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AKTION/1662: Urgent Action - Syrien, trotz Anordnung zur Freilassung weiter in Haft


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-203/2010-1, AI-Index: MDE 24/064/2013, Datum: 23. Dezember 2013 - mr

Syrien
Trotz Anordnung zur Freilassung weiter in Haft



Frau TAL AL-MALLOHI, 19 Jahre alt

Ein Gericht ordnete am 23. Oktober die Freilassung der syrischen Studentin Tal al-Mallohi an, doch stattdessen brachte man sie aus dem Gefängnis in den Gewahrsam der syrischen Staatsicherheit in Damaskus. Sie soll bis heute dort festgehalten werden. Sie hat keinen Kontakt zur Außenwelt und ist daher von Folter bedroht.

Drei Monate nachdem ein Gericht die Freilassung der Studentin und Bloggerin Tal al-Mallohi angeordnet hat, wird sie immer noch von den syrischen Sicherheitskräften festgehalten. Die damals 18-Jährige Tal al-Mallohi wurde am 27. Dezember 2009 von Angehörigen der syrischen Staatssicherheit festgenommen, nachdem sie von einer Stelle der Abteilung für Politische Sicherheit für eine Vernehmung vorgeladen worden war. Nach neun Monaten in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt bei der syrischen Staatssicherheit verurteilte das Oberste Staatssicherheitsgericht (Supreme State Security Court - SSSC) sie am 14. Februar 2011 wegen Weitergabe von Staatsgeheimnissen an das Ausland zu fünf Jahren Gefängnis. Nach Ansicht von Amnesty International entsprachen die Verfahren des SSSC - das Gericht wurde 2011 aufgelöst - bei weitem nicht den Standards für faire Gerichtsverfahren und insbesondere Tal al-Mallohis Verfahren verlief grob unfair.

Ein Strafgericht in Homs ordnete am 23. Oktober 2013 ihre Freilassung an, da sie zwei Drittel ihrer Haftstrafe verbüßt hatte und das syrische Recht allen verurteilten Gefangenen gestattet, dann eine frühzeitige Freilassung zu beantragen. Der Generalstaatsanwalt von Homs und der Staatsanwalt von Rif Dimashq, in dessen Zuständigkeitsbereich das 'Adra-Gefängnis fällt, in dem sie inhaftiert war, stimmten beide ihrer vorzeitigen Entlassung zu. Kurz nach dieser Entscheidung brachte man Tal al-Mallohi in eine Abteilung der Staatssicherheit in Damaskus. Dort wurde sie zum letzten Mal Ende November gesehen. Laut Kontaktpersonen vor Ort ist es ihrer Familie trotz wiederholter Versuche nicht gestattet, sie dort zu besuchen oder ihr irgendetwas zu bringen. Ihr aktueller Rechtsstatus ist nicht bekannt und die Sicherheitskräfte haben auch keine Gründe genannt, warum sie Tal al-Mallohi weiterhin festhalten. Allem Anschein nach ist sie willkürlich in Haft.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Weiterführende Informationen über Folter und andere Misshandlungen in syrischen Hafteinrichtungen finden Sie in dem englischsprachigen Artikel von März 2012: 'I wanted to die': Syria's torture survivors speak out
(http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE24/016/2012/en)

Hunderte sind seit Beginn der Unruhen im Gewahrsam der syrischen Sicherheitskräfte gestorben. Amnesty International hat dieses Vorgehen im August 2011 in einem englischsprachigen Bericht dokumentiert: Deadly detention: Deaths in custody amid popular protest in Syria
(http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE24/035/2011/en)

Die Mehrzahl der von Amnesty International dokumentierten Menschenrechtsverletzungen wurde von den syrischen Streitkräften und Milizen der als Shabiha bekannten regierungstreuen Gruppierungen begangen. Doch auch bewaffnete Oppositionskräfte haben sich Menschenrechtsverstößen schuldig gemacht, darunter der Folterung und Tötung gefangengenommener Angehöriger der Armee und der Shabiha sowie auch der Entführung und Tötung tatsächlicher und vermeintlicher RegierungsanhängerInnen und -unterstützerInnen. Außerdem versuchten sie durch die Geiselnahme von Zivilpersonen Gefangenenaustausche herbeizuführen. Amnesty International verurteilt diese Menschenrechtsverstöße scharf und hat die Führungsebene sämtlicher in Syrien operierender bewaffneter Oppositionsgruppen dazu aufgerufen, derartige Handlungen in einer öffentlichen Bekanntmachung zu verbieten und alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit oppositionelle Gruppen keine Menschenrechtsverstöße mehr begehen. Lesen Sie hierzu den englischsprachigen Bericht Syria: Summary killings and other abuses by armed opposition groups vom 14. März 2013 (Index: MDE 24/008/2013,
http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE24/008/2013/en)


