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LATEINAMERIKA/070: Chile / Mapuche - Seit 59 Tagen im Hungerstreik


Presseerklärung vom 13. Mai 2011

Chile / Mapuche
Seit 59 Tagen im Hungerstreik, verlangen vier inhaftierte Mapuche-Vertreter einen fairen Prozess


Héctor Llaitul, Ramón Llanquileo, José Huenuche und Jonathan Huillical sind bereits seit 59 Tagen im Hungerstreik. Begonnen haben sie diesem am 18. März um gegen ihr Verfahren nach dem Antiterrorgesetz (Gesetz Nr. 18.314) zu protestieren, das sie dank der Aussagen anonymer Zeugen zu 25 und 20 Jahren Haft verurteilt hat. Die vier Mapuche-Vertreter fordern die Annullierung ihres Prozess und des so genannten "Urteils von Cañete" und einen neuen fairen Prozess.

Bereits letztes Jahr beteiligten sich diese vier Mapuche-Vertreter zusammen mit anderen 27 inhaftierten Mapuche an einem 82-tägigen Hungerstreik, der dank einer Abmachung mit der Regierung beendet wurde. Die chilenische Regierung verpflichtete sich damals, alle Anschuldigungen fallen zu lassen, die auf dem Anti-Terrorgesetz aufbauend gemacht wurden. Trotz dieser Abmachung besteht die Staatsanwaltschaft von Bíobío weiterhin auf die Anwendung des Gesetzes. Die Regierung hatte sich ausserdem dazu verpflichtet, das Antiterrorgesetz nicht mehr gegen Minderjährige anzuwenden. Auch in diesem fall haben die Autoritäten ihr Wort gebrochen und im April den 17-jährigen Patricio Queipul dank der im Antiterrorgesetz enthaltenen Normen festgenommen. Der 17-Jährige ist der "terroristischen Brandstiftung" angeklagt, die er 2009 als 15-Jähriger verübt haben soll.

Während Ramón Llanquileo und Jonathan Huillican in das Krankenhaus von Angol überwiesen worden sind und die Besorgnis über den Gesundheitszustand der Hungerstreikenden wächst, haben am gestrigen Donnerstag am Obersten Gericht in der Hauptstadt Santiago di Anhörungen zur Annullierung des "Urteils von Cañete" begonnen. Laut der Sprecherin der vier inhaftierten Mapuche könnten die Anhörungen insgesamt bis zu drei Tagen dauern.

Den Anhörungen werden Vertreter nationaler und internationaler Menschenrechtsorganisationen beiwohnen, wie z.B. der Vertreter des Kommissariats für Menschenrechte der Vereinten Nationen Amerigo Incalcaterra oder die Direktorin des Nationalen Instituts für Menschenrechte Lorena Fríes.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert, dass die chilenische Regierung endlich und definitiv das Antiterrorgesetz (Gesetz Nr. 18.314), das noch aus der Zeit der blutigen Militärdiktatur von Augusto Pinochet stammt, abschafft, dass die chilenische Regierung endlich die Internationale Konvention ILO 169 korrekt und bedingungslos anwendet, so wie auch die Allgemeine Erklärung der Rechte Indigener Völker der Vereinten Nationen, dass die Empfehlungen der UN-Sonderbeauftragten zu den Rechten Indigener Völker Rodolfo Stavenhagen und James Anaya beachtet werden und dass die aus den Urteilen des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte hervorgehenden Prinzipien respektiert werden.

Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2010/101005ade.html
www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100812de.html
www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100714de.html
www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100209de.html
www.gfbv.it/2c-stampa/2009/091023de.html
www.gfbv.it/2c-stampa/2008/080901de.html
www.gfbv.it/2c-stampa/2008/080118de.html
www.gfbv.it/2c-stampa/2007/070524de.html
www.gfbv.it/3dossier/ind-voelker/mapuche07-de.html
www.gfbv.it/3dossier/ind-voelker/mapu-mergen.html
www.gfbv.it/3dossier/ind-voelker/mapuche-de.html
www.gfbv.it/3dossier/ind-voelker/lota2003.html

in www:
www.mapuexpress.net | www.azkintuwe.org | www.observatorio.cl |
www.mapuche.info | www.hrw.org/node/11921 | www.koyaktumapuche.net


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Quelle:
Presseerklärung Bozen, 13. Mai 2011
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen,
Tel.: 0551/49906-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2011