Schattenblick →INFOPOOL →BÜRGER/GESELLSCHAFT → BEDROHTE VÖLKER

AFRIKA/500: Mauretanien - Umstrittenes Todesurteil wegen Apostasie


Presseerklärung vom 25. Dezember 2014

Mauretanien: Erstes Todesurteil wegen Apostasie seit 54 Jahren

Umstrittenes Todesurteil - Mauretanien duldet keine Kritik an Tabus und sozialer Benachteiligung



Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat scharfe Kritik an einem am Heiligabend in Mauretanien verhängten Todesurteil wegen Apostasie geäußert. "Mit diesem harschen Urteil wird Religion instrumentalisiert, um den Stillstand der mauretanischen Gesellschaft und die Marginalisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen festzuschreiben. Es geht hier nicht um Religion, sondern um eine Kastengesellschaft, die um ihre Privilegien fürchtet", erklärte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius am Donnerstag in Göttingen. "So sollen Kritiker mundtot gemacht werden, die gegen die Ausgrenzung der in Mauretanien diskriminierten Bevölkerungsgruppe der Schmiede protestieren." In den letzten Jahren hatten Angehörige dieser Kaste ein Ende ihrer Diskriminierung verlangt. Sie hatten sich am Vorbild der Nachkommen schwarzafrikanischer Sklaven orientiert und eine offenere Gesellschaft in Mauretanien gefordert.

Ein Gericht in der Stadt Nouadhibou hatte am späten Heiligabend den 29 Jahre alten Mohamed Cheikh Ould Mohamed zum Tod durch Erschießen verurteilt, weil er das Ansehen des Propheten Mohamed beeinträchtigt habe. Dem jungen Mann wurde vorgeworfen, in einem im Internet veröffentlichten Artikel den Propheten Mohamed und den Stillstand der seit dessen Zeit bestehenden sozialen Ordnung in Mauretanien kritisiert zu haben. Er war daraufhin am 2. Januar 2014 festgenommen worden und wurde seither in Untersuchungshaft festgehalten. Der Beschuldigte beteuerte, seine Kritik sei falsch verstanden worden. Er habe nicht das Ansehen Mohameds beeinträchtigen, sondern nur auf die sozialen Missstände aufmerksam machen wollen. Der Angeklagte fiel bei der Urteilsverkündung in Ohnmacht.

In Mauretanien ist seit dem Jahr 1987 die Todesstrafe nicht mehr vollstreckt worden. Das Todesurteil wurde im Gerichtssaal und auf den Straßen mit Jubel aufgenommen. "Mit ihrem harten Urteil können sich die Richter der Unterstützung vieler Mauretanier sicher sein, da die Kaste der Schmiede, für deren Besserstellung sich der Angeklagte einsetzte, ähnlich wie die Nachkommen der afrikanischen Sklaven sehr wenig Ansehen in der Öffentlichkeit genießt. Schmiede gelten als Unglücksbringer und ein sozialer Aufstieg in der Gesellschaft ist für sie kaum möglich, selbst wenn es ihnen gelingt, den Beruf zu wechseln. So werden Angehörige dieser Gesellschaftsgruppe nicht als Abgeordnete oder Bürgermeister gewählt.

In den letzten Jahren hatte sich eine "Initiative der Schmiede zum Kampf gegen die Marginalisierung" gegründet, die mit Pressekonferenzen, Veranstaltungen und Menschenrechtsaktionen auf die Diskriminierung aufmerksam machte und ein Ende der Marginalisierung forderte.

*

Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 25. Dezember 2014
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Dezember 2014


Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang