ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-086/2013, AI-Index: AMR 41/017/2013, Datum: 8. April 2013 - ek/mr
Mexiko
Angriff auf Menschenrechtsorganisation
Frau LUZ ESTELA CASTRO
weitere CEDEHM MITGLIEDER
Das Büro der Menschenrechtsorganisation CEDEHM in Chihuahua im Norden Mexikos ist angegriffen worden. Der Anschlag steht womöglich mit ihrer Arbeit für Menschenrechte in Verbindung. Die Sicherheit der CEDEHM-MitarbeiterInnen ist gefährdet.
Am 4. April entdeckten die Mitglieder des Zentrums für die Menschenrechte von Frauen (Centro de Derechos Humanos de las Mujeres - CEDEHM) ein eingeschlagenes Fenster in ihrem Büro. Die AngreiferInnen hatten das Fenster mit Steinen eingeschlagen. Mitglieder der CEDEHM alarmierten die kommunale Polizei (Policía Municipal), die trotz der Betätigung des eigens für CEDEHM eingerichteten Überfallmeldealarms erst nach anderthalb Stunden erschien. CEDEHM meldete den Angriff der Staatsanwaltschaft von Chihuahua.
Seit 2008 bittet die interamerikanische Menschenrechtskommission (Comisión Interamericana de Derechos Humanos - IACHR) die mexikanische Regierung um Schutzmaßnahmen für die Organisation CEDEHM. Im Februar 2013 ordnete der interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte anlässlich vermehrter Drohungen und Feindseligkeiten aufgrund ihrer Menschenrechtsarbeit den vorläufigen Schutz der CEDEHM-Koordinatorin Luz Estela Castro an. Zu dem Angriff kam es zwei Tage nach einem Treffen der Mitglieder von CEDEHM mit den BeamtInnen der Landesregierung von Chihuahua hinsichtlich der Einrichtung zusätzlicher Schutzmaßnahmen für Mitglieder von CEDEHM und anderen MenschenrechtsverteidigerInnen.
CEDEHM ist eine Menschenrechtsorganisation, die Betroffenen von häuslicher und sexueller Gewalt, Frauenmorden, Fällen von Verschwindenlassen und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen Rechtsbeistand und Schutz bereitstellt. Die Organisation vertritt auch andere hochgefährdete MenschenrechtsverteidigerInnen in der Region.
Für die Menschenrechte einzutreten, kann in Mexiko sehr gefährlich sein. Zahlreiche AktivistInnen haben in den vergangenen Jahren Morddrohungen erhalten, wurden eingeschüchtert und schikaniert. Manche von ihnen wurden aufgrund ihrer Tätigkeit getötet. Ein Gesetz zum Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen und JournalistInnen wurde 2012 in der Abgeordnetenkammer und im Parlament einstimmig verabschiedet und vom Präsidenten unterzeichnet. Der Umsetzungsprozess des Gesetzes hat inzwischen begonnen, dazu gehört auch die direkte Beteiligung von VertreterInnen der Zivilgesellschaft, doch es müssen dringend Vorgehensmaßnahmen, klare Richtlinien zur Kooperation zwischen Bundes- und bundesstaatlichen Behörden sowie Mittel bereitgestellt werden, um die Effizienz des Gesetzes zu gewährleisten. Es ist von großer Wichtigkeit, dass die Behörden nicht davon ausgehen, dass ihre Verantwortlichkeit auf die Einrichtung von Schutzmaßnahmen begrenzt ist, sondern dass eine rege Kommunikation zwischen den Bundes-, bundesstaatlichen und kommunalen Behörden herrscht.
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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. April 2013