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AKTION/1159: Urgent Action - Russische Föderation, Haftstrafen für Pussy-Riot-Sängerinnen


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-122/2012-4, AI-Index: EUR 46/033/2012, Datum: 21. August 2012 - mr

Russische Föderation
Haftstrafen für Pussy-Riot-Sängerinnen

Weitere Informationen zu UA-122/2012 (EUR 46/017/2012, 30. April 2012, EUR 46/022/2012, 11. Juni 2012, EUR 46/026/2012, 26. Juni 2012 und EUR 46/030/2012, 23. Juli 2012)



Frau NADEZHDA TOLOKONNIKOVA
Frau MARIA ALEKHINA
Frau EKATARINA SAMUTSEVICH

Am 17. August hat ein Moskauer Gericht die drei Sängerinnen der feministischen Punkband Pussy Riot zu zwei Jahren Haft in einer Strafkolonie verurteilt. Die drei Frauen sind gewaltlose politische Gefangene, die verurteilt wurden, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung friedlich wahrgenommen haben.

Die Richterin befand Nadezhda Tolokonnikova, Maria Alekhina und Ekaterina Samutsevich des "Rowdytums" nach Paragraph 213 Teil 1b und 2 des russischen Strafgesetzbuchs schuldig. Der Paragraph stellt das "von einer organisierten Gruppe geplante Rowdytum aufgrund antireligiösen Hasses" unter Strafe. Die Richterin begründete ihre Entscheidung mit Stellungnahmen der "Geschädigten", überwiegend Sicherheitspersonal sowie einige MitarbeiterInnen der Christ-Erlöser-Kathedrale. Diese hatten angegeben, dass sie durch das Erlebte moralischen Schaden genommen hätten, zum Beispiel durch den Satz: "Jungfrau Maria, werde Feministin!". Die Richterin zitierte auch aus der Fallbeurteilung des dritten Sachverständigen-Gremiums, das anders als die beiden vorherigen Experten-Gremien zu dem Schluss gekommen war, dass das Motiv der Aktion der Punkband Pussy Riot antireligiöser Hass gewesen sei. Die Sachverständigen nahmen dabei auch Bezug auf die Aufforderung der Bandmitglieder, die Jungfrau Maria solle Feministin werden, und erwähnten in diesem Zusammenhang außerdem die Gay-Pride-Paraden, deren Ziel es sei, "eine rüde, beleidigende Haltung gegenüber russisch-orthodoxen Gläubigen zu demonstrieren." Die Gay-Pride-Parade in Moskau wurde kürzlich verboten.

Die Richterin verwarf die Argumentation, dass die Aktion der Band Pussy Riot eine Zuschaustellung ihrer politischen Überzeugungen sei. Sie befand weiteres Beweismaterial und Zeugenaussagen der Verteidigung für nicht einschlägig. Die Tatsache, dass die Angeklagten kleine Kinder haben, erkannte die Richterin zwar als einen mildernden Umstand an, sie kam jedoch zu dem Schluss, dass die drei Frauen zur Wiederherstellung der gesellschaftlichen Gerechtigkeit ins Gefängnis gehen sollten.

Die AnwältInnen der drei Bandmitglieder werden gegen das Urteil Berufung einlegen. Die drei Frauen bleiben bis zur Entscheidung im Berufungsverfahren in Haft. Ihre Untersuchungshaft dauert nun schon fast sechs Monate an. Die Polizei gab bekannt, dass zwei weitere Mitglieder der Pussy Riot, die ebenfalls an der Aktion im Februar teilgenommen hatten, gesucht werden und ein eigenes Strafverfahren gegen sie läuft.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Seit ihrer Gründung im Jahr 2011 tritt die feministische Punkband Pussy Riot an öffentlichen Orten wie der Moskauer U-Bahn, dem Roten Platz in Moskau und auf Busdächern auf. In Interviews haben die Gruppenmitglieder den Medien gegenüber erklärt, dass sich ihr Protest unter anderem gegen die Einschränkung der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in Russland richtet sowie gegen unfaire politische Prozesse und die Konstruktion von Strafanklagen gegen Oppositionelle.

