Schattenblick → INFOPOOL → BILDUNG UND KULTUR → FAKTEN


MELDUNG/137: Idee und Praxis der Genossenschaften sind Immaterielles Kulturerbe (UNESCO)


Deutsche UNESCO-Kommission - Pressemitteilung vom 11. Mai 2017

Staatsministerin Maria Böhmer hat UNESCO-Urkunde an
Genossenschaftsvertreter überreicht

Idee und Praxis der Genossenschaften sind Immaterielles Kulturerbe


Am Donnerstag überreichte Staatsministerin Maria Böhmer in Berlin die UNESCO-Urkunde zur Auszeichnung der "Idee und Praxis der Organisation von gemeinsamen Interessen in Genossenschaften" als Immaterielles Kulturerbe an die Deutsche Hermann-Schulze-Delitzsch-Gesellschaft e.V. und die Deutsche Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Gesellschaft e.V. Die beiden Gesellschaften waren maßgeblich an der Nominierung Deutschlands für die Repräsentative Liste der UNESCO beteiligt.

Staatsministerin Böhmer sagte zu diesem Anlass: "Ich gratuliere allen Genossenschaftlerinnen und Genossenschaftlern in Deutschland sehr herzlich zur Auszeichnung ihres Wirkens als Immaterielles Kulturerbe der Menschheit. Die Kulturform der Genossenschaften verbindet uns mit Menschen auf der ganzen Welt. Rund 800 Millionen Menschen in über 100 Ländern sind genossenschaftlich organisiert und setzen sich so für die nachhaltige Entwicklung ihrer Regionen ein. Ich kann mir deshalb gut vorstellen, dass jetzt die Genossenschaften in vielen Ländern beflügelt werden, sich der ersten Eintragung Deutschlands in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes anschließen zu wollen."

Prof. Dr. Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission erklärte: "Die Genossenschaftsidee und -praxis prägen Deutschland. Genossenschaften bringen Menschen mit unterschiedlichsten Hintergründen und gleichzeitig gemeinsamen Interessen zur Erreichung gemeinsamer Ziele zusammen. Das hat eine starke kulturelle Bedeutung. Ich gratuliere allen Genossenschaften in Deutschland ganz herzlich zur Auszeichnung als Immaterielles Kulturerbe der Menschheit. Sie zeigen, wie wichtig unser kulturelles Erbe für die gesellschaftliche Entwicklung ist."

Dr. Axel Viehweger, Vorsitzender der Deutschen Hermann-Schulze-Delitzsch-Gesellschaft e.V. betonte: "In vielen Bildungseinrichtungen wird heute kaum Wissen über die Genossenschaft vermittelt. Daran wollen wir arbeiten. Die Genossenschaft muss stärker in der schulischen und universitären Ausbildung verankert werden. Die UNESCO-Anerkennung wird uns dabei helfen. Helfen wird sie uns auch in dem wichtigen Bestreben, bewährte genossenschaftliche Prüfungsprinzipien fortzuführen."

Werner Böhnke, Vorsitzender der Deutschen Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Gesellschaft e.V. ergänzte: "Für uns ist die UNESCO-Auszeichnung eine wunderbare Hinführung auf das große Jubiläumsjahr 2018. In diesem Jahr wäre Raiffeisen 200 Jahre alt geworden. Auch dieses Ereignis wird für uns Anlass sein, die Bedeutung der Genossenschaftsidee für Gegenwart und Zukunft herauszustellen. Im Übrigen ist die Anerkennung durch die UNESCO eine Würdigung all derer, die sich weltweit in Genossenschaften engagieren."

Genossenschaften sind eine allen offen stehende Form der gesellschaftlichen Selbstorganisation, ein Modell der kooperativen Selbsthilfe und Selbstverantwortung. Weltweit wirken etwa 800 Millionen Genossenschaftsmitglieder in über 100 Ländern, allein 21 Millionen davon in Deutschland. Die hohe Anzahl von Genossenschaftsmitgliedern in Deutschland und die rechtliche Absicherung ihrer Grundsätze durch ein Genossenschaftsgesetz sind im internationalen Vergleich Besonderheiten. Am 30. November 2016 wurde die Genossenschaftsidee und -praxis in die internationale Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen.


Hintergrundinformationen zum Immateriellen Kulturerbe

Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Rituale und Bräuche, Naturwissen und Handwerkstechniken. Formen Immateriellen Kulturerbes sind entscheidend von menschlichem Wissen und Können getragen. Sie sind Ausdruck von Kreativität und Erfindergeist, vermitteln Identität und Kontinuität. Sie werden von Generation zu Generation weitergegeben und immer wieder neu gestaltet.

Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. 429 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt werden derzeit auf diesen Listen geführt, darunter die Genossenschaftsidee und -praxis aus Deutschland, die Rumba aus Kuba, die traditionelle chinesische Medizin und die italienische Geigenbaukunst. Bis heute sind 172 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.

*

Quelle:
Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Colmantstraße 15, D-53115 Bonn
Telefon: +49 (0)228-60497-44
E-Mail: presse(at)unesco.de
Internet: http://www.unesco.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Mai 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang