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EUROPA/509: Bundesinnenministerium darf Kinderrechtskonvention nicht einschränken


Presseerklärung vom 5. Mai 2010

Bundesinnenministerium darf Kinderrechtskonvention nicht einschränken

Schutz von Flüchtlingskindern gefordert


Empört hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die Ankündigung des Bundesinnenministeriums zurückgewiesen, die volle Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention durch Deutschland werde "in der Praxis nichts ändern". "Wir gehen davon aus, dass Flüchtlingskinder jetzt endlich vor der unerbittlichen Abschiebepolitik deutscher Behörden geschützt sind", erklärte der GfbV-Bundesvorsitzende Tilman Zülch am Mittwoch. "Wenn das Bundesinnenministerium gleich wieder Einschränkungen einführt, werden wir uns dafür einsetzen, dass die Rechte dieser hier geborenen oder aufgewachsenen Kinder bis in letzter Instanz vor deutschen Gerichten durchgefochten werden." Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 4. Mai hatte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auch erklärt, der Beschluss zur vorbehaltlosen Anerkennung der Kinderrechtskonvention "betreffe nur eine Auslegungshilfe".

"Jeder Versuch, den Flüchtlingskindern ihre Heimat zu nehmen und sie aus unserem Land zu jagen, muss von nun an unterlassen werden", sagte Zülch. Die GfbV setzt sich dafür ein, dass langjährig geduldete Flüchtlinge, die oft verfolgten ethnischen und religiösen Minderheiten angehören, in Deutschland bleiben dürfen. Ihre hier aufgewachsenen Kinder, für deren Integration sich Lehrer, Sozialarbeiter, Vertreter der Kirchen und Gemeinden, Flüchtlingsräte, Menschenrechtler und viele andere Bürger engagiert hätten, sprechen nicht nur Deutsch als Muttersprache. Sie sind meist auch kaum noch mit dem Herkunftsland ihrer Eltern verbunden.

Laut Kinderrechtskonvention hat das Wohl des Kindes Vorrang: Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden - dies gilt in der Familie genauso wie für staatliches Handeln.


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Quelle:
Presseerklärung Göttingen/Berlin, den 5. Mai 2010
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen,
Tel.: 0551/49906-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Mai 2010