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AKTION/483: Urgent Action - Saudi-Arabien - Wegen Homosexualität verurteilt


URGENT ACTION, UA-235/2010, Index: MDE 23/013/2010, 12. November 2010

Saudi-Arabien - Wegen Homosexualität verurteilt


Urgent Action
Wegen Homosexualität verurteilt
Saudi-Arabien
UA-235/2010
Index: MDE 23/013/2010
12. November 2010

27-JÄHRIGER SAUDI-ARABISCHER STAATSBÜRGER, Name unbekannt

Ein 27-jähriger saudi-arabischer Staatsbürger soll von einem Gericht in Jiddah wegen Homosexualität und anderen Anklagen zu 500 Peitschenhieben und einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden sein. Als er schuldig befunden wurde, verbüßte er gerade eine einjährige Haftstrafe, zu der er in einem anderen Verfahren in diesem Jahr wegen Homosexualität und anderen Anklagen verurteilt worden war.

Die Presse berichtete von dem Mann, dessen Name nicht bekannt ist, er sei kürzlich von einem Gericht in Jiddah zu fünf Jahren Haft, 500 Peitschenhieben und einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Saudi-Rial (etwa 9700 Euro) verurteilt worden. Er war der Homosexualität, des Vergehens, sich wie eine Frau zu kleiden und des Besitzes pornografischer Videos für schuldig befunden worden.

Der 27-Jährige soll verurteilt worden sein, nachdem er angeblich in einem Video im Internet zu sehen war, in dem er sich wie eine Frau gekleidet und über Sex gesprochen hatte. Das Video soll im Briman-Gefängnis in Jiddah aufgenommen worden sein, wo er seine einjährige Haftstrafe verbüßte. Die Gefängnisleitung habe allerdings geleugnet, dass der kurze Film dort gedreht wurde.

Das vorige Urteil war im März 2010 wegen der Straftat der Homosexualität, des Imitierens eines Polizeibeamten und des Begehens einer "allgemeinen Sicherheitsstraftat" gefällt worden. Der Mann wurde damals zu 1000 Peitschenhieben und einer Geldstrafe von 5000 Saudi-Riyal (etwa 970 Euro) verurteilt. Die "Behörde für die Förderung der Tugend und die Vermeidung des Lasters" (auch Mutaw'een oder Religionspolizei genannt) hatte ihn im Januar festgenommen, weil er in einem Video als Polizeibeamter verkleidet zu sehen war und mit dem Mann, der ihn filmte, flirtete.

Der Mann soll bereits früher wegen Homosexualität zu psychologischer Beratung und dem Einprägen einer Koransure verurteilt worden sein. Es ist nicht bekannt, ob die Peitschenhiebe aus den Urteilen vom März und November 2010 schon ausgeführt wurden.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

In Saudi-Arabien wird Auspeitschen für viele Straftaten vorgeschrieben und kann im Ermessen der RichterInnen als eine alternative Strafe oder zusätzlich zu einer anderen Strafe verhängt werden. Die Urteile reichen von Dutzenden zu Zehntausenden von Peitschenhieben, die meist nach und nach in Intervallen zwischen zwei Wochen und einem Monat durchgeführt werden. 40.000 Peitschenhiebe ist die höchste Amnesty International bekannte Anzahl, die in einem einzigen Fall verhängt worden war. Diese Strafe war 2009 gegen einen Angeklagten in einem Mordfall verhängt worden.

Durch die Verhängung von Prügelstrafen wie der Auspeitschung verstößt Saudi-Arabien gegen das absolute Folterverbot unter Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden." Das Land verstößt weiter gegen seine Verpflichtungen als Vertragsstaat des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. In einer Stellungnahme hat der UN-Sonderberichterstatter über Folter festgestellt, dass "die Prügelstrafe unvereinbar ist mit dem Verbot von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe". In Saudi-Arabien sind Personen wegen Homosexualität und "Sodomie" schon zu einer Reihe von Strafen verurteilt wurden, unter anderem zu Prügelstrafen und sogar zum Tode. Die Kriminalisierung von Homosexualität unterstützt die Entmenschlichung von homosexuellen Frauen und Männern, Bisexuellen und Transgender-Menschen (LGBTI), weil dadurch ihre Identität/Persönlichkeit kriminalisiert wird. Amnesty International betrachtet die Anwendung von "Sodomie"-Gesetzen um (meist) Männer für gleichgeschlechtliche Beziehungen im Privatleben festzunehmen als schwere Verletzung der Menschenrechte. Dazu zählen insbesondere die Rechte auf Privatsphäre, auf Freiheit von Diskriminierung, auf freie Meinungsäußerung und auf Vereinigungsfreiheit, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte geschützt werden.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER
LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

