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AKTION/736: Mexiko - Indigene Frauen verbuchen ersten Sieg im Verfahren wegen Vergewaltigung durch Militärs


Amnesty International - 17. August 2011

Mexiko: Indigene Frauen verbuchen ersten Sieg im Verfahren wegen Vergewaltigung durch Militärs


17. August 2011 - Seit über neun Jahren fordern zwei indigene Mexikanerinnen von der Armee und den Behörden Gerechtigkeit für die Vergewaltigung durch Soldaten im südmexikanischen Bundesstaat Guerrero im Jahr 2002.

Trotz einer bereits lange laufenden Untersuchung und mehrerer Urteile des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte zugunsten von Inés Fernández Ortega und Valentina Rosendo Cantú im August 2010 befinden sich die Täter immer noch auf freiem Fuß. Es scheint, dass die Militärjustiz die Vergewaltiger deckt, während die betroffenen Frauen und ihre Familien gleichzeitig Drohungen erhalten.

Doch seit dem 12. August können Inés Fernández und Valentina Rosendo neue Hoffnung schöpfen, dass die Soldaten, die sie damals vergewaltigten, doch noch vor Gericht gestellt werden:

Die Ermittlungen in den beiden Fällen sind an Zivilgerichte übergeben worden. Die Generalstaatsanwaltschaft des Militärs hatte zuvor eingeräumt, dass die Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige der mexikanischen Streitkräfte nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt.

"Für uns ist das ein bedeutender Schritt nach vorn, denn die mexikanische Bevölkerung hat sich kontinuierlich dafür stark gemacht, dass die Fälle an die zivile Justiz übergeben werden", kommentiert Vidulfo Rosales, der Anwalt der beiden Frauen im Menschenrechtszentrum Tlachinollan im Bundesstaat Guerrero.

"Doch viele Hindernisse bestehen fort. Wir befürchten, dass es immer noch Spielraum für Straflosigkeit gibt und die Möglichkeit besteht, dass die Verantwortlichen ungeschoren davon kommen. Die Generalstaatsanwaltschaft ist verpflichtet, unverzüglich ein Strafverfahren zu eröffnen und die Soldaten zu bestrafen, die Inés und Valentina bereits als Täter genannt haben."

Die Entscheidung, die Fälle von Inés Fernández und Valentina Rosendo an zivile Gerichte zu übertragen, schließt sich einem Urteil des Obersten Gerichtshofs an, in dem es heißt, dass Menschenrechtsverletzungen an Zivilpersonen durch das mexikanische Militär nicht vor Militärgerichten verhandelt werden sollten.

Schon vergangenes Jahr kam der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte zu der Entscheidung, Mexiko müsse Verfahren zu Menschenrechtsverletzungen durch das Militär vor Zivilgerichten verhandeln. In dem Urteil wurde die mexikanische Regierung dringend aufgefordert, die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen, angemessene Entschädigung zur Verfügung zu stellen und Maßnahmen zu ergreifen, um derartige Vergewaltigungen in Zukunft zu unterbinden.

Trotz dieser Entscheidung befindet sich eine Reihe von Vergewaltigungsfällen aus jüngster Zeit nach wie vor in der Zuständigkeit von Militärgerichten, ebenso wie das Verschwindenlassen von sechs Männern durch die mexikanische Marine in Nuevo Laredo an der US-amerikanischen Grenze im Juni 2011.

"Dies ist ein wichtiger Präzedenzfall, damit alle Fälle dieser Art an mexikanische Zivilgerichte übergeben werden. Die Staatsanwaltschaft muss die Verantwortlichen der Vergewaltigung und Folter an Inés Fernández und Valentina Rosendo rasch und erfolgreich vor Gericht stellen," meint Javier Zuñiga, Experte bei Amnesty International und fährt fort:

"Man darf nicht zulassen, dass die mexikanische Militärjustiz auch nur einmal mehr die Schuldigen deckt, wenn Angehörigen der Armee Menschenrechtsverletzungen an Zivilpersonen zur Last gelegt werden."


Abel Barrera und seine MitarbeiterInnen der Organisation "Tlachinollan" setzen sich in Mexiko für die Rechte der indigenen Bevölkerung ein - auch für Valentina Rosendo und Inés Fernandez. Sie riskieren ihr Leben, um weitere Verbrechen zu verhindern.

Setzen Sie sich jetzt für ihren Schutz ein!
http://action.amnesty.de/l/ger/p/dia/action/public/?action_KEY=327&d=1

URL der Meldung:
http://www.amnesty.de/2011/8/18/mexiko-indigene-frauen-verbuchen-ersten-sieg-im-verfahren-wegen-vergewaltigung-durch-milit?destination=startseite


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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. August 2011