Schattenblick →INFOPOOL →BÜRGER/GESELLSCHAFT → AMNESTY INTERNATIONAL

RUSSLAND/078: Wer widerspricht, ist ein Agent (ai journal)


amnesty journal 08/09/2014 - Das Magazin für die Menschenrechte

Wer widerspricht, ist ein Agent

von Peter Franck



Im Zuge der Ukraine-Krise hat sich die Lage der zivilgesellschaftlichen Organisationen in Russland entscheidend verschlechtert. Sie stehen unter hohem Druck oder müssen schließen. Währenddessen agitieren regierungsnahe Medien gegen den angeblichen "westlichen Einfluss".


"Für den Erfolg unserer Menschenrechtsarbeit in Russland ist es eine Schlüsselfrage, ob diejenigen erfolgreich sein werden, die derzeit auf dem Maidan oder anderswo in der Ukraine für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte eintreten." So oder ähnlich ist es derzeit aus der russischen Bürger- und Menschenrechtsbewegung zu hören. Nur unzureichend bemerkt von der hiesigen Öffentlichkeit wirken die Ereignisse in der Ukraine auf die Menschenrechtslage in Russland zurück.

Andererseits gilt aber auch: Je instabiler die Lage in der Ukraine bleibt, desto leichter ist es für die russische Führung, der eigenen Bevölkerung vor Augen zu führen, dass eine Orientierung "nach Westen" zu Chaos und Unsicherheit führen kann. Insbesondere staatlich beeinflusste Medien arbeiten in Russland derzeit erfolgreich daran, einen Konsens in der Bevölkerung zu erzeugen. Demnach komme es jetzt darauf an, das eigene Land und seine Werte gegen westliche Einflüsse zu verteidigen. Die Beteiligung rechtsgerichteter Gruppen an den Protesten in der Ukraine wird genutzt, die gesamte Erhebung als eine faschistische Bewegung zu denunzieren. Der Kampf dagegen wird in den Kontext des "großen vaterländischen Krieges" gestellt, wie der Zweite Weltkrieg in Russland genannt wird. Dass die Kandidaten der rechten Parteien bei den Präsidentschaftswahlen Stimmenanteile von insgesamt unter zwei Prozent erhielten, spielt dabei keine Rolle.

Rund 20 Jahre nach Inkrafttreten der russischen Verfassung sprechen alle Anzeichen dafür, dass es jetzt nicht mehr nur um zeitweise Behinderungen auf dem grundsätzlich verfolgten Weg der Russischen Föderation zur Verwirklichung der Grundprinzipien der eigenen Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention geht. Dieser Weg soll offenbar grundsätzlich verlassen werden. Unter den Vorzeichen der Ukraine-Krise hat sich die Lage (siehe Amnesty Journal 10-11/2013) nochmals und zwar entscheidend verschlechtert.

Dabei geht es "der Macht" um die lückenlose Kontrolle des öffentlichen Raums. Immer schärfere Gesetze machen die Teilnahme an regierungskritischen Demonstrationen zu einem auch in strafrechtlicher Hinsicht erheblichen Risiko. Anfang Juni 2014 hat Amnesty International in dem Bericht "A right - not a crime" sowohl die striktere Handhabung des Demonstrationsrechts als auch seine Verschärfungen dokumentiert.

In den vergangenen Wochen galt die Aufmerksamkeit der Behörden aber vor allem den Nichtregierungsorganisationen. Sie werden nicht nur durch andauernde behördliche Überprüfungen schikaniert. Das bereits im November 2012 in Kraft getretene sogenannte "Agentengesetz" wird jetzt konsequent umgesetzt. Demnach müssen sich NGOs, die ausländische Unterstützungsgelder erhalten und "politisch tätig" sind, beim Justizministerium als Organisationen registrieren, "die die Funktion eines ausländischen Agenten erfüllen" (vgl. Amnesty Journal 4-5/2013). Worin eine solche Tätigkeit bestehen kann, ist trotz eines inzwischen ergangenen Verfassungsgerichtsentscheids weitgehend unbestimmt und lässt behördlicher Willkür Raum.

