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AKTION/1578: Urgent Action - Usbekistan, inhaftierter Tadschike weiterhin in Foltergefahr


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-231/2013-1, AI-Index: EUR 62/006/2013, Datum: 9. September 2013 - dw

Usbekistan
Inhaftierter Tadschike weiterhin in Foltergefahr



ABDUMAVLON ABDURAKHMONOV, 38-jähriger Tadschike

Der Tadschike Abdumavlon Abdurakhmonov befindet sich seit über fünf Monaten ohne Kontakt zu einem Rechtsbeistand in Usbekistan in Untersuchungshaft. Angehörige der tadschikischen Botschaft haben ihn in Haft besuchen können, seine Familie darf ihn jedoch nach wie vor nicht sehen. Auch die Gründe für seine Inhaftierung sind weiterhin unbekannt.

Endlich ist bekannt, dass sich der Tadschike Abdumavlon Abdurakhmonov, dessen Verbleib zwischen Ende April und September dieses Jahres unbekannt war, im Untersuchungsgefängnis in Taschkent, der usbekischen Hauptstadt, befindet. Er ist nun seit über fünf Monaten in Untersuchungshaft. Vertreter der tadschikischen Botschaft besuchten den inhaftierten Abdumavlon Abdurakhmonov und berichteten, es scheine ihm gut zu gehen. Seine Angehörigen haben jedoch seit seiner Festnahme im April gar keinen Kontakt zu ihm und die Gründe für Abdumavlon Abdurakhmonovs Inhaftierung sind ihnen nach wie vor nicht bekannt. Darüber hinaus hat er keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Dadurch besteht trotz des Besuchs der Angehörigen der usbekischen Botschaft weiterhin die Gefahr, dass man ihn foltern könnte.

Abdumavlon Abdurakhmonov war am 25. April in Usbekistan angekommen, um sein Kind aus erster Ehe zu besuchen. Er hätte am 28. April wieder nach Tadschikistan zurückkehren sollen. Am 29. April erhielt der Bruder von Abdumavlon Abdurakhmonov in Tadschikistan einen Anruf von dessen Ex-Frau, in dem sie den Bruder darüber in Kenntnis setzte, dass der usbekische Staatsicherheitsdienst Abdumavlon Abdurakhmonov am 27. April festgenommen hatte. Berichten zufolge wurde er zwei Tage lang auf einer Polizeiwache in Bekobod im Osten von Usbekistan, 150 km von Taschkent entfernt, festgehalten. Am 10. Juni erhielt die Familie einen Anruf von einem Mann, der angab, in einer provisorischen Hafteinrichtung in Taschkent inhaftiert gewesen zu sein, in der auch Abdumavlon Abdurakhmonov inhaftiert war. Gemäß internationalen Standards haben Inhaftierte das Recht, umgehenden Zugang zu ihrer Familie sowie einem Rechtsbeistand ihrer Wahl zu erhalten und einen Familienangehörigen oder eine Drittperson über ihre Inhaftierung in Kenntnis zu setzen. Seit Abdumavlon Abdurakhmonov vor fünf Monaten in Usbekistan in Untersuchungshaft genommen wurde, wird gegen diese Standards verstoßen.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Seit den Zwischenfällen in Andijon im Mai 2005 hat sich die Menschenrechtssituation in Usbekistan stark verschlechtert. Damals schossen Sicherheitskräfte auf eine Menschenmenge von tausenden, größtenteils unbewaffneten Protestierenden, darunter auch Kinder, während diese im Stadtzentrum gegen die Regierung demonstrierten und sogar, als sie schon flohen.

Trotz wiederholter Zusicherungen der usbekischen Regierung, dass die Anwendung von Folter in Usbekistan erheblich nachgelassen hat, erhält Amnesty International weiterhin Berichte über weitverbreitete Folter und andere Misshandlungen von Inhaftierten und Gefangenen. Diesen Berichten zufolge versäumten es die Behörden in den meisten Fällen, umgehend unparteiische und effektive Untersuchungen der Anschuldigungen über Folter und andere Misshandlungen durchzuführen. Auch UN-Organe haben die Folterung und anderweitige Misshandlung von Untersuchungshäftlingen und Inhaftierten in Usbekistan dokumentiert. In diesem Zusammenhang hat der UN-Sonderberichterstatter über Folter im Jahre 2003 festgestellt, dass Folter in Usbekistan "systematisch" angewendet wird. Des Weiteren hat der UN-Ausschuss gegen Folter nach seiner regelmäßigen Überprüfung Usbekistans im Jahre 2007 festgestellt, dass Folter in Hafteinrichtungen in Usbekistan "Routine" ist und in der Regel nicht bestraft wird.


SCHREIBEN SIE BITTE

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie höflich auf, umgehend die Gründe für Abdumavlon Abdurakhmonovs Inhaftierung bekanntzugeben.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass Abdumavlon Abdurakhmonov umgehend Kontakt zu einem Rechtsbeistand aufnehmen kann.
  • Ich möchte Sie zudem an Ihre Verpflichtungen aus den internationalen Menschenrechtsübereinkommen erinnern, darunter der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie die UN-Antifolterkonvention.

APPELLE AN

INNENMINISTER
Bahodir Matlubov
Ministry of Internal Affairs
ul. Junus Rajabiy 1
Tashkent 100029
USBEKISTAN
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 998) 71 233 89 34
E-Mail: mvd@mvd.uz oder info@mvd.uz

GENERALSTAATSANWALT
Rashidzhon Kodirov
Prosecutor General's Office of Uzbekistan
ul. Gulyamova. 66
Tashkent 700047
USBEKISTAN
(Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 998) 71 133 39 17 oder (00 998) 71 133 73 68
E-Mail: prokuratura@lawyer.uz


KOPIEN AN

AUSSENMINISTER
Abdulaziz Kamilov
ul. Uzbekistan 9
Tashkent 100029
USBEKISTAN
Fax: (00 998) 71 239 1517
E-Mail: info@tiv.uz

BOTSCHAFT DER REPUBLIK USBEKISTAN
Perleberger Str. 62
10559 Berlin
Fax: 030-3940 9862
E-Mail: botschaft@uzbekistan.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Kirgisisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 21. Oktober 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Weitere Informationen zu UA-231/2013 (EUR 61/004/2013, 21. August 2013)


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Urging the authorities to immediately reveal the reasons for Abdumavlon Abdurakhmonov's detention.
  • Calling on the authorities to ensure that Abdumavlon Abdurakhmonov is able to see a lawyer.
  • Reminding the authorities of their obligations under international human rights law, including the International Covenant on Civil and Political Rights and the Convention Against Torture.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-231/2013-1, AI-Index: EUR 62/006/2013, Datum: 9. September 2013 - dw
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. September 2013