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AKTION/1370: Urgent Action - Angola, Tausende Familien vertrieben, hunderte weitere bedroht


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-018/2013, AI-Index: AFR 12/002/2013, Datum: 6. Februar 2013 - mr/cw

Angola Tausende Familien vertrieben, hunderte weitere bedroht



Seit dem 1. Februar haben die Behörden bereits Tausende Familien aus der Gemeinde Cacuaco in der Hauptstadt Luanda vertrieben. Die Familien werden ihrem Schicksal überlassen. Hunderten weiteren, die sich noch in der Gegend befinden, droht aller Wahrscheinlichkeit nach ebenfalls die Zwangsräumung.

Am 1. Februar gegen 5 Uhr morgens begannen Angehörige des Militärs, die Schnelle Eingreiftruppe der Polizei und privates Sicherheitspersonal Häuser abzureißen und Tausende Familien aus Maiombe im Verwaltungsbezirk Cacuaco der angolanischen Hauptstadt Luanda zu vertreiben. Die Familien haben Berichten zufolge zuvor keine Warnung oder Benachrichtigung über die bevorstehende Zwangsräumung erhalten.

Der Abriss fand mit Hubschraubern statt, die über dem Viertel kreisten und einige Personen wurden während der Aktion geschlagen. Mindestens vier Männer und zwei Frauen, die versuchten, sich gegen den Abriss zu wehren, hat man festgenommen.

Die vertriebenen Familien wurden in das Viertel Kaope-Funa im selben Bezirk gebracht, wo man sie ohne Unterkunft, Trinkwasser und sanitäre Anlagen ihrem Schicksal überließ. Unter den schutzlosen Obdachlosen befindet sich eine Frau mit ihrem weniger als eine Woche alten Säugling.

Die Behörden reißen weiter Häuser ab und vertreiben die BewohnerInnen. Hunderten weiteren Familien, die nach dem Abriss in den Überresten ihrer Häuser geblieben sind, droht ebenfalls die Vertreibung.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Eine Zwangsräumung ist rechtswidrig, wenn zuvor keine Konsultationen mit den betroffenen Menschen stattgefunden haben, sie nicht benachrichtigt wurden, kein Rechtsschutz besteht und den Menschen keine angemessenen Ersatzunterkünfte zugesichert werden. Das Völkerrecht wie beispielsweise der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker untersagt Angola als Vertragsstaat beider Abkommen, rechtswidrige Zwangsräumungen vorzunehmen. Beide Abkommen verlangen vielmehr von den Vertragsstaaten, dass sie ihre BürgerInnen vor solchen Räumungen schützen. Zwangsräumungen dürfen nur als letztes Mittel vorgenommen werden, wenn alle anderen Möglichkeiten mit den betroffenen Gemeindemitgliedern erschöpfend erörtert und verworfen wurden. Es ist die Pflicht der Behörden sicherzustellen, dass Zwangsräumungen nicht in den Nachtstunden, bei schlechten Witterungsbedingungen oder in Abwesenheit der BewohnerInnen vorgenommen werden, es sei denn, ihre Einverständniserklärung liegt vor. Zwangsräumungen dürfen unter keinen Umständen dazu führen, dass Menschen obdachlos werden. Auch müssen sämtliche von Zwangsräumung betroffenen Personen im Vorfeld von der Maßnahme in Kenntnis gesetzt und entschädigt werden. Die genannten Vorschriften gelten ungeachtet der Besitzverhältnisse für die BewohnerInnen sämtlicher und somit auch informeller Siedlungen. Die Regierungsbehörden dürfen auch bei Menschen ohne Besitztitel keine Zwangsräumungen durchführen.

Die angolanischen Behörden haben im Vorfeld der Abrissaktion in Maiombe in Luanda keine rechtlichen oder anderweitigen Schutzvorkehrungen vor Zwangsräumungen getroffen. Mit den betroffenen Menschen haben keine ernsthaften Gespräche über mögliche Alternativen oder ihre Wiederansiedlung an einem anderen Ort stattgefunden. Sie wurden weder rechtzeitig noch umfassend über die geplante Maßnahme informiert noch standen ihnen wirksame Rechtsmittel zur Verfügung. Zudem wurden den Betroffenen weder finanzielle Entschädigungen noch angemessene Alternativunterkünfte angeboten. All dies verstößt gegen völkerrechtliche Bestimmungen. Nach den Vorstellungen der Behörden sollen die Wohnungen in der Regenzeit abgerissen werden, eine weitere Missachtung internationaler Standards.


