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AKTION/1197: Urgent Action - Belarus, Drohende Folter und Vergewaltigung


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-217/2012-2, AI-Index: EUR 49/017/2012, Datum: 1.10.12 - jw

Belarus
Drohende Folter und Vergewaltigung

Weitere Informationen zu UA-217/2012 (EUR 49/011/2012, 17. Juli 2012 und EUR 49/016/2012, 29. August 2012)



Herr ZMITSER DASHKEVICH

Dem Aktivisten und gewaltlosen politischen Gefangenen Zmitser Dashkevich wird in einer Strafkolonie in Mazyr, im Südwesten von Belarus, mit Vergewaltigung und Folter gedroht. Er war nach seiner Verurteilung am 28. August wegen mutmaßlichen Verstoßes gegen Gefängnisregeln in die Strafkolonie verlegt worden.

Am 26. September besuchten der Rechtsbeistand und die Verlobte von Zmitser Dashkevich die Strafkolonie Nr. 20 in Mazyr, in der sich Zmitser Dashkevich seit dem 19. September befindet. Sein Rechtsbeistand durfte ihn sehen, seine Verlobte jedoch nicht. Besuche von Familienangehörigen waren zwei Tage nach seinem Eintreffen in der Kolonie verboten worden. Zmitser Dashkevich teilte seinem Rechtsbeistand mit, dass er verbalen Angriffen und Morddrohungen ausgesetzt sei. Die Gefängnisverwaltung drohe ihm mit Folter und psychiatrischer Zwangsbehandlung. Außerdem ließ man ihn wissen, dass ihm eine Vergewaltigung durch Mithäftlinge drohe.

Die Gefängnisverwaltung erklärte der Verlobten von Zmitser Dashkevich, dass eine Veröffentlichung von Informationen darüber, wie man ihn behandle, direkte Auswirkungen auf seine weitere Behandlung in der Strafkolonie und seine Gesundheit haben würden. Er darf keine Lebensmittelsendungen erhalten. Als Reaktion auf den Druck durch die Verwaltung der Strafkolonie und seine Behandlung trat Zmitser Dashkevich am 21. September in einen Hungerstreik, der bis jetzt andauert.

Nach seiner Verurteilung wegen Verstoßes gegen die Gefängnisordnung am 28. August wurde Zmitser Dashkevich am 4. September in ein Untersuchungsgefängnis in Vitebsk verlegt. An welchem Ort er sich zwischen dem 12. und 19. September aufhielt, ist unbekannt. In dieser Zeit versuchten sein Rechtsbeistand und seine Verlobte mehrmals, ihn zu besuchen. Ihnen wurde mitgeteilt, Zmitser Dashkevich würde in eine andere Haftanstalt verlegt, sie bekamen jedoch keine genaueren Details zu Zeitpunkt und Zielort dieser Verlegung. Am 14. September erklärte die Verwaltung des Untersuchungsgefängnisses dem Rechtsbeistand, es lägen keine offiziellen Dokumente bezüglich seines Urteils vor. Am 20. September erhielt die Verlobte von der Strafvollzugsbehörde des Ministeriums für Innere Angelegenheiten ein Schreiben über Zmitser Dashkevichs Verlegung in die Strafkolonie in Mazyr.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Zmitser Dashkevich ist einer von derzeit vier in Belarus inhaftierten gewaltlosen politischen Gefangenen, deren Festnahme darin begründet liegt, dass sie am 19. Dezember 2010 an weitgehend friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten. An jenem Tag hatten sich in der Innenstadt von Minsk Zehntausende Menschen versammelt, um ihrem Protest gegen unfaire Wahlen Ausdruck zu verleihen. Die überwiegend friedliche Veranstaltung wurde durch einen gewalttätigen Zwischenfall vor dem Regierungssitz gestört, woraufhin die Bereitschaftspolizei einschritt und die Menschenmenge auseinander trieb. Zmitser Dashkevich wurde am 24. März 2011 wegen mutmaßlichen Verstoßes gegen § 339 (Rowdytum) am Vortag der Wahl, dem 18. Dezember 2010, zu zwei Jahren Haft in einer Arbeitskolonie verurteilt. Amnesty International ist der Auffassung, dass die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen jeder Grundlage entbehren und konstruiert wurden, um seine Teilnahme an der Demonstration am 19. Dezember 2010 zu verhindern. Seit seiner Verurteilung im März 2011 wurde Zmitser Dashkevich wiederholt von der Gefängnisverwaltung unter Druck gesetzt. Bis September 2011 wurde er acht Mal in eine Strafzelle verlegt, wo er seitdem die meiste Zeit verbracht hat. In Strafzellen herrschen besonders harte Bedingungen: Die Gefangenen erhalten keine Bettwäsche, die Temperatur fällt im Winter oft auf bis zu minus 15 Grad Celsius und sie dürfen weder Besuch noch Post erhalten. Im September wurde Zmitser Dashkevich die Gelegenheit geboten, im Gegenzug für ein Schuldgeständnis Straferlass beim Präsidenten zu beantragen, doch dieses Angebot nahm er nicht an. Zmitser Dashkevich wird vorgeworfen, auf "bösartige Weise" gegen Gefängnisregeln verstoßen zu haben. Er darf keinen Besuch von Familienangehörigen erhalten. Die andauernde Schikanierung von Zmitser Dashkevich wegen seines mutmaßlichen Verstoßes gegen Gefängnisregeln scheint darauf ausgerichtet zu sein, ihn körperlich und seelisch unter Druck zu setzen.

