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AFRIKA/202: Organisation für Afrikanische Einheit - Besser als der Ruf (ai journal)


amnesty journal 08/09/2013 - Das Magazin für die Menschenrechte

Besser als der Ruf

von Franziska Ulm-Düsterhöft



Vor 50 Jahren gründeten 30 afrikanische Staaten die Organisation für Afrikanische Einheit (OAE), die Vorläuferin der Afrikanischen Union (AU). In der Öffentlichkeit wird der Kontinent meist im Zusammenhang mit humanitären Krisen oder bewaffneten Konflikten wahrgenommen. Doch die Situation ist längst nicht so eindeutig.


In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstanden in vielen Ländern Afrikas Befreiungsbewegungen, die sich gegen die Kolonialmächte richteten. Sie forderten Unabhängigkeit und die Einhaltung der Menschenrechte. Als erste afrikanische Staaten erlangten Sudan und Ghana 1956 bzw. 1957 ihre Unabhängigkeit. Als letztes Land wurde Namibia im Jahr 1990 unabhängig.

In den vergangenen zehn Jahren haben sich viele Länder Afrikas positiv entwickelt. So konnten Bürgerkriege in Liberia, Sierra Leone oder Angola beendet werden. Durch Aufklärungskampagnen und Menschenrechtsbildung gelang es, die Zahl der Kindersoldaten drastisch zu reduzieren, sodass sie in vielen Ländern heute keine Rolle mehr spielen. In zahlreichen Staaten gibt es inzwischen Verfassungen, die die Achtung der Menschenrechte festschreiben. So hat die Bevölkerung Kenias im Jahr 2010 per Referendum eine der fortschrittlichsten Verfassungen der Welt angenommen, die sogar wirtschaftliche und soziale Rechte festschreibt. Außerdem sichert sie der Justiz weitest­gehende Unabhängigkeit zu und ermöglicht zivilgesellschaftliches Engagement. Inzwischen sind in dem Land mehr als 2.000 NGOs registriert.

Viele Länder haben die Todesstrafe abgeschafft, darunter Gabun im Jahr 2010 sowie Burundi und Togo 2009. Südafrika hat als erstes Land der Welt Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung explizit verboten und die Ehe sowie ein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt. Ferner gab es in den vergangenen Jahren in vielen afrikanischen Ländern friedliche Wahlen, ohne dass es zu gravierenden Menschenrechtsverstößen kam.

An diesen Entwicklungen hat die Afrikanische Union sicherlich ihren Anteil. Laut Gründungsakte hat sie die "Förderung und den Schutz der Menschenrechte und der Rechte der Völker" zum Ziel. Im Jahr 1986 trat die "Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker" in Kraft. Von allen menschenrechtlichen Verträgen weist sie die größte Bandbreite an Rechten auf. Und mit 53 Unterzeichnerstaaten ist sie die größte regionale Menschenrechtsschutzcharta der Welt.

Menschenrechtsanliegen waren der eigentliche Beweggrund für die Gründung der Union, doch muss immer wieder befürchtet werden, dass sie in den Hintergrund treten könnten. Denn in einigen Mitgliedsstaaten hapert es bei der Durchsetzung dieser Rechte. Das Protokoll der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker zur Schaffung des Afrikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte haben seit Januar 2004 nur 26 Mitgliedsstaaten unterzeichnet und lediglich fünf ratifiziert. Darüber hinaus gibt es viele weitere Menschenrechtsinstitutionen, die von der AU initiiert wurden und schließlich nicht genügend Unterstützung bekamen, um wirksam zu sein.

Mit Sorge ist die zunehmend ablehnende Haltung der AU gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu betrachten. Obwohl 34 afrikanische Staaten das Römische Statut ratifiziert und sich damit zur Zusammenarbeit verpflichtet haben, weigern sich viele AU-Mitgliedsstaaten, mit dem Gerichtshof zu kooperieren. Erst im Mai verabschiedete die AU eine Resolution, die den Gerichtshof auffordert, das Strafverfahren gegen den neuen kenianischen Präsidenten Uhuru Kenyatta an die afrikanische Gerichtsbarkeit zurückzuverweisen. Lediglich Botswana wollte sich diesem Aufruf nicht anschließen.

Zwar entwickelt sich die Menschenrechtssituation in vielen Ländern positiv, doch kommt es in einigen Staaten nach wie vor zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen. Die afrikanischen Regierungen haben das Jahr 2013 zum "Jahr des Pan-Afrikanismus und der Afrikanischen Renaissance" erklärt. Die viel beschworene "afrikanische Solidarität" darf allerdings nicht als Vorwand missbraucht werden, um Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen zu decken, sondern muss genutzt werden, um Menschenrechte in den einzelnen Ländern durchzusetzen.

Ein Beispiel für Inkonsequenz ist das Verhalten gegenüber der sudanesischen Regierung. Im Jahr 2009 verabschiedete die Afrikanische Union eine Resolution, die sich gegen eine Strafverfolgung des sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir aussprach. Der Internationale Strafgerichtshof hatte gegen al-Bashir einen Haftbefehl ausgestellt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord während des Darfur-Konflikts. Infolge gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen Rebellen und Regierungsarmee wurden in Darfur unzählige Zivilisten getötet, vergewaltigt und beraubt. Hunderttausende Menschen haben die Region verlassen und harren noch immer in Flüchtlingslagern aus.

Seit zwei Jahren gibt es nun Auseinandersetzungen in den Grenzregionen zwischen Sudan und Südsudan. Auch hier leidet vor allem die Zivilbevölkerung unter den grausamen Folgen, da sie immer wieder Opfer willkürlicher Angriffe wird. Rund 250.000 Menschen sind bereits vom Sudan in den Südsudan geflohen. Die Binnenflüchtlinge im Sudan warten vergeblich auf Hilfe, denn nach wie vor verweigert die sudanesische Regierung humanitären Organisationen den Zugang zu den betroffenen Regionen. Zudem lässt sie die Gebiete immer wieder mit Streumunition bombardieren, was erhebliche zivile Opfer fordert.

Die Afrikanische Union muss endlich Stellung beziehen und die kontinuierlichen, gravierenden Menschenrechtsverletzungen verurteilen. Sie muss die sudanesische Regierung mit aller Entschlossenheit dazu drängen, die willkürliche Bombardierung von Zivilisten einzustellen und Hilfsorganisationen Zugang zu den betroffenen Gebieten zu gewähren. Außerdem darf der internationale Haftbefehl gegen al-Bashir nicht länger blockiert werden.

Es gibt also weiterhin viel zu tun für die AU - genug für die nächsten 50 Jahre allemal.


Die Autorin ist Afrika-Expertin der deutschen Amnesty-Sektion.

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Quelle:
amnesty journal, August/September 2013, S. 48-49
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Oktober 2013