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AFRIKA/364: 10 Jahre Völkermord in Darfur


Presseerklärung vom 14. Februar 2013

10 Jahre Völkermord in Darfur
Tschad soll Sudans Präsident Bashir verhaften

- Straflosigkeit dauert an
- Mit Haftbefehl gesuchter Präsident des Sudan reist in den Tschad



Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat die Regierung des Tschad aufgefordert, den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den sudanesischen Staatspräsidenten zu vollstrecken und Omar Hassan al Bashir bei seinem geplanten Besuch im Tschad am kommenden Wochenende zu verhaften. "Zehn Jahre nach Beginn des Völkermords in Darfur muss dringend ein kraftvolles Zeichen gegen die anhaltende Straflosigkeit im Westen des Sudan gesetzt werden", erklärte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius am Donnerstag in Göttingen. Der seit März 2009 per Haftbefehl vom IStGH gesuchte sudanesische Präsident will auf Einladung der Regierung des Tschad am kommenden Wochenende am Gipfeltreffen der "Gemeinschaft der Staaten des Sahel und der Sahara (CEN-SAD)" in Ndjamena teilnehmen.

Bashir wird vom IStGH wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Genozid und Kriegsverbrechen gesucht. Die vom IStGH dokumentierten Verbrechen wurden im Westen des Sudan von Milizen begangen, die von der sudanesischen Armee bewaffnet und gesteuert wurden. Im Februar 2013 jährt sich zum zehnten Mal der Beginn des Völkermords im Westen des Sudan.

"Da der Sudan zu einer angemessenen Strafverfolgung der Verantwortlichen der Verbrechen nicht willens ist, muss die internationale Staatengemeinschaft handeln und sich für die Vollstreckung des Haftbefehls des IStGH einsetzen", sagte Delius. Noch vor wenigen Tagen bekräftigte die Regierung des Sudan, alle Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen würden vor normalen und ordentlichen Gerichten des Sudan zur Rechenschaft gezogen. "Doch tatsächlich ist in zehn Jahren nichts passiert im Kampf gegen Straflosigkeit in Darfur." Regelmäßig wurden die mit Ermittlungen beauftragten sudanesischen Staatsanwälte von den sudanesischen Justizbehörden ausgetauscht und die Angehörigen der mindestens 400.000 beim Genozid Getöteten hingehalten. "Die anhaltende Straflosigkeit in Darfur ist skandalös und behindert jede Versöhnung in dem Konfliktgebiet", erklärte Delius. "Völkermord ist das schlimmste zu begehende Verbrechen und muss dementsprechend auch konsequent geahndet werden."

Der Tschad ist völkerrechtlich als Vertragspartei des IStGH eigentlich zur Vollstreckung des Haftbefehls verpflichtet. Zunächst hatte der enge Bündnispartner Frankreichs nach der Ausgabe des Haftbefehls afrikanische Nachbarstaaten aufgefordert, den umstrittenen Präsidenten Bashir nicht einreisen zu lassen. Um seine Beziehungen zum Nachbarland Sudan zu normalisieren, änderte der Tschad jedoch inzwischen seine Politik und ignoriert nun wie viele afrikanische Staaten den Haftbefehl des IStGH. So hatte auch im Juli 2010 die Europäische Union vergeblich an die Regierung des Tschad appelliert, Bashir bei einem Besuch seines Nachbarlandes festzunehmen.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 14. Februar 2013
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Februar 2013