ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-112/2013, AI-Index: MDE 12/021/2013, Datum: 3. Mai 2013 - mr
Ägypten
Wegen Präsidentenbeleidigung in Haft
Herr AHMED DOUMA
Der 24-jährige Oppositionelle Ahmed Douma ist seit dem 30. April inhaftiert, weil man ihm unter anderem vorwirft, den Präsidenten beleidigt zu haben. Es könnte sich bei ihm um einen gewaltlosen politischen Gefangenen handeln.
Ahmed Douma erschien am 30. April bei der Staatsanwaltschaft in Tanta, der Hauptstadt des nördlichen Gouvernements Gharbiya, um sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen wegen "Präsidentenbeleidigung" und "Verbreitung von Gerüchten, die die nationale Sicherheit gefährden und dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen" zu äußern. Seine Gerichtsverhandlung ist für Sonntag, den 5. Mai anberaumt. Sollte er schuldig gesprochen werden, drohen ihm auf Grundlage der Paragrafen 102 und 179 des ägyptischen Strafgesetzbuchs bis zu drei Jahren Gefängnis.
Die Vorwürfe beziehen sich auf den Inhalt eines Telefonanrufs Ahmed Doumas am 25. Februar bei einem von Wael Ibrashi präsentierten Programm des Fernsehsenders Dream TV. Darin bezeichnete Ahmed Douma Staatspräsident Mursi im Zusammenhang mit der Tötung oppositioneller AktivistInnen bei Protesten als "Mörder". Laut Aussagen des Rechtsbeistands von Ahmed Douma sind die Anklagen Folge der Beschwerde eines Privatmanns, einem Mitglied der Partei für Freiheit und Gerechtigkeit von Präsident Mursi in Tanta, der die Anzeige damit begründete, dass die seiner Ansicht nach beleidigende Bemerkung seine Gefühle verletzt habe.
Ahmed Doumas Rechtsbeistand teilte Amnesty International mit, dass sein Mandant nach einigen Stunden Befragung am 30. April von etwa zehn PolizeibeamtInnen zu einem gepanzerten Fahrzeug gebracht und darin an einen unbekannten Ort gefahren worden sei. Die Staatsanwaltschaft teilte weder Ahmed Douma noch seiner Frau oder seinem Rechtsbeistand die Entscheidung für seine Inhaftierung mit und gab weder die genauen Vorwürfe noch den Haftort bekannt. Am 2. Mai setzte die Staatsanwaltschaft den Rechtsbeistand darüber in Kenntnis, dass Ahmed Douma im Damanhour-Gefängnis 160 km nordwestlich der Hauptstadt Kairo vorbeugend in Haft genommen werden solle. Am selben Tag gab die Sprecherin der Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie Ahmed Douma vier Tage lang festhalten und seinen Fall an ein Gericht für minderschwere Vergehen in Tanta zur Verhandlung übergeben würden. Amnesty International ist beunruhigt, dass bei der Festnahme von Ahmed Douma gegen die Strafprozessordnung verstoßen wurde, in der steht, dass die Staatsanwaltschaft die festgenommene Person oder ihren Rechtsbeistand umgehend über die gegen sie erhobenen Vorwürfe, die Gründe für die Inhaftierung und den Haftort in Kenntnis setzen muss.
Während der staatsanwaltlichen Ermittlungen zu dem Fernsehinterview per Telefon sickerte durch, dass im Zusammenhang mit einem anderen Fall ein Haftbefehl gegen Ahmed Douma ausgestellt worden war. Das Strafgericht von Süd-Kairo hatte den Haftbefehl ausgestellt, weil Ahmed Douma wegen Verdachts auf Beteiligung an den Zusammenstößen nahe dem Hauptsitz der Muslimbruderschaft im März 2013 im Vorort Moqattam im Südosten Kairos verhört werden sollte. Ahmed Doumas Rechtsbeistand hat Amnesty International mitgeteilt, dass in diesem Fall noch keine Untersuchung eingeleitet worden sei. Die regierende Partei für Freiheit und Gerechtigkeit ist aus der Bewegung der Muslimbruderschaft hervorgegangen.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Mai 2013