Der Protestsong Virgin Mary, redeem us of Putin ("Jungfrau Maria, erlöse uns von Putin") wurde am 21. Februar 2012 von mehreren Mitgliedern der Gruppe Pussy Riot in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale aufgeführt. Während des Auftritts trugen die Sängerinnen Sturmhauben. Das Protestlied ruft die Jungfrau Maria dazu auf, eine Feministin zu werden und Vladimir Putin zu verbannen. Es kritisiert außerdem die Unterstützung Putins durch einige Angehörige der Russisch-Orthodoxen Kirche. Der Auftritt war Teil der breiten Proteste gegen Putin und unfaire Wahlen in Russland. Nadezhda Tolokonnikova, Maria Alekhina und Ekaterina Samutsevich, alle zwischen 20 und 30 Jahre alt, wurden im März festgenommen. Wegen ihres angeblichen Protestauftritts in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale am 21. Februar wurden sie wegen "Rowdytums" nach Paragraph 213 Teil 2 des russischen Strafgesetzbuchs (von einer organisierten Gruppe geplantes Rowdytum aufgrund antireligiösen Hasses oder Feindseligkeit gegenüber einer sozialen Gruppe) angeklagt. Die ersten beiden Sachverständigengremien konnten weder "antireligiösen Hass" noch eine "feindselige Haltung gegenüber einer sozialen Gruppe" als Motive für die Aktion ausmachen. Erst ein drittes Sachverständigengremium sah darin das Tatmotiv. Während der Voruntersuchung und nach Eröffnung der Verhandlung wiesen die VerteidigerInnen mehrmals auf die Verletzung der Vorgaben für ein faires Strafverfahren hin. Sie gaben außerdem ihrer Besorgnis darüber Ausdruck, dass das Gericht ihnen und ihren Mandantinnen weniger Zeit als üblich zur Sichtung des Belastungsmaterials und Vorbereitung der Verhandlungsstrategie einräumte. Der Fall wurde mit großer Eile vor Gericht gebracht und das Strafverfahren selbst dauerte nur acht Tage. Die Verhandlungstage begannen häufig am Morgen und endeten erst um 22 Uhr. Angesichts ihres zwei- bis dreistündigen An- und Abtransports wurden die Angeklagten nicht angemessen mit Nahrung versorgt, sie bekamen weder ausreichend Schlaf noch konnten sie sich auf den nächsten Verhandlungstag vorbereiten.

Der Auftritt in der Christ-Erlöser-Kathedrale hatte eine breite Diskussion in Blogs, sozialen Netzwerken und den Medien nach sich gezogen und führte sowohl zu unterstützenden als auch zu kritischen Reaktionen. Russische und internationale Kunstschaffende, darunter Sting, Madonna, Stephen Fry und Yoko Ono, haben die Freilassung der drei Frauen gefordert. Nach der Urteilsverkündung hat die Russisch-Orthodoxe Kirche öffentlich erklärt, dass Strafverfahren und Urteil gerecht verlaufen und angemessen seien, die Regierung den Frauen gegenüber jedoch Nachsicht zeigen solle. Als die Staatsanwaltschaft eine dreijährige Haftstrafe forderte, setzte sich Präsident Putin Medien gegenüber für ein "milderes Urteil" ein. Während der Urteilsverkündung am 17. August wurden vor dem Gerichtsgebäude zahlreiche überwiegend friedlich Protestierende festgenommen.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte meine Sorge darüber zum Ausdruck bringen, dass es sich bei Nadezhda Tolokonnikova, Maria Alekhina und Ekaterina Samutsevich um gewaltlose politische Gefangene handelt, die sich allein aufgrund der Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung in Haft befinden. Ich fordere Sie auf, sich dafür einzusetzen, dass die drei Frauen unverzüglich und bedingungslos freigelassen werden.
  • Bitte stellen Sie die Strafverfolgung weiterer Mitglieder der Band Pussy Riot ein und stellen Sie das Strafverfahren gegen zwei weitere Teilnehmerinnen der Aktion vom Februar ein.
  • Ich möchte Sie nachdrücklich auffordern, in der Russischen Föderation das Recht auf freie Meinungsäußerung zu wahren.

APPELLE AN

GENERALSTAATSANWALT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
Yurii Yakovlevich Chaika
Prosecutor General's Office of the Russian Federation
ul. B. Dmitrovka, d. 15 A, Moscow, GSP-3, 107048
RUSSISCHE FÖDERATION
(korrekte Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 7) 495 692 1725 oder (00 7) 495 987 58 41 (Wenn jemand abhebt, bitte deutlich "FAX" sagen)
E-Mail: prgenproc@gov.ru

IN DIESEM FALL APPELLE BITTE DIREKT AN DEN BOTSCHAFTER ADDRESSIEREN:

BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030-2299 397
E-Mail: info@Russische-Botschaft.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 2. Oktober 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Expressing concern that the three convicted women are prisoners of conscience, solely detained for the peaceful expression of their views and calling on the authorities to release them immediately and unconditionally.
  • Calling on the authorities to stop criminal persecution of members of Pussy Riot and close the criminal case against the two other participants of the February action.
  • Calling on the authorities to respect the right to freedom of expression in the Russian Federation.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-122/2012-4, AI-Index: EUR 46/033/2012, Datum: 21. August 2012 - mr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. August 2012