SCHREIBEN SIE BITTE

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie nachdrücklich auf, die Freilassungsanordnung für Tal al-Mallohi umgehend umzusetzen.
  • Bitte geben Sie unverzüglich den Aufenthaltsort von Tal al-Mallohi bekannt und gewähren Sie ihr sofortigen Zugang zu ihrer Familie, einer rechtlichen Vertretung ihrer Wahl und jeglicher benötigter medizinischer Versorgung.
  • Ich appelliere an Sie, sicherzustellen, dass Tal al-Mallohi nicht gefoltert oder in anderer Weise misshandelt wird.

APPELLE AN STAATSPRÄSIDENT Bashar al-Assad Presidential Palace (korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz) Fax: (00 963) 11 332 3410 (kombinierter Telefon-/Faxanschluss, bitte sagen Sie "Fax" und versuchen Sie es öfter, falls Sie nicht durchkommen) Briefe werden derzeit nicht zugestellt. Bitte nur Faxe schicken!

VERTEIDIGUNGSMINISTER 'Imad al-Fraij Fax: (00 963) 11 223 7842 (00 963) 11 666 2460 (Anrede: Your Excellency / Exzellenz) Fax: (00 963) 11 223 7842 oder (00 963) 11 666 2460 (kombinierter Telefon-/Faxanschluss, bitte sagen Sie "Fax" und versuchen Sie es öfter, falls Sie nicht durchkommen) Briefe werden derzeit nicht verlässlich zugestellt. Bitte nur Faxe schicken!

STÄNDIGER VERTRETER SYRIENS BEI DEN VEREINTEN NATIONEN Bashar Ja'afari Ambassador Extraordinary and Plenipotentiary, 820 Second Avenue, 15th Floor New York, NY 10017, USA (Anrede: Your Excellency / Exzellenz) Fax: (00 1 212) 983 4439 E-Mail: exesec.syria@gmail.com oder syrianmission@verizonmail.com

KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK SYRIEN
Rauchstr. 25,
10787 Berlin
Fax: 030-5017 7311
E-Mail: info@syrianembassy.de
press@syrianembassy.de
secretary@syrianembassy.de

BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030-2299 397
E-Mail: info@Russische-Botschaft.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 3. Februar 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Weitere Informationen zu UA-203/2010 (MDE 24/025/2010, 17. September 2010)


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Urging the authorities to ensure that the court order for Tal al-Mallohi's release is implemented.
  • Calling on them to disclose her whereabouts without delay, and grant her immediate access to her family, lawyer and any medical attention she may require.
  • Urging them to ensure that Tal al-Mallohi is protected from torture and other ill-treatment.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN - FORTSETZUNG AUF ENGLISCH

Amnesty International has been following Tal al-Mallohi's case since her arrest in 2009. See for example: Syria: Demand release for Syrian blogger of September 2010
(http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE24/025/2010/en)
and Syria: Tal al-Mallohi sentenced after flawed trial of February 2011
(http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE24/006/2011/en).

During her incommunicado detention, it was believed that she might have been arrested for publishing articles and poems on various political and social issues in Syria, as the charges against her were not revealed to her family until her trial, over a year after her arrest. During her trial, Tal al-Mallohi only had limited access to legal counsel and Amnesty International believes that the court that convicted her, the SSSC, generally fell short of international fair trial standards. For an analysis of the court, see Memorandum on the Supreme State Security Court: A summary of Amnesty International's Concerns of 1 August 2007
(http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE24/039/2007/en).

The court was abolished following reform pledges by the Syrian government in April 2011.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-203/2010-1, AI-Index: MDE 24/064/2013, Datum: 23. Dezember 2013 - mr
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Kampagnen und Kommunikation
Zinnowitzer Straße 8, 10115 Berlin
Telefon: 030/42 02 48-306, Fax: 030/42 02 48 - 330
E-Mail: ua-de@amnesty.de; info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de/ua; www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Dezember 2013