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AKTION/435: Briefe gegen das Vergessen - August/September 2008


amnesty journal 08/09/2008 - Das Magazin für die Menschenrechte

Briefe gegen das Vergessen - Aktion der Monate August/September 2008

- Mexiko - Ricardo Ucán Ceca
- Vietnam - Truong Quoc Huy
- Laos - Thao Moua und Pa Fue Khang


Tag für Tag werden Menschen gefoltert, wegen ihrer Ansichten, Hautfarbe oder Herkunft inhaftiert, ermordet, verschleppt oder man lässt sie "verschwinden". AMNESTY INTERNATIONAL veröffentlicht regelmäßig an dieser Stelle drei Einzelschicksale, um an das tägliche Unrecht zu erinnern. Internationale Appelle helfen, solche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und zu beenden.

Sie können mit Ihrem persönlichen Engagement dazu beitragen, dass Folter gestoppt, ein Todesurteil umgewandelt oder ein Mensch aus politischer Haft entlassen wird. Schreiben Sie bitte, im Interesse der Betroffenen, höflich formulierte Briefe an die jeweils angegebenen Behörden des Landes.

Sollten Sie eine Antwort auf Ihr Appellschreiben erhalten, schicken Sie bitte eine Kopie an AMNESTY INTERNATIONAL.

AMNESTY INTERNATIONAL
Postfach, 53108 Bonn
Tel.: 0228/98 37 30, Fax: 0228/63 00 36
E-mail: Info@amnesty.de,
Internet: www.amnesty.de

Spendenkonto
Bank für Sozialwirtschaft (BfS) Köln
Kto.-Nr.: 8090100, BLZ: 370 205 00
oder Postbank Köln,
Kto.-Nr.: 22 40 46-502, BLZ 370 100 50


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MEXIKO

Ricardo Ucán Ceca

Von 22 Jahren Gefängnisstrafe hat Ricardo Ucán bereits sieben Jahre verbüßen müssen. Sein Fall ist ein trauriges Beispiel für die Diskriminierung indigener Gemeinschaften in Mexiko. Im Juni 2001 hatte man Ricardo Ucán in einem unfairen Verfahren, bei dem ihm grundlegende Rechte verweigert wurden, wegen Mordes zu 22 Jahren Haft verurteilt.

Ricardo Ucán hatte im Jahr 2000 zugegeben, während einer Auseinandersetzung über ein Stück Land in Notwehr auf seinen Nachbarn Bernardino Chan Ek geschossen zu haben. Er sagte jedoch auch, dass er nur sehr wenig Spanisch spräche und weder lesen noch schreiben könne. Dennoch verweigerte man ihm in dem Verfahren das Recht auf einen Dolmetscher. Dadurch konnte er der Verhandlung nur sehr eingeschränkt folgen und hatte kaum die Möglichkeit, die Umstände zu erläutern, die dazu geführt hatten, dass er auf seinen Nachbarn schoss.

Auch Ricardo Ucáns Pflichtverteidiger nahm seine Aufgabe nicht richtig wahr. Er unterschrieb weder Ricardo Ucáns schriftliche Zeugenaussage, noch unterstützte er seine Darstellung, er habe in Notwehr gehandelt. Der Richter seinerseits ignorierte, dass auf der schriftlichen Aussage von Ricardo Ucán die Unterschrift des Pflichtverteidigers fehlte. Sie wurde auf späteren Kopien rechtswidrig nachgetragen.

Später eingelegte Rechtsmittel blieben ohne Erfolg, offenbar aufgrund der Diskriminierung, die häufig dazu führt, dass indigenen Angeklagten unfaire Prozesse gemacht werden, bei denen die Urteile sehr hart ausfallen. Die höherinstanzlichen Gerichte entschieden zudem, ein Dolmetscher sei für den Richter da, nicht für den Angeklagten und sie urteilten, dass Ricardo Ucáns indigene Gemeinschaft keine eigene kulturelle Identität habe; dies ist aber die Voraussetzung für die Anerkennung als Indigener und das Recht auf Verdolmetschung.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an die Gouverneurin des Bundesstaates Yucatán, in denen Sie Ihre Sorge über die Diskriminierung von Ricardo Ucán Ceca ausdrücken und darüber, dass gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen wurde, wobei ein Dolmetscher und eine angemessene Verteidigung gewährleistet sein müssen. Fordern Sie sie auf, das Verfahren in Übereinstimmung mit internationalen Standards für einen fairen Prozess wieder aufzunehmen.


Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Ivonne Aracelly Ortega Pacheco,
Gobernadora del Estado de Yucatán
Palacio de Gobierno, Calle 61, col. Centro, Mérida 97000,
Estado de Yucatán, Mexico
(korrekte Anrede: Dear Governor)
Fax: 00 52-999 930 31 00 (Durchwahl 10055)
E-Mail: ivonne.ortega@yucatan.gob.mx
(Standardbrief Luftpostbrief bis 20g: 1,70 Euro)


Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Vereinigten Mexikanischen Staaten
S. E. Herrn Jorge Castro-Valle Kuehne
Klingelhöferstraße 3, 10785 Berlin
Fax: 030-269323-700
E-Mail: mail@embamexale.de


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VIETNAM

Truong Quoc Huy

Truong Quoc Huy verbüßt wegen der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung eine sechsjährige Haftstrafe. Er war am 18. August 2006 in einem Internetcafé in Ho-Chi-Minh-Stadt von Polizisten in Zivil festgenommen worden.