Die große Überprüfungswelle im Jahr 2013 hat zunehmend Konsequenzen auch für diejenigen Organisationen, die Amnesty International seit Jahrzehnten kennt und mit denen wir zusammenarbeiten. Dabei können an dieser Stelle nur Beispiele genannt werden: Dem "Antidiskriminierungszentrum von Memorial in St. Petersburg" wurden Berichte an das Anti-Folter-Komitee der Vereinten Nationen zum Verhängnis, in denen sich die Organisation kritisch mit der Behandlung von Minderheiten durch das Innenministerium auseinandersetzte. Ein Gericht in St. Petersburg verpflichtete die Organisation am 8. April 2014 in zweiter Instanz dazu, sich als "ausländischer Agent" zu registrieren. Die Organisation verweigert das und löst sich auf.

Am 23. Mai 2014 entschied ein Gericht in Moskau, dass auch das "Menschenrechtszentrum von Memorial" die "Funktion eines ausländischen Agenten" erfülle. Für das Zentrum hatte unter anderem auch die 2009 ermordete Natalja Estemirowa gearbeitet. Seine detaillierten Informationen über die Menschenrechtslage im Nordkaukasus waren für Amnesty International in den vergangenen 20 Jahren unverzichtbar.

Die vor mehr als 20 Jahren gegründete NGO "Frauen des Don" aus Nowotscherkask, Südrussland, ist in der Region, aber auch international wegen ihrer Arbeit gegen häusliche Gewalt gegen Frauen, für die Rechte von Rekruten und Rentnern überaus angesehen. Sie hat zur Reform der Polizei gearbeitet und Tausende von Menschen in Menschenrechtsfragen beraten. All das bewahrte die NGO nicht davor, in das Fadenkreuz der Ermittler zu geraten. Und auch hier folgten die Gerichte: Am 14. Mai 2014 entschied das Stadtgericht von Nowotscherkask, dass sich auch diese Organisation als "ausländischer Agent" registrieren müsse.

Inzwischen hat das Justizministerium jüngst erlassene Vorschriften genutzt und die Organisation mit vier anderen Organisationen selbst in das "Agenten-Register" eingetragen. Die langjährige Leiterin der NGO, Walentina Tscherewatenko, sieht sich darüber hinaus fragwürdigen strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt, sie habe bei einem Beratungsgespräch im Gefängnis zu einem Gefängnisaufstand angestiftet. Trotz widersprüchlicher Zeugenaussagen nimmt das Verfahren seinen Lauf.

Ende Juni wurden weitere Gerichtsentscheidungen bekannt, die ebenfalls Partnerorganisationen von Amnesty International betreffen: Zwischen dem 24. und 27. Juni 2014 entschied ein Moskauer Gericht, dass auch die insbesondere gegen Folter auf Polizeistationen arbeitende Organisation "Public Verdict", eine weitere der Wahlbeobachtungsorganisationen von "Golos" und die NGO "Lawyers for Constitutional Rights (JURIX)" die Funktion eines ausländischen Agenten erfüllen und in das "Agentenregister" einzutragen sind.

Die russischen Menschenrechtsorganisationen lehnen es weiter ab, sich als "Agenten" registrieren zu lassen. Eher lösen sie sich auf und versuchen, ihre Arbeit in anderen Organisationsformen fortzusetzen. In einer Erklärung vom 30. Mai 2014 heißt es: "Der Makel eines 'ausländischen Agenten' in der derzeitigen gesellschaftlichen Atmosphäre der Xenophobie und des Hasses gegenüber dem 'Westen' unterminiert die Idee einer Bürgerkontrolle, da sie sämtliche öffentlichen Aktionen von Nichtregierungsorganisationen sinnlos macht." Organisationen, die als "ausländische Agenten" diffamiert worden sind, waren immer wieder von Schmierereien und Übergriffen Unbekannter auf ihre Büroräume betroffen.

