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AKTION/263: Menschenrechtsaktion vor Mauretaniens Botschaft in Berlin


Presseerklärung vom 4. August 2016

Menschenrechtsaktion vor Mauretaniens Botschaft in Berlin:
Menschenrechtler fordern Freilassung von inhaftierten Sklaverei-Kritikern


Zum Auftakt der Gerichtsverfahren gegen 13 inhaftierte Sklaverei-Kritiker in Mauretanien haben Menschenrechtler mit einer Protestaktion vor der Botschaft des Landes in Berlin die Freilassung der Angeklagten gefordert. Gemeinsam mit in Deutschland lebenden Mauretaniern protestierte die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) mit Transparenten und Porträts der Sklaverei-Kritiker für ein Ende der Einschüchterung von Menschenrechtsverteidigern in dem nordwestafrikanischen Land. "Statt der Sklavenhalter stehen wieder einmal die Sklaverei-Kritiker vor Gericht. Offenbar sollen sie mit allen Mitteln mundtot gemacht werden", kritisierte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius. "Die Behörden haben die gesamte Führungsspitze der IRA-Mauritanie festnehmen lassen. Dieses ungewöhnlich harsche Vorgehen gegen die unbequemen Menschenrechtler deutet darauf hin, dass die gesamte Organisation zerschlagen werden soll." Die IRA setzt sich dafür ein, dass das offizielle Verbot der Sklaverei in Mauretanien auch tatsächlich durchgesetzt wird, und verhilft Sklaven zur Freiheit.

17 nationale und internationale Menschenrechtsorganisationen - unter ihnen Amnesty International - haben am vergangenen Montag die sofortige Freilassung der Verhafteten gefordert. Doch statt diesem Appell nachzukommen, ließen die Behörden weitere 15 Mitglieder der Organisation festnehmen, die an diesem Tag am Flughafen Nouakchott den aus den USA zurückkehrenden stellvertretenden Vorsitzenden von IRA-Mauritanie, Brahim Ramdhane, begrüßen wollten. Ramdhane durfte zwar einreisen, wurde jedoch nachdrücklich von Sicherheitskräften aufgefordert, sich nicht öffentlich zu den Festnahmen zu äußern.

Den Angeklagten drohen lange Haftstrafen. Ihnen wird vorgeworfen, eine zum Teil gewalttätige Demonstration gegen die Zwangsräumung eines von ehemaligen Sklaven bewohnten Slums mitorganisiert zu haben. Die Beschuldigten weisen die Vorwürfe von sich und beschuldigen die Behörden, nur einen Vorwand zu suchen, die Menschenrechtler zu kriminalisieren.

Nicht zum ersten Mal droht Menschenrechtlern der IRA ein unfairer Gerichtsprozess. Erst am 17. Mai 2016 hatte das Oberste Gericht Mauretaniens die Strafverfolgungsbehörden des Landes in die Schranken verwiesen und die sofortige Freilassung des IRA-Präsidenten Biram Dah Abeid und seines Stellvertreters Brahim Ramdhane angeordnet. Sie waren nach einer Anti-Sklaverei-Demonstration zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden und hatten 18 Monate ihrer Strafe verbüßt. Während der IRA-Mauritanie im eigenen Land die offizielle Anerkennung als Nichtregierungsorganisation verweigert wird, wurde die Organisation international bereits mit zahlreiche Preisen für ihr Engagement gegen Sklaverei geehrt.

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Quelle:
Presseerklärung Berlin / Göttingen, den 3. August 2016
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. August 2016

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