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AKTION/1605: Urgent Action - Honduras, Schutzhaft für Indigenensprecherin


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-244/2013-1, AI-Index: AMR 37/013/2013, Datum: 4. Oktober 2013 - mv

Honduras
Schutzhaft für Indigenensprecherin



Drei IndigenensprecherInnen:
Frau BERTHA CÁCERES
Herr TOMÁS GÓMEZ
Herr AURELIANO MOLINA

Ein Richter hat die Inhaftierung der honduranischen Indigenensprecherin Bertha Cáceres angeordnet. Gegen die zwei weiteren Sprecher Tomás Gómez und Aureliano Molina verhängte er Meldeauflagen. Die drei mussten sich aufgrund ihrer Menschenrechtsarbeit vor Gericht verantworten.

Ein honduranischer Richter hat am 20. September im Fall der SprecherInnen der indigenen Gemeinschaft der Lenca, Bertha Cáceres, Tomás Gómez und Aureliano Molina, eine Entscheidung getroffen: Für Bertha Cáceres ordnete er Schutzhaft an, sie wurde bislang jedoch nicht inhaftiert. Tomás Gómez und Aureliano Molina wurden Meldeauflagen erteilt, sie müssen sich nun alle 14 Tage bei Gericht melden. Bertha Cáceres, Tomás Gómez und Aureliano Molina waren wegen Besitznahme öffentlichen und privaten Eigentums sowie Schädigung eines Unternehmens angeklagt, das ein Wasserkraftwerk auf dem angestammten Land der indigenen Gemeinschaft der Lenca betreibt. Ihnen wurde zudem vorgeworfen, andere Personen zu diesen Straftaten angestiftet zu haben. Die Rechtsbeistände der drei IndigenensprecherInnen legten am 25. September gegen die Urteile Rechtsmittel ein.

Der Richter berücksichtigte in seinem Urteil allem Anschein nach keinen der Beweise, die die Rechtsbeistände von Bertha Cáceres, Tomás Gómez und Aureliano Molina vorgebracht hatten. Obwohl die IndigenensprecherInnen schuldig gesprochen wurden, andere Personen zu Straftaten angestiftet zu haben, wurde nicht dargelegt, wer diese anderen Personen sind und wie sie von den SprecherInnen zu Straftaten animiert wurden. Der Hauptbeweis bezog sich auf öffentliche Reden, die die IndigenensprecherInnen in ihren Gemeinschaften gehalten haben sollen, sowie den Blog des Bürgerrats der Indigenenorganisationen Consejo Civico de Organizaciones Populares e Indígenas de Honduras (COPINH), auf dem sie ihre Haltung gegenüber dem Wasserkraftwerkunternehmen darlegen sowie angeben, ihre Rechte als indigene Völker, darunter das Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung, werden nicht geachtet. Amnesty International hat sich mit diesem Blog auseinandergesetzt und die drei GemeindesprecherInnen im Mai 2013 getroffen. Amnesty ist der Meinung, dass sie rechtmäßige Forderungen erheben und die Behörden darauf nicht in vollem Umfang eingegangen sind.

COPINH zufolge wurden seit dem 19. September vermehrt Facebook- und Twitter-Profile erstellt, auf denen vorgegeben wird, "die Wahrheit über COPINH" zu enthüllen. Diese Seiten haben diffamierende Inhalte veröffentlicht, denen zufolge Mitglieder von COPINH während ihrer Kampagnen schwere Straftaten begangen haben sollen. Seit August 2013 ist zudem ein diffamierender Blog mit einem bearbeiteten Bild online, auf dem eine inhaftierte Bertha Cáceres zu sehen ist. Der Untertitel des Bildes lautet: "Haftbefehl für die Unruhestifterin" (auto de prisión para la agitadora).


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

COPINH setzt sich seit 1993 für bessere Lebensbedingungen der indigenen Gemeinschaft der Lenca ein und verteidigt ihre Landrechte sowie die Rechte auf natürliche Ressourcen und eine intakte Umwelt. Seit April 2013 demonstriert die indigene Gemeinschaft der Lenca aus Río Blanco im Departamento Santa Barbara gegen ein Wasserkraftwerk. Das Wasserkraftwerk befindet sich auf dem Land, auf dem die Angehörigen der Gemeinschaft seit Jahrhunderten leben, und sie kritisieren, dass für das Projekt nicht ihre freie, vorherige und informierte Zustimmung eingeholt wurde. Bertha Cáceres ist die Koordinatorin des Bürgerrats der indigenen Organisationen Consejo Civico de Organizaciones Populares e Indígenas de Honduras (COPINH) und für ihren Einsatz für die Menschenrechte der indigenen Gemeinschaft der Lenca im Nordwesten von Honduras bekannt. Tomás Gómez und Aureliano Molina sind ebenfalls Mitglieder des COPINH und darüber hinaus Gemeindesprecher, Menschenrechtler und Mitarbeiter der Radiosender La Voz Lenca und Guarajanbala. Am 20. September fällte der Richter auch ein Urteil für die Räumung der Protestierenden vom Gelände der Firma, obwohl sie angeben, dass sie auf einer öffentlichen Straße demonstriert haben. Bei diesem Urteil fanden die internationalen Menschenrechtsabkommen, darunter die zu den Rechten indigener Völker, keine Beachtung.

