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EUROPA/426: Überwachungstechnik - EU-Kommission muss für strengere Exportkontrolle sorgen


Amnesty International - Pressemitteilung vom 9. Juni 2020

Überwachungstechnik: EU-Kommission muss für strengere Exportkontrolle sorgen


Der Einsatz von Dual-Use-Technik, die gleichzeitig für zivile und militärische Zwecke verwendet werden kann, führt immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen. Die EU-Kommission muss daher dafür sorgen, dass der Export solcher Güter menschenrechtskonform kontrolliert wird. Dies fordert Amnesty International gemeinsam mit weiteren Nichtregierungsorganisationen in einem offenen Brief.

Amnesty International und weitere Menschenrechtsorganisationen schlagen heute Alarm und wenden sich in einem offenen Brief an die Europäische Kommission. Denn in deren neuem Entwurf für die Reform der Exportregulierung von Dual-Use-Gütern sind wichtige Einschränkungen entfallen. Europäische Firmen könnten so mit ihren Produkten weiterhin Regierungen weltweit dabei unterstützen, Menschenrechtsverteidiger oder ganze Bevölkerungen zu überwachen und auszuspionieren.

"Der jetzt vorliegende Kompromissvorschlag der EU-Kommission stellt einen dramatischen Rückschritt in den Verhandlungen dar", sagt Lena Rohrbach, Expertin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter bei Amnesty International in Deutschland. So wurden aus früheren Entwürfen etwa menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für die exportierenden Unternehmen jener Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können, gestrichen. "Europäische Firmen könnten weiter die Augen vor Menschenrechtsverletzungen im Empfängerland ihrer Produkte verschließen", befürchtet Rohrbach.

Auch vielversprechende Vorschläge, um neue Technologien schneller in die Exportkontrolle aufzunehmen, fehlen jetzt im vorliegenden Papier. "Ohne solche Maßnahmen dauert es aber mehrere Jahre, neue Technologien zu kontrollieren, sofern sie denn überhaupt einer Exportkontrolle unterworfen werden. In diesen Jahren des Wartens können die Dual-Use-Güter schon viel Schaden angerichtet haben", so Rohrbach.

Amnesty International kritisiert, dass der Export von Überwachungstechnologie aus Europa vollkommen unzureichend kontrolliert wird. Derzeit ist es Unternehmen möglich, beispielsweise Gesichtserkennungssoftware nach China zu exportieren, ohne dass dabei die dortige Menschenrechtslage und der mögliche Missbrauch berücksichtigt wird. Ein Beispiel für die Wichtigkeit effektiver Exportkontrollen ist der Menschenrechtler, Blogger und Dichter Ahmed Mansoor, der seit 2006 die Menschenrechtslage in den Vereinigten Arabischen Emiraten dokumentierte. Mansoor wurde 2016 mit einer Software der NSO Group ausgespäht, nachdem er zuvor mindestens zweimal mit Software der deutsch-britischen Gamma Group und des italienischen Unternehmens Hacking Team attackiert wurde. Er ist aktuell als gewaltloser politischer Gefangener in Haft.

Die nun laufenden Verhandlungen über die Reform der Dual-Use-Verordnung sind eine Chance, endlich europaweit starke Menschenrechtskriterien in der Gesetzgebung zu verankern. "Die Bundesregierung muss sich in ihrer anstehenden EU-Ratspräsidentschaft für die Stärkung von Rechtstaatlichkeit, Menschenrechten und Meinungsfreiheit einsetzen. Dazu gehört eine wirksame menschenrechtskonforme Exportkontrolle für Dual-Use-Technik", erklärt Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland. "Angesichts des nun vorliegenden Reformentwurfs droht aber unter dem Dach der deutschen Ratspräsidentschaft ein Freibrief für europäische Firmen, weltweit die Technologie auszuliefern, mit der Journalisten und Menschenrechtsverteidiger zunehmend überwacht, diskreditiert und verfolgt werden."

Folgende 6 Punkte sollten aus Sicht von Amnesty International in der Reform umgesetzt werden:

  • Eine umfassende Liste der zu kontrollierenden Güter, die auch neue Technologien umfasst, wie etwa biometrische Überwachung und Systeme zur Vorratsdatenspeicherung.
  • Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für die exportierenden Unternehmen, damit diese ihre geplanten Exporte unter anderem auf Menschenrechtsrisiken prüfen, diesen vorbeugen und gegebenenfalls vom Verkauf absehen.
  • Schnelle und effektive Verfahren, um neue (Überwachungs-)Güter auf die Kontrollliste zu setzen, die der Dual-Use-Verordnung beigefügt ist.
  • Eine Auffangklausel, um Exporte von Gütern auch dann zu stoppen, wenn sie nicht in der Liste der zu kontrollierenden Güter verzeichnet sind - aber dennoch ein Risiko für die Menschenrechte darstellen.
  • Menschenrechtsaspekte müssen ein wesentliches Kriterium für die Entscheidung über die Vergabe von Exportgenehmigungen an die europäischen Unternehmen werde: Regierungen dürfen keine Genehmigungen erteilen, wenn das Risiko besteht, dass der Export zu Menschenrechtsverletzungen beiträgt.
  • Mehr Transparenz darüber, für welche Güter nationale Behörden der Mitgliedsstaaten eine Exportgenehmigung erteilt oder verweigert haben, einschließlich des Wertes, Ziellandes und letztlichen Nutzers.

Diese und weitere Forderungen erhebt Amnesty International zusammen mit anderen Nichtregierungsorganisationen im heute veröffentlichen offenen Brief an die EU-Kommission.


Link zum offenen Brief:
"Human rights organisations call to strengthen the European Commission position on dual-use recast"
https://www.amnesty.de/sites/default/files/2020-06/Offener-Brief-an-EU-Kommission-Dual-Use-Verordnung-Ueberwachungstechnologie-Juni-2020.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. Juni 2020
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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Telefon: 030/42 02 48-306, Fax: 030/42 02 48 - 330
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Internet: www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juni 2020

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