SCHREIBEN SIE BITTE

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Mit großer Sorge habe ich von der rechtswidrigen Zwangsräumung von Tausenden Familien am 1., 2., 4. und 5. Februar aus ihren Häusern in Maiombe im Verwaltungsbezirk Cacuaco in der Hauptstadt Luanda erfahren. Ihnen wurden keine alternativen Unterkünfte zur Verfügung gestellt. Ich bitte Sie, dafür zu sorgen, dass die vertriebenen Familien eine angemessene Ersatzunterkunft erhalten und Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln.
  • Bitte unterlassen Sie jede weitere rechtswidrige Zwangsräumung in Maiombe.
  • Geben Sie für sämtliche Räumungen ein Moratorium bekannt, das solange Bestand haben muss, bis alle notwendigen Schutzvorkehrungen in Kraft sind. Es muss sichergestellt werden, dass Zwangsräumungen unter strikter Beachtung internationaler und regionaler Menschenrechtsabkommen durchgeführt werden, die beispielsweise die Erarbeitung von Plänen für einen Umzug der betroffenen Menschen in angemessene Ersatzwohnungen vorschreiben.

APPELLE AN

MINISTER FÜR STÄDTEBAU UND ENTWICKLUNG
Fernando Fonseca
Ministro de Urbanismo e Construção Ministério de Urbanismo e Construção Avenida 4 de Fevereiro
Luanda, ANGOLA
(korrekte Anrede: Sua Excelência / Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 244) 222 310 517 (Wenn jemand abhebt, sagen Sie bitte "Queria mandar um fax")
E-Mail: geral@minua.gov.ao

GOUVERNEUR DER PROVINZ LUANDA
Bento Sebastião Bento
Governador Provincial
Gabinete do Governador Provincial
Luanda, Luanda, ANGOLA
Fax: (00 244) 222 333 902 oder (00 244) 222 334 051
(Wenn jemand abhebt, sagen Sie bitte "Queria mandar um fax")
(Anrede: Sua Excelência / Excellency / Exzellenz)
E-Mail: gepegpl@hotmail.com


KOPIEN AN

BÜRGERMEISTERIN VON CACUACO
Rosa João Janota Dias dos Santos
Administradora Municipal do Cacuaco
Luanda
Luanda
ANGOLA

BOTSCHAFT DER REPUBLIK ANGOLA
S.E. Herrn Alberto Correia Neto
Wallstraße 58
10179 Berlin
Fax: 030-2408 9712
E-Mail: botschaft@botschaftangola.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Portugiesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. März 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE SEND APPEALS IMMEDIATELY
  • Express concern that thousands of families were forcibly evicted from their homes in Maiombe neighbourhood of Cacuaco municipality in Luanda on 1, 2, 4 and 5 February without being provided with alternative accommodation and ask the authorities to ensure that they are provided with adequate alternative accommodation and access to effective remedies where applicable.
  • Call on the authorities to halt all further forced evictions in Maiombe.
  • Urge them to adopt a moratorium on all evictions until all necessary safeguards are put in place, to ensure that evictions are carried out in accordance with international and regional human rights standards, including the development of a resettlement plan to provide adequate alternative housing to residents.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN - FORTSETZUNG

Den BewohnerInnen von Maiombe wurde von den Behörden innerhalb derselben Gemeinde ein anderes Stück Land zugewiesen. Allerdings erhielten sie weder Unterkünfte, Landeigentum oder sonstige Sicherheiten. Des Weiteren mach die Zuteilung von Land allein eine Zwangsräumung nicht rechtmäßig. Durch solche Räumungen dürfen weder Einzelpersonen noch Gemeinschaften obdachlos werden. Bevor Menschen zum Verlassen ihrer Wohnungen gezwungen werden, müssen Ersatzunterkünfte bereit stehen und die Versorgung mit Wasser gewährleistet sein. Maßnahmen der Umsiedlung von Personen dürfen nur unter Beachtung international anerkannter Menschenrechtsgrundsätze erfolgen.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-018/2013, AI-Index: AFR 12/002/2013, Datum: 6. Februar 2013 - mr/cw
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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Telefon: 030/42 02 48-306, Fax: 030/42 02 48 - 330
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Februar 2013