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ASIEN/216: Steinigungen im Iran - Meistens trifft es Frauen


Pressemitteilung vom 15. Januar 2008

Steinigungen im Iran: Meistens trifft es Frauen


Berlin, 15. Januar 2008 - "Die Steine dürfen bei einer Steinigung nicht so groß sein, dass die Person getötet wird, wenn sie von einem oder zwei davon getroffen wird, und auch nicht so klein, dass man sie nicht mehr als Stein ansehen kann." So steht es im iranischen Strafgesetzbuch und so werden Steinigungen auch heute noch vollstreckt. Obwohl der Iran 2002 zugesichert hat, keine Menschen mehr zu steinigen, hat es seitdem mehrfach Hinrichtungen dieser Art gegeben, zuletzt im Juli 2007. Das dokumentiert ein heute veröffentlichter Bericht von amnesty international (ai). "Steinigungen sind besonders grausam", sagte Ruth Jüttner, ai-Expertin für den Nahen Osten. "Die Absicht ist klar: Der Tod durch Steinigung soll langsam und qualvoll eintreten." ai lehnt die Todesstrafe uneingeschränkt ab und verurteilt jede Form der Hinrichtung.

Der Tod durch Steinigung steht im Iran auf eine Tat, die in den meisten Ländern nicht einmal strafbar ist: Ehebruch. Als Beweismittel können die "Erkenntnisse" des Richters ausreichen. Zudem gilt die Zeugenaussage einer Frau nur, wenn mindestens zwei Männer sie bestätigen. Bei der Steinigung werden Männer bis zur Hüfte und Frauen bis unter die Brust eingegraben. Dann wird unter den Augen von Richter, Zeugen und Schaulustigen die Steinigung vollstreckt.

Die Mehrheit der zum Tod durch Steinigung Verurteilten sind Frauen. "Das liegt daran, dass Frauen in vieler Hinsicht diskriminiert sind", erklärte Jüttner. Für Frauen ist es schwerer, eine Scheidung zu erreichen. Die Aussage einer Frau vor Gericht gilt nur halb soviel wie die eines Mannes. Angehörige ethnischer Minderheiten verstehen die Gerichtsprache Persisch oft nicht, andere können nicht lesen und schreiben. Und vielen Frauen fehlt schlicht das Geld für einen Anwalt - so gehen Steinigungen oft ungerechte Gerichtsverhandlungen voraus.

ai fordert die iranische Regierung auf, alle noch anstehenden Steinigungen auszusetzen und die Anwendung der Todesstrafe durch Steinigung sowie die Bestrafung von "einvernehmlichen außerehelichen sexuellen Beziehungen" auf Gesetzesebene endgültig abzuschaffen. Zudem sollte der Iran als Unterzeichnerstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte auf die Abschaffung der Todesstrafe hinarbeiten.

Den vollständigen Bericht "Iran - End executions by stoning" ist unter
www.amnesty.org erhältlich.


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Quelle:
ai-Pressemitteilung vom 15. Januar 2008
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Januar 2008