Im September 2011 wurde Zmitser Dashkevich mehr als zehn Tage lang zwischen verschiedenen Haftanstalten hin- und her transportiert. Diese Transporte sind sowohl physisch als auch psychisch sehr anstrengend für die Häftlinge. Sie werden unter sehr schlechten Bedingungen befördert und ihnen wird immer wieder Nahrung und Wasser vorenthalten. Am 28. August wurde Zmitser Dashkevich zu einem weiteren Jahr Haft verurteilt, weil er angeblich nach Paragraph 411 des Strafgesetzbuches der Republik Belarus ("vorsätzlicher Ungehorsam gegen die Gefängnisverwaltung") gegen die Gefängnisordnung verstoßen haben soll.

Die vier gewaltlosen politischen Gefangenen sind: Mykalau Statkevich, am 26. Mai 2011 zu sechs Jahren Haft verurteilt. Pavel Sevyarynets, am 16. Mai 2011 zu drei Jahren Haft verurteilt. Zmitser Dashkevich, am 24. März 2011 zu zwei Jahren und am 28.8.2012 zu einem weiteren Jahr Haft verurteilt. Eduard Lobau, am 24. März 2011 zu vier Jahren Haft verurteilt.


SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
  • Ich fordere Sie auf, sicherzustellen, dass Zmitser Dashkevich nicht von Staatsbeamten oder Dritten gefoltert oder misshandelt wird und möchte Sie daran erinnern, dass Sie verpflichtet sind, das körperliche und seelische Wohl von Personen in Gewahrsam zu schützen.
  • Ich fordere Sie höflich auf, die Schikanierung von Zmitser Dashkevich einzustellen.
  • Ich möchte darauf hinweisen, dass Zmitser Dashkevich ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der sich nur aufgrund der friedlichen Ausübung seines Rechts auf Meinungsfreiheit und wegen seiner politischen Ansichten in Haft befindet. Er sollte daher, gemeinsam mit allen anderen gewaltlosen politischen Gefangenen, umgehend und bedingungslos freigelassen werden.

APPELLE AN

GENERALSTAATSANWALT
Alexander Koniuk
Ul. Internatsionalnaya 22, 220030 Minsk, BELARUS
(Anrede: Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt / Dear General Prosecutor)
Fax: (00 375) 17 226 42 52

INNENMINISTER
Igor Shunevich
Ul. Gorodskoi Val 4, 220030 Minsk, BELARUS
(Anrede: Sehr geehrter Herr Minister / Dear Minister)
Fax: (00 375) 17 203 99 18


KOPIEN AN

BOTSCHAFT DER REPUBLIK BELARUS
S. E. Herrn Andrei Giro
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 5923
E-Mail: germany@mfa.gov.by
berlin@belembassy.org
info@belarus-botschaft.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Belarussisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 12. November keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Calling on the authorities to ensure that Zmitser Dashkevich is not tortured or ill-treated by state officials or third parties and reminding the authorities that they have a duty to protect the physical and psychological wellbeing of those in custody.
  • Calling on the Belarusian authorities to stop the harassment of Zmitser Dashkevich.
  • Reminding the Belarusian authorities that Zmitser Dashkevich is a prisoner of conscience, imprisoned solely for the peaceful expression of his political views and that he should be released immediately and unconditionally, along with all other prisoners of conscience.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-217/2012-2, AI-Index: EUR 49/017/2012, Datum: 1.10.12 - jw
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Oktober 2012