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ASIEN/657: Burma - Parlament berät über Immunität von Präsidenten


Presseerklärung vom 14. Januar 2016

Burma (Myanmar): Parlament berät über Immunität von Präsidenten

- Ehemaligen Diktatoren keine Straffreiheit gewähren!
- Enttäuschung über Aung San Suu Kyi


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) warnt davor, Burmas ehemaligen Diktatoren Straffreiheit einzuräumen. "Es gibt keinen dauerhaften Frieden für Burma, solange nicht die Verantwortlichen für Zwangsarbeit, Vergewaltigungen, Massaker, politisch motivierte Morde und Vertreibungen von hunderttausenden Menschen zur Rechenschaft gezogen werden. Es ist ein denkbar schlechter Neustart für die Demokratie in Burma, wenn den Opfern schwerster Verbrechen Gerechtigkeit verweigert wird", sagte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius am Donnerstag in Göttingen. Am Mittwoch hat das Oberhaus des Parlaments Burmas über einen Gesetzentwurf beraten, der den ehemaligen Staatspräsidenten des bis 2012 diktatorisch regierten Landes Straffreiheit zusichert. Das neue Gesetz war am 21. Dezember 2015 in das Unterhaus Burmas eingebracht worden und soll noch bis zum Ende der Legislaturperiode am 31. Januar 2016 verabschiedet werden.

Tief enttäuscht zeigte sich die GfbV vom Verhalten der Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi und ihrer oppositionellen Nationalen Liga für Demokratie (NLD)."Statt für demokratische Prinzipien einzutreten, lässt sich Aung San Suu Kyi nun gänzlich von politischem Opportunismus leiten. Ihr Schweigen zur Immunitäts-Debatte ist ein schlechtes Zeichen", kritisierte Delius. Mehrfach hatte die Friedensnobelpreisträgerin in den vergangenen Wochen erklärt, sie wolle nur in die Zukunft blicken. Die Frage der Bestrafung früherer Verbrechen sei für die NLD nicht vorrangig. So versucht Aung San Suu Kyi, Konflikte mit den noch immer sehr einflussreichen Militärs zu vermeiden, betont jedoch gleichzeitig, das Land brauche vor allem Frieden. "Burmas Friedensikone ignoriert dabei, dass für die ethnischen Minderheiten, die besonders unter den Verbrechen der Diktatoren gelitten haben, die Frage der Gerechtigkeit eine zentrale Bedeutung hat", warnte Delius. "Ihr nicht Geltung zu verschaffen, ist für die ethnischen Minderheiten ein Schlag ins Gesicht, der die Bemühungen um einen dauerhaften Frieden nachhaltig erschweren wird."

Die Vereinten Nationen, Menschenrechtsorganisationen und Völkerrechtsexperten bezeichnen das Vorgehen von Burmas Diktatoren gegen die eigene Bevölkerung vor allem im Zeitraum zwischen 1989 und 2015 als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. So wurden 1,1 Millionen Menschen für den Bau von Großprojekten oder im Rahmen des Krieges gegen die ethnischen Minderheiten vertrieben. Vergewaltigungen wurden gezielt als Kriegswaffe eingesetzt, zehntausende Angehörige ethnischer Minderheiten wurden als Zwangsarbeiter missbraucht und humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung wurde unterbunden. Im Falle der massiv verfolgten Rohingya besteht der Verdacht des Völkermords.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 14. Januar 2016
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Januar 2016

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