Auch profilierte Menschenrechtler, die Beratungsgremien des russischen Präsidenten angehören, sind vor Übergriffen nicht sicher. Am 1. Juli erlitt Andrei Yurov an den Augen Verbrennungen ersten Grades, als er in Woronesch unter den Worten, "Nimm das!" mit einer antiseptischen Flüssigkeit attackiert wurde. Yurov hatte sich an einem Monitoring der Menschenrechtssituation auf der Krim beteiligt und die Ukraine-Politik des Kreml öffentlich kritisiert. Unter Druck geraten ist auch das "Haus der Menschenrechte" in Woronesch. Im Zentrum der Stadt wurde ein Banner mit Bildern von dort arbeitenden Aktivistinnen und Aktivisten aufgehängt, auf dem es heißt: "Die fünfte Kolonne in Woronesch. Das sind Verräter, Abschaum und einfach Freaks. Merkt euch ihre Gesichter!"

Besonders schmerzlich ist die Lage des Gulag-Museums "Perm 36" (vgl. Amnesty Journal 6-7/2010 und 10-11/2013). Nach zweimaliger Absage des auf dem Museumsgelände stattfindenden Sommer-Menschenrechtsfestivals "Pilorama" ist das Museum jetzt selbst zum Ziel geworden: Schon seit längerem versucht der Staat, Einfluss auf die dort bislang von unabhängigen NGOs vermittelten Inhalte zu gewinnen. Nun befasste sich auch der russische Fernsehsender "NTW" am Abend des 7. Juni 2014 in der Sendung "Die fünfte Kolonne" mit Perm 36. Das Museum, das neben anderen auch eng mit der Gedenkstätte und dem Museum Auschwitz-Birkenau zusammenarbeitet, würde - so der Vorwurf - "Nazikollaborateure" verherrlichen, die dort unter Stalin zu Recht eingesessen hätten. Inzwischen ist die langjährige Leiterin entlassen und die NGO zur Herausgabe des ihr zu Zeiten von Glasnost und Perestroika vertraglich unbefristet überlassenen Lagergeländes aufgefordert worden.

Das alles stellt auch die Arbeit von Amnesty International vor große Herausforderungen, denn die Rahmenbedingungen für unsere Arbeit verschlechtern sich weiter. Gemeinsam mit unseren russischen Freundinnen und Freunden sind wir der Überzeugung, dass es derzeit vor allem darum gehen muss, unabhängige Informationsalternativen auszubauen, die der medial verbreiteten Propaganda etwas entgegensetzen. Menschenrechtlichen Gesichtspunkte müssen in der öffentlichen Debatte viel mehr Berücksichtigung finden als das derzeit der Fall ist. Der gerade veröffentlichte Bericht von Amnesty International zur Lage der Demonstrationsfreiheit in Russland, zu dem russische NGOs maßgeblich beigetragen haben, ist dafür ein Beispiel.

Weiter muss deutlich werden, dass Russland nicht nur "Präsident Putin" ist. Wer sich dort unabhängig für Menschenrechte einsetzt, arbeitet in einer kleinen Minderheit, die aber nicht so verschwindend ist, wie es die russischen Medien glauben machen wollen. Den dort arbeitenden Menschenrechtlern gilt es, auch international eine Stimme zu geben. Dies ist nicht die Zeit, zu resignieren!


Der Autor ist Sprecher der Russland-Kogruppe der deutschen Amnesty-Sektion.

*

Quelle:
amnesty journal, August/September 2014, S. 38-40
Herausgeber: amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/98 37 30, E-Mail: info@amnesty.de
Redaktionsanschrift: Amnesty International, Redaktion amnesty journal,
Postfach 58 01 61, 10411 Berlin, E-Mail: ai-journal@amnesty.de,
Internet: www.amnesty.de
 
Das amnesty journal erscheint monatlich.
Der Verkaufspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Nichtmitglieder können das amnesty journal für
30 Euro pro Jahr abonnieren.
Ein Einzelheft kostet 4,80 Euro.


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Dezember 2014


Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang