auskunft über seinen Verbleib verweigert, sein Privatwagen wurde beschlagnahmt.

Die GfbV konnte schließlich in Erfahrung bringen, dass der Menschenrechtler im Gefängnis al-Adra bei Damaskus in einer Zelle mit Straftätern festgehalten wird. Zuvor hatte die GfbV Außenminister Frank-Walter Steinmeier und seinen französischen Amtskollegen Bernard Kouchner sowie alle EU- bzw. westeuropäischen Botschaften in Damaskus alarmiert und darum gebeten, sich für Tamo einzusetzen. Außerdem hatte die Menschenrechtorganisation schriftlich an den syrischen Präsidenten Al-Assad, seinen Verteidigungs-, Justiz- und Außenminister appelliert, Tamos Aufenthaltsort bekannt zu geben und ihn freizulassen. Die Vertreterin der GfbV bei den Vereinten Nationen hatte sich beim Repräsentanten der Syrischen Arabischen Republik in New York für seine Freilassung eingesetzt.


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Quelle:
Presseerklärung Göttingen vom 22. September 2008
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen,
Tel.: 0551/49906-0, Fax: 0551/58028
E-Mail: info@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. September 2008