Ich fordere Sie auf, alle Klagen auf der Grundlage von sexueller Orientierung gegen den Mann fallen zu lassen, da sie seine Rechte auf Privatsphäre, auf Freiheit von Diskriminierung, auf freie Meinungsäußerung und auf Vereinigungsfreiheit, sowie andere Rechte verletzen.

Ich bitte Sie eindringlich, den Verurteilten nicht auszupeitschen und möchte Sie daran erinnern, dass Auspeitschen ein Verstoß gegen das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ist, zu deren Einhaltung sich Saudi-Arabien verpflichtet hat.

Ich möchte sie darauf hinweisen, dass Amnesty International den Mann, sollte er nur aufgrund seiner sexuellen Orientierung verurteilt worden sein, als gewaltlosen politischen Gefangenen ansieht, der umgehend und bedingungslos freizulassen ist.


APPELLE AN KÖNIG
His Majesty King 'Abdullah Bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty The King
Royal Court, Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Majesty)
Fax: (00 966) 1 403 1185 (über Innenministerium)

INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Naif bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
Ministry of the Interior, P.O. Box 2933,
Airport Road, Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Royal Highness)
Fax: (00 966) 1 403 1185

KOPIEN AN
VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION

Bandar Mohammed 'Abdullah al-Aiban
Human Rights Commission
P.O. Box 58889, King Fahad Road
Building No.373, Riyadh 11515
SAUDI-ARABIEN
E-Mail: hrc@haq-ksa.org

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn Prof. Dr. med
Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. Dezember 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE SEND APPEALS IMMEDIATELY

- Urging the authorities to drop the charges based on or related to sexual orientation against the unnamed man as it violates his rights to privacy, freedom of expression and freedom from discrimination, among other rights;

- Calling on the authorities not to flog the unnamed man and reminding them that flogging him would violate Saudi Arabia's obligations under the Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, to which Saudi Arabia is a state party;

- Noting that, if he is imprisoned solely on charges relating to his alleged sexual orientation, Amnesty International would consider him to be a prisoner of conscience and call for his immediate and unconditional release.


*


MUSTERBRIEF


His Majesty King 'Abdullah Bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty The King
Royal Court, Riyadh
SAUDI-ARABIEN

Fax: (00 966) 1 403 1185 (über Innenministerium)
November 2010


Your Majesty,

May I appeal to You in the case of the 27-year-old Saudi Arabian man, whose name is unknown, and who is reported to have been sentenced to 500 lashes and five years' imprisonment by a court in Jeddah for the criminal offence of homosexuality, among other charges. He was already serving one year's imprisonment after being convicted earlier this year on a separate charge of homosexuality, among other offences.

He was reported to have been sentenced after allegedly appearing in a video that was posted online and showed him dressed as a woman and talking about sex. The video was purportedly taken inside Briman prison in Jeddah, where he was serving his previous sentence of a year's imprisonment, but the prison administration was reported to have denied that the short clip was filmed there.

With many other persons all around the world I take the liberty to write to Your Mayesty

urging the authorities to drop the charges based on or related to sexual orientation against the unnamed man as it violates his rights to privacy, freedom of expression and freedom from discrimination, among other rights;

Calling on the authorities not to flog the unnamed man and them that flogging him would violate Saudi Arabia's obligations under the Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, to which Saudi Arabia is a state party

Noting that, if he is imprisoned solely on charges relating to his alleged sexual orientation, Amnesty International would consider him to be a prisoner of conscience and call for his immediate and unconditional release.


I should greatly appreciate your intervention.
Respectfully Yours,


*


Quelle:
ai - Urgent Action, UA-235/2010 Index: MDE 23/013/2010, 12. November 2010
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Telefon: 030/42 02 48-306
Fax: 030/42 02 48 - 330
E-Mail: presse@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. November 2010