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AKTION/1551: Urgent Action - Bahrain, 15-Jähriger zu fünf Jahren Haft verurteilt


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-204/2013, AI-Index: MDE 11/027/2013, Datum: 2. August 2013 - mr

Bahrain
15-Jähriger zu fünf Jahren Haft verurteilt



HUSSAIN AL-HAWAJ, 15 Jahre alt

Der 15-jährige Hussain al-Hawaj ist am 9. Juni wegen Teilnahme an einer Protestveranstaltung, Brandstiftung und Ausschreitungen von einem Gericht in Bahrain zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er befindet sich in einer Hafteinrichtung für Erwachsene in Jaw. Hussain al-Hawaj wurde am 7. Dezember 2012 gegen 16 Uhr nach Zusammenstößen zwischen Protestierenden und der Polizei von Sicherheitskräften in Zivil in der Hauptstadt Manama festgenommen. Er hatte seinen Großvater besucht und war gerade auf dem Weg zum Restaurant auf der anderen Straßenseite, um Essen zu kaufen, als man ihn festnahm.

Um 3 Uhr nachts wurde er ohne Rechtsbeistand und ohne eine volljährige vertretungsberechtigte Person zur Staatsanwaltschaft gebracht. Dort beschuldigte man ihn, städtische Abfallbehälter in Brand gesetzt und sich an Ausschreitungen beteiligt zu haben. Anschließend brachte man ihn in das Dry-Dock-Gefängnis. Erst nach zehn Tagen konnte ihn seine Familie besuchen. Hussain al-Hawaj berichtete seiner Familie, dass er während des Gewahrsams auf der Polizeiwache, ehe man ihn zur Staatsanwaltschaft brachte, geschlagen und bedroht worden sei und man ihn gezwungen habe, Schriftstücke zu unterzeichnen, die er zuvor nicht lesen durfte. Sein Rechtsbeistand teilte mit, dass der Junge zu einem "Geständnis" gezwungen worden sei. Er wurde mehrmals vor Gericht vorgeführt und beschuldigt, an einer nicht genehmigten Versammlung teilgenommen sowie Brandstiftung begangen zu haben und an Ausschreitungen beteiligt gewesen zu sein. Das Hohe Strafgericht (Abteilung 1) verurteilte ihn am 9. Juni zu fünf Jahren Gefängnis. Er wurde daraufhin in das Jaw-Gefängnis für Erwachsene etwa 30 Kilometer südlich von Manama gebracht. Laut Angaben seiner Familie waren alle ZeugInnen der Staatsanwaltschaft PolizistInnen und gaben widersprüchliche Aussagen ab. Die Verhandlung im Rechtsmittelverfahren ist für den 9. September anberaumt.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die Behörden Bahrains haben öffentlich ihre Bereitschaft bekundet, Reformen auf den Weg zu bringen. Sie haben betont, Lehren aus den Vorgängen der Monate Februar und März 2011 gezogen zu haben, als sie mit aller Härte gegen die Teilnehmenden regierungskritischer Proteste vorgegangen sind. Im November 2011 legte die Unabhängige Untersuchungskommission von Bahrain (BICI) einen Bericht über ihre Ermittlungen zu Menschenrechtsverletzungen im Kontext der Proteste vor. In dem Bericht kommt die Kommission zu dem Schluss, dass staatliche Stellen dabei straffrei schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Entgegen der Versicherung der Behörden kommt es nach wie vor zu Menschenrechtsverletzungen gegen Oppositionelle, die der Regierung der Königsfamilie Al Khalifa kritisch gegenüberstehen. Artikel 15 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, zu dessen Vertragsstaaten Bahrain zählt, schreibt vor:

"(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, sich frei mit anderen zusammenzuschließen und sich friedlich zu versammeln.

(2) Die Ausübung dieses Rechts darf keinen anderen als den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen oder der öffentlichen Ordnung, zum Schutz der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind."

In Artikel 37 b) der Kinderrechtskonvention heißt es weiter:

"Die Vertragsstaaten stellen sicher,

b) dass keinem Kind die Freiheit rechtswidrig oder willkürlich entzogen wird. Festnahmen, Freiheitsentziehung oder Freiheitsstrafe darf bei einem Kind im Einklang mit dem Gesetz nur als letztes Mittel und für die kürzeste angemessene Zeit angewendet werden;

d) dass jedes Kind, dem die Freiheit entzogen ist, das Recht auf umgehenden Zugang zu einem rechtskundigen oder anderen geeigneten Beistand und das Recht hat, die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung bei einem Gericht oder einer anderen zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Behörde anzufechten, sowie das Recht auf alsbaldige Entscheidung in einem solchen Verfahren." Artikel 40 (2) der Kinderrechtskonvention schließlich schreibt unter Punkt a) fest, "dass kein Kind wegen Handlungen oder Unterlassungen, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem Recht oder Völkerrecht nicht verboten waren, der Verletzung der Strafgesetze verdächtigt, beschuldigt oder überführt wird". Unter Punkt (2) b) II) heißt es weiter, "dass jedes Kind, das einer Verletzung der Strafgesetze verdächtigt oder beschuldigt wird, Anspruch auf folgende Mindestgarantien hat: unverzüglich und unmittelbar über die gegen das Kind erhobenen Beschuldigungen unterrichtet zu werden, gegebenenfalls durch seine Eltern oder seinen Vormund, und einen rechtskundigen oder anderen geeigneten Beistand zur Vorbereitung und Wahrnehmung seiner Verteidigung zu erhalten. Nach Punkt (2) b) IV) dürfen Kinder nicht gezwungen werden, "als Zeuge auszusagen oder sich schuldig zu bekennen sowie die Belastungszeugen zu befragen oder befragen zu lassen und das Erscheinen und die Vernehmung der Entlastungszeugen unter gleichen Bedingungen zu erwirken".


SCHREIBEN SIE BITTE

FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bin sehr besorgt darüber, dass Hussain al-Hawaj trotz seines jugendlichen Alters von 15 Jahren in einer Haftanstalt für Erwachsene einsitzt. Stellen Sie bitte sicher, dass im Fall des Jungen das Jugendstrafrecht angewandt wird.
  • Bitte sorgen Sie dafür, dass Hussain al-Hawaj weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt wird und stellen Sie sicher, dass die von ihm erhobenen Misshandlungsvorwürfe unabhängig untersucht und Aussagen, die unter Folter oder anderen Misshandlungen gemacht wurden, vor Gericht nicht zugelassen werden.

APPELLE AN

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555, Rifa'a Palace
al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior
P.O. Box 13, al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 2661
Twitter: @moi_Bahrain


KOPIEN AN

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs, PO Box 450,
al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1753 1284
E-Mail: minister@justice.gov.bh
Twitter: @Khaled_Bin_Ali

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7, 10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über die Website
http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 12. September 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Expressing concern that Hussain al-Hawaj is being held in a prison for adult despite being 15 years old, and urging the Bahraini authorities to ensure that he is treated in accordance with the rules of juvenile justice;
  • Urging the authorities to protect him from torture and other ill-treatment, to ensure that his allegations of ill-treatment are independently investigated and that statements obtained through the use of torture or other ill-treatment are not accepted in any proceedings.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-204/2013, AI-Index: MDE 11/027/2013, Datum: 2. August 2013 - mr
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. August 2013