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AKTION/617: Urgent Action - Spanien - Bei Abschiebung droht Folter


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-099/2011, AI-Index: EUR 41/004/2011, Datum: 1. April 2011 - ar

SPANIEN
Bei Abschiebung droht Folter


MOHAMED ZAHER ASADE, 43-jähriger syrischer Staatsbürger

Dem Syrer Mohamed Zaher Asade droht unmittelbar die Abschiebung in sein Herkunftsland, wo er Gefahr liefe, gefoltert und in anderer Weise misshandelt zu werden. Er lebt seit 20 Jahren in Spanien. Der 43-jährige Mohamed Zaher Asade lebt mit seiner schwangeren spanischen Frau und seinem zweijährigen Kind in Granada. Dort wurde er am 30. März um ca. 13.00 Uhr von Ordnungskräften festgenommen, als er gerade mit seinem Sohn in einen Park gehen wollte. Die Polizei kontaktierte daraufhin seine Frau und bat sie, das Kind von der Polizeiwache abzuholen. Noch am selben Tag wurde Mohamed Zaher Asade in die Madrider Hafteinrichtung für ausländische Staatsangehörige (Centro de Internamiento para Extranjeros - CIE) überstellt. Mohamed Zaher Asade wurde im September 2010 aus dem Gefängnis entlassen, nachdem er wegen terroristischer Straftaten eine achtjährige Haftstrafe verbüßt hatte. Im Januar 2009, als er sich noch in Haft befand, wurde ihm aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit von dem Unterabgeordneten der Regierung in Granada (Subdelegado del Gobierno) ein Ausweisungsbefehl erteilt. Das Berufungsverfahren gegen den Ausweisungsbefehl läuft noch. Ein Antrag auf Aussetzung der Ausweisung bis zum endgültigen Gerichtsentscheid wurde jedoch abgewiesen. Mohamed Zaher Asade könnte also jederzeit abgeschoben werden. Amnesty International liegen Berichte darüber vor, dass Mohamed Zaher Asade und seine Familienangehörigen seit seiner Haftentlassung 2010 von den spanischen Behörden eingeschüchtert und drangsaliert werden. Vermutlich sollen sie so dazu gebracht werden, Spanien zu verlassen.

Amnesty International hat dokumentiert, dass in syrischen Hafteinrichtungen und Untersuchungsgefängnissen Folter und andere Formen der Misshandlung ständige Praxis sind. Personen, die als "Islamisten" betrachtet werden, und Personen mit Informationen über terroristische Gruppen sind am stärksten von willkürlicher und lang andauernder Inhaftierung, unfairen Gerichtsverfahren, Folter und anderen Formen der Misshandlung bedroht. Amnesty International liegen zudem unbestätigte Berichte vor, nach denen Mohamed Zaher Asade nicht nach Syrien, sondern nach Jordanien ausgeliefert werden könnte. Die Organisation hat viele Fälle dokumentiert, in denen Personen, die in Jordanien verdächtigt werden, Verbindungen zu islamistischen Organisationen zu unterhalten und/oder Informationen über militante Gruppierungen liefern können, gefoltert oder in anderer Weise misshandelt wurden. In einigen Fällen wurden außerdem Personen aus Jordanien nach Syrien oder in andere Länder gebracht, wo sie dann Folter und anderen Formen der Misshandlung ausgesetzt waren. Nachforschungen von Amnesty International haben ergeben, dass bilaterale Abkommen und diplomatische Zusicherungen zwischen Staaten, die gewährleisten sollen, dass Personen nach ihrer Rückführung weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt werden, keinen verlässlichen und wirksamen Schutz gegen solche Menschenrechtsverletzungen bieten.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Mohamed Zaher Asade lebt seit etwa 20 Jahren in Spanien. Seine Frau und sein Kind sind spanische Staatsangehörige. Im Jahr 2005 verurteilte die spanische Audiencia Nacional, ein zentrales Gericht in Madrid, Mohamed Zaher Asade wegen terroristischer Straftaten zu einer achtjährigen Haftstrafe. Er wurde insbesondere der Mitgliedschaft in einer terroristischen Gruppe um Imad Eddin Barakat für schuldig befunden. Ursprünglich war ihm auch eine Beteiligung an den Terroranschlägen vom 11. September 2001 zur Last gelegt worden, von diesem Vorwurf wurde er aber später freigesprochen. Einem weiteren syrischen Staatsbürger, Mohamed Needl, der zur selben Zeit verurteilt wurde, könnte ebenfalls die Abschiebung drohen.