Am 13. Juni schrieb Amnesty International an das honduranische Büro des Generalstaatsanwalts bezüglich einer Strafsache gegen Bertha Cáceres und Tomás Gómez. Den beiden wurde vorgeworfen, eine nicht genehmigte Schusswaffe hinten in einem Pickup-Truck mitgeführt zu haben. Damals waren die beiden führenden COPINH-Mitglieder auf dem Weg zu einer Demonstration gegen das Staudammprojekt Agua Zarca in Río Blanco gewesen, als sie an einem Kontrollpunkt der Armee angehalten wurden. Bertha Cáceres sagte aus, dass Angehörige des Militärs die Waffe während der Durchsuchung des Wagens dort deponiert hätten. Die Verhandlung gegen Bertha Cáceres läuft noch, wohingegen die Vorwürfe gegen Tomás Gómez fallengelassen worden sind. Aufgrund dieses laufenden Strafverfahrens gegen Bertha Cáceres, ordnete der Richter Schutzhaft für sie an. Dies verstößt jedoch gegen die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren, da der Richter ein reformiertes Gesetz anwandte, das erst nach den angeblich begangenen Straftaten in Kraft trat. Das reformierte Strafgesetz, Artikel 184 des Strafgesetzbuchs, sollte nicht rückwirkend Anwendung finden.


SCHREIBEN SIE BITTE

FAXE, LUFTPOSTBRIEFE ODER TWITTERNACHRICHTEN MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stellen Sie unverzüglich alle unbegründeten und lediglich auf rechtmäßiger Menschenrechtsarbeit beruhenden Strafverfahren gegen Bertha Cáceres, Tomás Gómez und Aureliano Molina ein.
  • Ich fordere Sie dazu auf, die rechtmäßige und wichtige Arbeit von MenschenrechtsverteidigerInnen in Honduras öffentlich anzuerkennen, darunter die von Organisationen wie z.B. COPINH, die sich für die Rechte schutzbedürftiger Personen einsetzen.

APPELLE AN

PRÄSIDENT
Porfirio Lobo Sosa
Casa Presidencial, Barrio Las Lomas
Boulevard Juan Pablo II, Tegucigalpa, HONDURAS
(Anrede: Dear President / Sr Presidente / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax (00 504) 2290 5088

GENERALSTAATSANWALT
Oscar Chinchilla Banegas
Ministerio Público, Lomas del Guijarro
Avenida República Dominicana
Edificio Lomas Plaza II, Tegucigalpa, HONDURAS
(Anrede: Dear Attorney General / Sr Fiscal General de la República / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 504) 2221 5667
Twitter: @MP_Honduras


KOPIEN AN

BOTSCHAFT DER REPUBLIK HONDURAS
S. E. Herrn Ramón Custodio Espinoza
Cuxhavener Straße 14, 10555 Berlin
Fax: 030-3974 9712
E-Mail: informacion.embahonduras.de@gmail.com


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. November 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Calling on the authorities to drop all the charges against Bertha Cáceres, Tomás Gómez and Aureliano Molina, as they have been targeted as a result of their legitimate role as human rights defenders.
  • Urging the authorities to publicly recognize the legitimacy and fundamental role of Human Rights Defenders in Honduras, including those working for the rights of vulnerable peoples, such as COPINH.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN - FORTSETZUNG

Amnesty International hat die systematische Verletzung der Menschenrechte von MenschenrechtsverteidigerInnen in Lateinamerika dokumentiert, so z. B. der Missbrauch des Justizsystems, um rechtmäßige Aktivitäten einzuschränken oder zu bestrafen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem englischen Bericht Transforming Pain into Hope: Human Rights Defenders in the Americas: AMR 01/006/2013), online unter:
http://www.amnesty.org/en/library/info/AMR01/006/2012/en

Bezüglich Honduras dokumentiert Amnesty International in diesem Bericht eine steigende Zahl von Morddrohungen und Angriffen gegen GemeindesprecherInnen, MenschenrechtsverteidigerInnen und JournalistInnen. Im März 2013 verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat eine Resolution zum Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen (A/HRC/22/L.13), die unterstreicht, wie wichtig es ist, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um den Missbrauch gesetzlicher Bestimmungen zur Einschränkung der Fähigkeit von MenschenrechtsverteidigerInnen, ihrer Arbeit nachzugehen, zu verhindern und zu stoppen. Der Amnesty-Bericht ermahnt Staaten zudem, sicherzustellen, dass in Übereinstimmung mit den internationalen Menschenrechtsnormen auch in Strafverfahren gegen MenschenrechtsverteidigerInnen Verfahrensgarantien gewährleistet sind. So werden die Verwendung unzulänglicher Beweismittel sowie ungerechtfertigte Untersuchungen und verfahrensbedingte Verzögerungen verhindert. Derartige Verfahrensgarantien können außerdem zu einem raschen Abschluss aller auf unbegründeten Anklagen basierenden Verfahren beitragen.

Das Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung indigener Völker ist in der UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker und der Konvention Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation bezüglich indigener Völker in unabhängigen Ländern verankert. Beide Abkommen wurden 1995 von Honduras ratifiziert. Honduras unterliegt somit der Verpflichtung, indigene Gemeinschaften zu konsultieren, um eine vorherige und freie Einverständniserklärung zu erhalten, bevor Projekte eingeleitet werden, die das Land oder die Bodenschätze indigener Völker betreffen.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-244/2013-1, AI-Index: AMR 37/013/2013, Datum: 4. Oktober 2013 - mv
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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Zinnowitzer Straße 8, 10115 Berlin
Telefon: 030/42 02 48-306, Fax: 030/42 02 48 - 330
E-Mail: ua-de@amnesty.de; info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de/ua; www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Oktober 2013