ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-163/2013, AI-Index: MDE 14/012/2013, Datum: 26. Juni 2013 - mr
Irak
Irakischem Kurden droht Folter in Haft
HAZEM SABER IBRAHIM QADER, 35-jähriger irakischer Kurde
Der irakische Kurde Hazem Saber Ibrahim Qader wird seit dem 17. Juni im kurdischen Nordirak ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Ihm drohen in Haft Folter und andere Misshandlungen.
Am 17. Juni kam Hazem Saber Ibrahim Qader um 10 Uhr morgens einer Vorladung der als Asayish bezeichneten Sicherheitskräfte nach und meldete sich auf der Wache in Bahare Newe in Erbil, der Hauptstadt der kurdischen Region des Irak. Seither hat seine Familie ihn nicht mehr gesehen. Berichten zufolge wurde er tags darauf in die Zentrale der Asayish in Erbil gebracht. Seitdem befindet er sich ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft. Die Asayish gaben in einer Erklärung bekannt, dass Hazem Saber Ibrahim Qader aufgrund des Verdachts "terroristischer" Aktivitäten festgehalten wird. Er ist 35 Jahre alt, verheiratet und Vater von sechs Kindern.
Hazem Saber Ibrahim Qader hatte am Morgen des 16. Juni einen Anruf der Asayish erhalten. Darin war ihm gesagt worden, er solle sich am folgenden Tag mit seinem Pass im örtlichen Büro der Asayish einfinden. Er begab sich am 17. Juni dorthin. Als er nicht wieder nach Hause zurückkehrte, ging sein Bruder zu der Wache und erkundigte sich nach ihm. Angehörige der dortigen Asayish sagten ihm, dass Hazem Saber Ibrahim Qader auf die Hauptwache der Asayish in Erbil gebracht worden sei. Vier Tage darauf begaben sich die Eltern von Hazem Saber Ibrahim Qader zur Hauptwache, um sich nach ihrem Sohn zu erkundigen. Dort wurde ihnen jedoch mitgeteilt, dass niemand mit diesem Namen auf der zentralen Wache inhaftiert sei.
Am 21. Juni veröffentlichten einige Online-Medien die Nachricht über die Festnahme von Hazem Saber Ibrahim Qader. Daraufhin gaben die Asayish eine Erklärung ab, in der sie seine Festnahme auf Grund des Verdachts "terroristischer" Aktivitäten bestätigten und angaben, dass seine Familie über seine Festnahme informiert worden sei und man ihr einen Haftbefehl vorgelegt habe. Die Familie bestreitet dies. Sie bestreitet ebenfalls, dass Hazem Saber Ibrahim Qader Verbindungen zu terroristischen Gruppierungen unterhält oder etwas mit ihren Aktivitäten zu tun hat. Hazem Saber Ibrahim Qader wird ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und läuft Gefahr, gefoltert oder in anderer Weise misshandelt zu werden.
Seitdem die irakische Regierung Kurdistan im Jahr 1991 Teilautonomie zugestanden hat, üben dort zwei politische Parteien die politische Kontrolle aus. Die Demokratische Partei Kurdistans (Kurdistan Democratic Party - KDP) unter ihrem Vorsitzenden Mas'ud Barzani verwaltet die Provinzen Erbil und Dohuk, während die Patriotische Front Kurdistans (Patriotic Union of Kurdistan - PUK) unter Führung des irakischen Staatschefs Jalal Talabani die Provinz Sulaimaniya kontrolliert. Beide Parteien kontrollieren direkt oder indirekt die kurdischen Sicherheitsdienste (Asayish) und die Streitkräfte (Peshmerga).
Die Sicherheitslage in der Region ist erheblich besser als im Rest des Irak. Die menschenrechtliche Lage hat sich in den vergangenen Jahren zwar verbessert, doch es kommt nach wie vor zu Menschenrechtsverletzungen durch die Sicherheitskräfte, wie willkürliche Festnahmen, fortgesetzte Inhaftierungen ohne Gerichtsverfahren, Folter und unfaire Gerichtsverfahren. RegierungskritikerInnen werden schikaniert und manchmal inhaftiert und gefoltert. 2011 zum Beispiel gingen Tausende Protestierende auf die Straße und forderten politische Reformen, soziale Gerechtigkeit und die Wahrung der Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten. Sie kritisierten die von den beiden seit 1991 regierenden politischen Parteien ausgeübte politische und wirtschaftliche Kontrolle. Sechs Protestierende starben dabei in Folge unnötiger oder exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte und mehrere Personen wurden inhaftiert und mutmaßlich gefoltert.
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Quelle:
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UA-Nr: UA-163/2013, AI-Index: MDE 14/012/2013, Datum: 26. Juni 2013 - mr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2013