Im Januar 2009 wurde Mohamed Zaher Asade aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ein Ausweisungsbefehl erteilt. Im Oktober 2010, also kurz nach Mohamed Zaher Asades Haftentlassung, drückte Amnesty International gegenüber dem spanischen Innenminister schriftlich die Sorge darüber aus, dass eine Rückführung nach Syrien Mohamed Zaher Asades Leben und körperliche Unversehrtheit in Gefahr bringen könnte. Außerdem wies die Organisation darauf hin, dass Spanien mit der Ausweisung von Mohamed Zaher Asade gegen seine Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und dem UN-Übereinkommen gegen Folter verstoßen würde. Vertragsstaaten dieser Abkommen sind verpflichtet, Personen nicht in ein Land oder Staatsgebiet abzuschieben oder in anderer Weise zu überstellen, in dem ihnen Verfolgung oder ernsthafter Schaden drohen, dazu gehören auch Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Ich appelliere an Sie, den Ausweisungsbefehl von Mohamed Zaher Asade zurückzuziehen.

- Ich möchte meine Sorge darüber ausdrücken, dass Mohamed Zaher Asade im Fall einer Ausweisung nach Syrien oder Jordanien Folter und andere Misshandlungen drohen könnten.

- Ich fordere Sie auf, eine Untersuchung der Berichte über die Drangsalierung und Einschüchterung von Mohamed Zaher Asade einzuleiten.

- Ich möchte Sie daran erinnern, dass Spanien als Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und dem UN-Übereinkommen gegen Folter dazu verpflichtet ist, Personen nicht in ein Land oder Staatsgebiet abzuschieben oder in anderer Weise zu überstellen, in dem ihnen Verfolgung oder ernsthafter Schaden drohen. Hierzu zählen auch Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen wie z.B. die willkürliche Gefahr für ihr Leben, ihre körperliche Integrität oder ihre Freiheit aufgrund der alltäglich herrschenden Gewalt.


APPELLE AN

INNENMINISTER
Sr. Alfredo Pérez Rubalcaba
Ministro del Interior
Po. de la Castellana, 5
28071 Madrid
SPANIEN
(korrekte Anrede: Dear Minister/Sr. Ministro)
Fax: (00 34) 91 537 10 03
E-Mail: secmin@mir.es


KOPIEN AN

MINISTERPRÄSIDENT UND VORSITZENDER DES MINISTERRATES
Sr. D. José Luis Rodríguez Zapatero
Complejo de la Moncloa, Avda. Puerta de Hierro, s/n.
28071 Madrid, SPANIEN
(korrekte Anrede: Dear President / Señor Presidente)
Fax: (00 34) 91 335 33 82
E-Mail: jlrzapatero@presidencia.gob.es

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SPANIEN
S.E. Herr Rafael Dezcallar de Mazarredo
Lichtensteinallee 1
10787 Berlin
Fax: 030-2579 9557
E-Mail: emb.berlin.inf@maec.es


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. April 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Calling for the expulsion order for Mohamed Zaher Asade to be withdrawn.

- Expressing concern that he is at risk of torture or other ill-treatment if returned to Syria or Jordan.

- Calling for the reports of harassment and intimidation against Mohamed Zaher Asade to be investigated.

- Noting that Spain is obliged, under the 1951 Refugee Convention, the European Convention on Human Rights and the Convention against Torture, not to return or otherwise remove anyone to any country or territory where they would face a real risk of persecution or serious harm, including torture and other grave human rights abuses such as indiscriminate threats to life, physical integrity or freedom arising from generalized violence.


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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-099/2011, AI-Index: EUR 41/004/2011, Datum: 1. April 2011 - ar
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Telefon: 030/42 02 48-306
Fax: 030/42 02 48 - 330
E-Mail: presse@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. April 2011