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MELDUNG/155: Tag der indigenen Völker am 9. August - Rechte der 6.000 indigenen Völker stehen nur auf dem Papier


Presseerklärung vom 7. August 2017

Tag der indigenen Völker (9.8.)
10 Jahre UN-Deklaration für Ureinwohner

- Rechte der 6.000 indigenen Völker stehen nur auf dem Papier
- UN-Konvention zu ihrem Schutz gefordert


Anlässlich des internationalen Tages der indigenen Völker (9.8.) zieht die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) eine kritische Bilanz: Die Rechte der Ureinwohner, die vor zehn Jahren in der UN-Deklaration UNDRIP definiert wurden, haben viele Länder inzwischen anerkannt. Einige der mittlerweile 149 Unterzeichnerstaaten haben sie sogar teilweise in ihre Verfassung aufgenommen. Gleichzeitig warnte die Menschenrechtsorganisation jedoch davor, die Lage der weltweit rund 6.000 indigenen Gemeinschaften mit ihren mehr als 450 Millionen Angehörigen schönzureden. "Meist stehen die Rechte der Ureinwohner nur auf dem Papier. Selbst die Paragrafen, die ihnen in Verfassungen gewidmet sind, sind oft nur Absichtserklärungen und keine einklagbaren Richtlinien. Deshalb leiden indigene Gemeinschaften nach wie vor unter Landraub und Vertreibung oder Zwangsumsiedlung, Umweltzerstörung und damit Vernichtung ihrer Existenzgrundlage bis hin zu gezielten Angriffen, um ihren Widerstand gegen industrielle oder landwirtschaftliche Großprojekte in ihren Territorien zu brechen", kritisierte die GfbV.

"Wir fordern die internationale Gemeinschaft dazu auf, nun eine völkerrechtlich bindende Konvention zum Schutz der indigenen Rechte auf den Weg zu bringen", verlangte die Menschenrechtsorganisation. So könnten beispielsweise die rund 700.000 Afar in Eritrea bei den Vereinten Nationen viel leichter um Hilfe gegen staatliche Willkür bitten. Sie leiden unter der Zerstörung ihres sensiblen Ökosystems. Der Staat hat inzwischen 1,5 Millionen Menschen aus dem übervölkerten Hochland in die Tieflandregionen der Afar umgesiedelt, ohne die ursprünglichen Bewohner zu informieren oder gar ihre Zustimmung abzuwarten, wie es die UNDRIP fordert. Jetzt weitet sich die lebensfeindliche Danakil-Wüste immer weiter aus, Dürreperioden vernichten Viehherden und Ernten. Die indigenen Bewohner des Nigerdeltas in Nigeria sind ebenfalls mit einer katastrophalen Umweltzerstörung konfrontiert. Dort hat die Ölförderung Böden, Wasser und Luft vergiftet. Den Profit aus dem Ölexport streicht die Regierung ein, die Ureinwohner, auf deren Land das schwarze Gold gefördert wurde, gehen leer aus.

In asiatischen Staaten wie in Malaysia wird auf Bedürfnisse und territoriale Ansprüche indigener Völker meist genauso wenig Rücksicht genommen wie in lateinamerikanischen Staaten. Auf dem Teilkontinent leben weltweit die meisten Indigenen. In Venezuela konnten die Grenzen der traditionellen Gebiete einiger Gemeinschaften zwar markiert werden. Wenn dort Bodenschätze lagern, ist dies jedoch kein Schutz vor Eindringlingen oder ehrgeizigen Großprojekten, die über die Köpfe der Betroffenen hinweg geplant und ausgeführt werden.

Diese und andere Beispiele hat die GfbV in einem mehrseitigen Hintergrundpapier zusammengetragen, in dem sie die UN-Deklaration zu den Rechten der indigenen Völker noch einmal detaillierter erläutert und ihre Forderung nach einer UN-Konvention zum Schutz der Ureinwohnergemeinschaften begründet.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 8. August 2017
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. August 2017

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