ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-018/2013, AI-Index: AFR 12/002/2013, Datum: 6. Februar 2013 - mr/cw
Angola Tausende Familien vertrieben, hunderte weitere bedroht
Seit dem 1. Februar haben die Behörden bereits Tausende Familien aus der Gemeinde Cacuaco in der Hauptstadt Luanda vertrieben. Die Familien werden ihrem Schicksal überlassen. Hunderten weiteren, die sich noch in der Gegend befinden, droht aller Wahrscheinlichkeit nach ebenfalls die Zwangsräumung.
Am 1. Februar gegen 5 Uhr morgens begannen Angehörige des Militärs, die Schnelle Eingreiftruppe der Polizei und privates Sicherheitspersonal Häuser abzureißen und Tausende Familien aus Maiombe im Verwaltungsbezirk Cacuaco der angolanischen Hauptstadt Luanda zu vertreiben. Die Familien haben Berichten zufolge zuvor keine Warnung oder Benachrichtigung über die bevorstehende Zwangsräumung erhalten.
Der Abriss fand mit Hubschraubern statt, die über dem Viertel kreisten und einige Personen wurden während der Aktion geschlagen. Mindestens vier Männer und zwei Frauen, die versuchten, sich gegen den Abriss zu wehren, hat man festgenommen.
Die vertriebenen Familien wurden in das Viertel Kaope-Funa im selben Bezirk gebracht, wo man sie ohne Unterkunft, Trinkwasser und sanitäre Anlagen ihrem Schicksal überließ. Unter den schutzlosen Obdachlosen befindet sich eine Frau mit ihrem weniger als eine Woche alten Säugling.
Die Behörden reißen weiter Häuser ab und vertreiben die BewohnerInnen. Hunderten weiteren Familien, die nach dem Abriss in den Überresten ihrer Häuser geblieben sind, droht ebenfalls die Vertreibung.
Eine Zwangsräumung ist rechtswidrig, wenn zuvor keine Konsultationen mit den betroffenen Menschen stattgefunden haben, sie nicht benachrichtigt wurden, kein Rechtsschutz besteht und den Menschen keine angemessenen Ersatzunterkünfte zugesichert werden. Das Völkerrecht wie beispielsweise der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker untersagt Angola als Vertragsstaat beider Abkommen, rechtswidrige Zwangsräumungen vorzunehmen. Beide Abkommen verlangen vielmehr von den Vertragsstaaten, dass sie ihre BürgerInnen vor solchen Räumungen schützen. Zwangsräumungen dürfen nur als letztes Mittel vorgenommen werden, wenn alle anderen Möglichkeiten mit den betroffenen Gemeindemitgliedern erschöpfend erörtert und verworfen wurden. Es ist die Pflicht der Behörden sicherzustellen, dass Zwangsräumungen nicht in den Nachtstunden, bei schlechten Witterungsbedingungen oder in Abwesenheit der BewohnerInnen vorgenommen werden, es sei denn, ihre Einverständniserklärung liegt vor. Zwangsräumungen dürfen unter keinen Umständen dazu führen, dass Menschen obdachlos werden. Auch müssen sämtliche von Zwangsräumung betroffenen Personen im Vorfeld von der Maßnahme in Kenntnis gesetzt und entschädigt werden. Die genannten Vorschriften gelten ungeachtet der Besitzverhältnisse für die BewohnerInnen sämtlicher und somit auch informeller Siedlungen. Die Regierungsbehörden dürfen auch bei Menschen ohne Besitztitel keine Zwangsräumungen durchführen.
Die angolanischen Behörden haben im Vorfeld der Abrissaktion in Maiombe in Luanda keine rechtlichen oder anderweitigen Schutzvorkehrungen vor Zwangsräumungen getroffen. Mit den betroffenen Menschen haben keine ernsthaften Gespräche über mögliche Alternativen oder ihre Wiederansiedlung an einem anderen Ort stattgefunden. Sie wurden weder rechtzeitig noch umfassend über die geplante Maßnahme informiert noch standen ihnen wirksame Rechtsmittel zur Verfügung. Zudem wurden den Betroffenen weder finanzielle Entschädigungen noch angemessene Alternativunterkünfte angeboten. All dies verstößt gegen völkerrechtliche Bestimmungen. Nach den Vorstellungen der Behörden sollen die Wohnungen in der Regenzeit abgerissen werden, eine weitere Missachtung internationaler Standards.
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Ministro de Urbanismo e Construção Ministério de Urbanismo e Construção Avenida 4 de Fevereiro
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Luanda, Luanda, ANGOLA
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(Wenn jemand abhebt, sagen Sie bitte "Queria mandar um fax")
(Anrede: Sua Excelência / Excellency / Exzellenz)
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BÜRGERMEISTERIN VON CACUACO
Rosa João Janota Dias dos Santos
Administradora Municipal do Cacuaco
Luanda
Luanda
ANGOLA
BOTSCHAFT DER REPUBLIK ANGOLA
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E-Mail: botschaft@botschaftangola.de
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Den BewohnerInnen von Maiombe wurde von den Behörden innerhalb derselben Gemeinde ein anderes Stück Land zugewiesen. Allerdings erhielten sie weder Unterkünfte, Landeigentum oder sonstige Sicherheiten. Des Weiteren mach die Zuteilung von Land allein eine Zwangsräumung nicht rechtmäßig. Durch solche Räumungen dürfen weder Einzelpersonen noch Gemeinschaften obdachlos werden. Bevor Menschen zum Verlassen ihrer Wohnungen gezwungen werden, müssen Ersatzunterkünfte bereit stehen und die Versorgung mit Wasser gewährleistet sein. Maßnahmen der Umsiedlung von Personen dürfen nur unter Beachtung international anerkannter Menschenrechtsgrundsätze erfolgen.
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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Februar 2013