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EUROPA/532: Indigene - Merkel bei 100. Sitzung der UN-Arbeitsorganisation in Genf


Presseerklärung vom 14. Juni 2011

100. Sitzung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) der Vereinten

Nationen: Bundesregierung soll endlich die ILO-Konvention 169 über die Rechte von Ureinwohnern ratifizieren


Angela Merkel soll ihre Teilnahme an der historischen 100. Sitzung der UN-Arbeitsorganisation ILO (International Labour Organisation) in Genf zum Anlass nehmen, endlich die längst überfällige Ratifizierung der ILO-Konvention 169 über die Rechte der Ureinwohner weltweit durch die Bundesregierung in die Wege zu leiten. Mit diesem Appell hat sich die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) bereits in der vergangenen Woche an die Bundeskanzlerin gewandt. Sie wird am heutigen Dienstag in Genf erwartet und wird vor der ILO sprechen.

"Deutschland hat jetzt die Chance, ein weltweit sichtbares Zeichen zum Schutz der in vielen Ländern verfolgten, bedrängten oder diskriminierten indigenen Völker zu setzen. Wir hoffen sehr, dass Merkel sie nicht verstreichen lässt", sagt die GfbV-Referentin für indigene Völker, Yvonne Bangert. Die Konvention 169 schreibt als stärkstes Rechtsinstrument der UN eine Fülle von Grundrechten der weltweit mehr als 350 Millionen Angehörigen indigener Völker fest. Im Wesentlichen geht es dabei um ihr Recht auf traditionelles Land und die Kontrolle über ihre natürlichen Ressourcen, auf Selbstverwaltung, Partizipation und Demokratisierung. Wichtige Grundrechte sind darüber hinaus eigene politische, wirtschaftliche und soziale Systeme, Förderung lokaler Produktion, soziale Absicherung und Zugang zu Ausbildung und Gesundheitswesen.

In ihrem 9. Menschenrechtsbericht von August 2010 stellt die Bundesregierung fest, dass die etwa 5000 Ureinwohner-Völker in weltweit 70 Staaten vier Prozent der Weltbevölkerung stellen. In zahlreichen Ländern bleibt ihnen die politische und gesellschaftliche Teilhabe ganz oder teilweise verwehrt. "Das Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation(IAO/ILO) über eingeborene und in Stämmen lebende Völker aus dem Jahr 1989", heißt es dort, " ist das einzige internationale Vertragswerk, das einen umfassenden Schutz der Rechte indigener Völker zum Gegenstand hat."

"Schon mehrfach wurde die Ratifizierung dieser Konvention im Bundestag debattiert, zuletzt auf Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen am 9. Juni 2011", erläutert Bangert. "Doch geschehen ist bislang nichts. Dabei beeinflusst die deutsche Außen-, Wirtschafts-, Handels-, Umwelt- und Entwicklungspolitik durchaus direkt oder indirekt die Lebensbedingungen indigener Völker." Deshalb sollte Deutschland es den Industriestaaten Spanien, Dänemark, Norwegen und den Niederlanden gleichtun und sich durch die Ratifizierung des Regelwerks offiziell dazu bekennen, die Rechte der Ureinwohner zu akzeptieren und zu beachte. 22 Staaten haben die ILO-Konvention 169 inzwischen ratifiziert.


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Quelle:
Presseerklärung Göttingen/Genf, den 14. Juni 2011
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen,
Tel.: 0551/49906-25, Fax: 0551/58028
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2011