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AKTION/952: Urgent Action - Burundi - Aktivist freigelassen


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-044/2012-1, AI-Index: AFR 16/002/2012, Datum: 22. Februar 2012 - we

Burundi
Aktivist freigelassen

Weitere Informationen zu UA-044/2012 (AFR 16/001/2012, 9. Februar 2012).


Herr FAUSTIN NDIKUMANA

Faustin Ndikumana, der Vorsitzende der Organisation PARCEM, die sich gegen Korruption engagiert und die Öffentlichkeit für das Thema sensibilisiert, wurde am 21. Februar, nach zwei Wochen in Haft, freigelassen. Er musste eine Geldstrafe in Höhe von 1 Million burundischen Francs (ca. 600 Euro) zahlen. Faustin Ndikumana hatte zuvor den Vorwurf erhoben, einige RichterInnen im Land seien in ihre Ämter berufen worden, nachdem sie MitarbeiterInnen des Justizministeriums Schmiergelder bezahlt hätten.

Faustin Ndikumana hatte den Justizminister in einem Schreiben gebeten, korrupte Vorgehensweisen bei der Einstellung von RichterInnen zu untersuchen und zu unterbinden. Am 3. Februar brachte Faustin Ndikumana auf einer Pressekonferenz und in Rundfunkinterviews Vorwürfe über Korruption im Justizministerium zur Sprache. Am 7. Februar wurde Faustin Ndikumana festgenommen, von einem Richter an dem für Korruptionsfälle zuständigen Gericht verhört und des Abgebens falscher Behauptungen angeklagt. Anschließend wurde er in das Mpimba-Zentralgefängnis in der Hauptstadt Bujumbura gebracht. Nach Paragraph 14 des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption wird das Abgeben "falscher Behauptungen" mit fünf bis zehn Jahren Haft und einer Geldstrafe von 5.000 (ca. 3 Euro) bis zu 1 Million (ca. 600 Euro) burundischer Francs geahndet. Faustin Ndikumana kam gegen Zahlung der maximalen Geldstrafe frei und erhielt die Auflagen, sich einmal pro Woche bei dem für Korruptionsfälle zuständigen Gericht in Bujumbura zu melden und die Stadt nicht zu verlassen.

Die Unabhängigkeit der Justiz in Burundi wird regelmäßig durch politische Einflussnahme beeinträchtigt. Fatsah Ouguergouz, Unabhängiger Experte der Vereinten Nationen für die Menschenrechtssituation in Burundi, hat in seinem Bericht vom Mai 2011 fehlende Unabhängigkeit der im Justizsektor Beschäftigten als eine entscheidende Schwäche der burundischen Gerichtsbarkeit ausgemacht.

Es sind keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich. Danke an alle, die Appelle geschrieben haben.


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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-044/2012-1, AI-Index: AFR 16/002/2012, Datum: 22. Februar 2012 - we
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2012