Truong Quoc Huy war bereits im Oktober 2005 zusammen mit zwei seiner Brüder und einer Freundin von etwa 50 Polizisten festgenommen worden. Die Sicherheitskräfte hatten die Festgenommenen damals verprügelt und getreten. Sie hatten in einem Internetforum an einer Diskussion über Demokratie und Menschenrechte teilgenommen. Truong Quoc Huy, sein Bruder Truong Quoc Tuan und die Freundin wurden unter Anklage gestellt, "Handlungen begangen zu haben, die darauf abzielen, die Regierung zu stürzen". Danach wurden sie neun Monate lang ohne Zugang zu Rechtsanwälten oder Familienangehörigen festgehalten. Nach seiner Freilassung erklärte Truong Quoc Huy, dass er weiterhin die Regierung kritisiere und die Online-Bewegung "Bloc 8406" unterstütze, die sich für politische Veränderungen auf friedlichem Wege und die Achtung der Menschenrechte einsetzt. Diese Stellungnahme könnte der Grund für seine erneute Festnahme im August 2006 gewesen sein.

Truong Quoc Huy wurde im Januar 2008 vor Gericht gestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt lagen seiner Familie keine Informationen über ihn vor, auch sein Haftort war nicht bekannt. Die Anklage gegen Truong Quoc Huy lautete nach Paragraph 88 des Strafgesetzbuches auf "Propaganda gegen die Sozialistische Republik Vietnam". Er wurde zu sechs Jahren Gefängnis und darauf folgenden drei Jahren Hausarrest verurteilt. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen, der allein wegen der Wahrnehmung seiner Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit in Haft ist.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den Ministerpräsidenten von Vietnam, in denen Sie ihn auffordern, Truong Quoc Huy und alle übrigen Gefangenen, die allein deshalb in Haft sind, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben, sofort und bedingungslos freizulassen.


Schreiben Sie in gutem Vietnamesisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Nguyen Tan Dung,
Prime Minister,
Office of the Prime Minister,
Hoang Hoa Tham,
Ha Noi,
Vietnam
(korrekte Anrede: Dear Prime Minister)
Fax: 008 44-823 18 72
(Standardbrief Luftpostbrief bis 20g: 1,70 Euro)


Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Sozialistischen Republik Vietnam
SE. Herrn Duc Mau Tran
Elsenstraße 3, 12435 Berlin
Fax: 030-53 630200
E-Mail: sqvnberlin@t-online.de


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LAOS

Thao Moua und Pa Fue Khang

Thao Moua und Pa Fue Khang, die der ethnischen Minderheit der Hmong in Laos angehören, wurden 2003 zu zwölf bzw. 15 Jahren Haft verurteilt, weil sie zwei europäische Journalisten und deren Dolmetscher unterstützt hatten.

Die Journalisten wollten über die Hmong berichten, die sich in den Dschungelregionen von Laos versteckt halten. Die Hmong werden immer wieder von Militärangehörigen angegriffen, müssen deshalb ständig ihren Aufenthaltsort wechseln und sind somit Hunger und Krankheiten ausgesetzt. Thao Moua, Pa Fue Khang und ein dritter Mann namens Char Yang arbeiteten als Führer für die beiden Journalisten. Sie wurden am 4. Juni 2003 festgenommen. Während der Untersuchungshaft hielt man die drei Männer in Fußketten und schlug sie mit Stöcken und Fahrradketten. Thao Moua und Pa Fue Khang wurden gemeinsam mit den Journalisten und deren Dolmetscher am 30. Juni 2003 in der Provinz Xieng Khouang vor Gericht gestellt. Char Yang konnte aus der Haft entkommen und wurde in Abwesenheit verurteilt.

Das Gerichtsverfahren dauerte nur drei Stunden. Thao Moua und Pa Fue Khang hatten keinen Rechtsbeistand, und der Ausgang des Verfahrens war offenbar schon vorher festgelegt worden. Alle Angeklagten wurden zu langen Haftstrafen verurteilt, die Journalisten und ihr Dolmetscher kamen jedoch auf freien Fuß und wurden am 9. Juli 2003 ausgewiesen. Nach Einschätzung von Amnesty International war das unfaire Gerichtsverfahren politisch motiviert. Die Behörden verlegten Thao Moua und Pa Fue Khang in das Samkhe-Gefängnis von Vientiane, wo Gefangene, die der ethnischen Gruppe der Hmong angehören, in Gefahr sind, misshandelt und gefoltert zu werden. Zudem verweigert man ihnen häufig die medizinische Versorgung.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den Ministerpräsidenten von Laos, in denen Sie eine Neuverhandlung für Thao Moua und Pa Fue Khang fordern, die internationalen Standards für einen fairen Prozess entspricht. Verlangen Sie zudem, dass Ermittlungen zu den Foltervorwürfen eingeleitet werden, die das Ziel verfolgen, die Verantwortlichen zu ermitteln und vor Gericht zu stellen.

Schreiben Sie in gutem Laotisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Bouasone Bouphavanh,
Prime Minister,
Prime Minister's 0ffice,
Rue Sisavat, Vientiane,
Laos
(korrekte Anrede: Dear Prime Minister)
Fax: 008 56-21 21 35 60
(Standardbrief Luftpostbrief bis 20g: 1,70 Euro)


Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos
S.E. Herrn Bounthong Vongsaly
Bismarckallee 2 a, 14193 Berlin
Fax: 030-89 06 06 48


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Quelle:
amnesty journal, August/September 2008, S. 78-79
Herausgeber: amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/98 37 30, E-Mail: info@amnesty.de
Redaktionanschrift: Amnesty International, Redaktion amnesty journal,
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Internet: www.amnesty.de

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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. August 2008