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ASIEN/355: China - Europa ignoriert die Verfolgung von Falun Gong seit 11 Jahren


Presseerklärung vom 20. Juli 2010

20.07.2010:
Vor elf Jahren begann Verfolgung der Meditationsbewegung Falun Gong in China

Europas Regierungen ignorieren größte Verfolgung seit der chinesischen Kulturrevolution


Vor genau elf Jahren begann die blutige Verfolgung der Meditationsbewegung Falun Gong in China (20.07.1999). Daran hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Dienstag erinnert und gleichzeitig die europäischen Regierungen scharf kritisiert, weil sie die größte Verfolgung Andersdenkender in China seit der Kulturrevolution ignorierten. "Europäische Wirtschaftsinteressen und die wachsende politische Bedeutung der Volksrepublik führen dazu, dass Europa in seiner Menschenrechtspolitik mit zweierlei Maß misst, das ist beschämend", sagte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius. " Wer Glaubensverfolgung in Kuba und im Iran anprangert, darf auch zu China nicht schweigen." Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte bei ihrem Staatsbesuch in Peking am Samstag zwar Benachteiligungen deutscher Wirtschaftsunternehmen kritisiert. Doch den gewaltsamen Tod von mehr als 3.300 Falun-Gong-Anhängern sprach die Kanzlerin nicht an.

"Seit 1999 kamen mehr als zehn Mal so viele Falun-Gong-Anhänger gewaltsam zu Tode wie demonstrierende Studenten beim Massaker auf dem Platz des Himmlischen Friedens im Juni 1989", berichtete Delius. Doch während das Blutbad in Peking vielfache internationale Proteste und Sanktionen auslöste, blieb die brutale Zerschlagung der 70 Millionen Anhänger zählenden Falun Gong Bewegung bislang folgenlos für Chinas Führung. UN-Menschenrechtsexperten weisen immer wieder vergeblich auf das enorme Ausmaß der Verfolgung der Meditationsbewegung hin. Erst im Mai 2010 hatten die drei UN-Experten für Religionsfreiheit, für die Sicherheit von Menschenrechtlern sowie für die Bekämpfung der Folter gemeinsam auf die dramatische Lage von Falun-Gong-Anhängern aufmerksam gemacht.

Am 20. Juli 1999 begannen in China Massenverhaftungen von Falun-Gong-Anhängern. Zwei Tage später erklärte der damalige Staatspräsident Jiang Zemin die Meditationsbewegung offiziell für verboten, da sie die "soziale Ordnung gefährde". Mehr als 150.000 Falun-Gong-Anhänger wurden seither in eines der 340 Arbeits- und Umerziehungslager eingewiesen und bis zu drei Jahre lang festgehalten. Viele Anhänger der Meditationsbewegung wurden bereits mehrfach dort eingesperrt, da sie sich weigerten, sich von Falun Gong abzuwenden. Rund die Hälfte aller Lagerinsassen sind Schätzungen zufolge Falun-Gong-Anhänger. Besonders massiv ist die Verfolgung im Nordosten der Volksrepublik.

Seit Januar 2009 starben mehr als 120 Falun-Gong-Praktizierende aufgrund von Folter in der Haft oder unmittelbar nach ihrer Freilassung. Typisch ist das Schicksal von Frau Zhu Guilian aus der Provinz Hunan, die seit dem Jahr 2000 viermal verhaftet wurde. Nach ihrer letzten Festnahme im April 2009 verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand, so dass sie im Februar 2010 entlassen wurde. Am 5. Mai verstarb sie. Regelmäßig werden Todkranke aus der Haft entlassen, um Todesfälle in Lagern zu vermeiden. Auch werden die Familien von den Behörden unter Druck gesetzt, den Tod nicht öffentlich zu machen. Wer sich nach mehrmaliger Haft nicht von Falun Gong abwendet, dem droht die Einweisung in geschlossene Psychiatrische Kliniken.


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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 20. Juli 2010
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen,
Tel.: 0551/49906-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juli 2010